Liebes Expertenteam,
mein Sohn fängt im Oktober an zu studieren (Semsterbeginn Oktober). Aktuell ist er nach Abi familienversichert. Während des Studiums möchte er nebenberuflich selbstständig arbeiten. Wir sind bereits informiert, dass dann - sofern er während der Vorlesungszeit die 20-Stunden-Grenze einhält - der Beitrag in Höhe der studentischen Versicherung, also rund 90,- Euro monatlich, anfällt - unabhängig von den Einnahmen.
Er würde die Selbstständigkeit aber gerne bereits ab 20. August oder 1. September anmelden.
Ist es bzgl. studentischer Versicherung schädlich, wenn er bereits vorher beginnt?
Falls nein, welche Grenzen muss er im August und September einhalten? Gelten dann die üblichen Grenzen bei der Familienversicherung (Gewinn unter 425,- Euro)?
Gilt diese Grenze auch bei Aufnahme der Tätigkeit während des Monats (also ab 20.), oder wird hier anteilig gerechnet?
Vielen herzlichen Dank vorab,
Wusch
Nebenberuflich selbstständig - Student
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Nebenberuflich selbstständig - Student
Hallo,
Würde er vorher tätig sein, dann hat das mit der späteren studentischen Versicherung nichts zu tun, da gibt es kein Problem. Er fällt allerdings vorher wie auch nachher unter den gleichen Bedingungen aus der Familienversicherung, nämlich mit einem Einkommen von monatlich mehr als 425 Euro (nicht Gewinn).
Wird nur anteilig gearbeitet, dann wird auch anteilig gerechnet.
Diese Information verwirrt mich. Er weiß also bereits genau, dass er mit der Tätigkeit aus der Familienversicherung fallen wird?Wusch65 hat geschrieben:Wir sind bereits informiert, dass dann - sofern er während der Vorlesungszeit die 20-Stunden-Grenze einhält - der Beitrag in Höhe der studentischen Versicherung, also rund 90,- Euro monatlich, anfällt -
Würde er vorher tätig sein, dann hat das mit der späteren studentischen Versicherung nichts zu tun, da gibt es kein Problem. Er fällt allerdings vorher wie auch nachher unter den gleichen Bedingungen aus der Familienversicherung, nämlich mit einem Einkommen von monatlich mehr als 425 Euro (nicht Gewinn).
Wird nur anteilig gearbeitet, dann wird auch anteilig gerechnet.