Nachweisen von Einnahmen als freiwillig Versicherter
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Nachweisen von Einnahmen als freiwillig Versicherter
Hallo, ich weiß nicht , ob ich hier unter der richtigen Rubrik schreibe, hoffe aber dass mir jemand Auskunft geben kann.
Eine Freundin ist freiwillig versichert und zahlt den Mindestbetrag . Sie ist über 60 und hat nur geringe Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung , zahlt also keine Steuer und gibt wegen der geringen Einnahmen keine Steuererklärung ab.
Jedes Jahr hat ihre KK stets angeboten, die Einnahmen durch Vorlage von z. B. Kontoauszügen oder andere relevante Belege nachzuweisen. Anfang 2012 hat die KK einfach einen Steuerbescheid angefordert ohne zu erklären wieso andere Belege wie bisher nun nicht als Nachweis genügen sollten.
Sie hat an die KK die üblichen Dokumente als Nachweis zugeschickt und zahlt die KK- Beiträge weiter. Von der KK bekam sie noch keine Auskunft, was sich da geändert haben soll.
Fragen : In wie weit kann die GKK auf einen Steuerbescheid bestehen, wenn man eben keinen hat ? Droht ihr etwas Schlimmes, z. B. kann die KK ihr den Vertrag kündigen ?
Danke für eure Hilfe
Susi59
Eine Freundin ist freiwillig versichert und zahlt den Mindestbetrag . Sie ist über 60 und hat nur geringe Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung , zahlt also keine Steuer und gibt wegen der geringen Einnahmen keine Steuererklärung ab.
Jedes Jahr hat ihre KK stets angeboten, die Einnahmen durch Vorlage von z. B. Kontoauszügen oder andere relevante Belege nachzuweisen. Anfang 2012 hat die KK einfach einen Steuerbescheid angefordert ohne zu erklären wieso andere Belege wie bisher nun nicht als Nachweis genügen sollten.
Sie hat an die KK die üblichen Dokumente als Nachweis zugeschickt und zahlt die KK- Beiträge weiter. Von der KK bekam sie noch keine Auskunft, was sich da geändert haben soll.
Fragen : In wie weit kann die GKK auf einen Steuerbescheid bestehen, wenn man eben keinen hat ? Droht ihr etwas Schlimmes, z. B. kann die KK ihr den Vertrag kündigen ?
Danke für eure Hilfe
Susi59
Hallo,
wenn man keinen hat, kann man auch keinen vorlegen, so einfach ist das.
Anders verhält es sich, wenn man keine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, habe ich auch nicht glauben wollen, ist aber so.
Sachverhalt - Mitglied ist Besitzer eines Mietshauses und hat Mieteinnahmen, gibt in der Einkommenserklärung einen nicht plausiblen Betrag an, wir fordern Einkommenssteuerbescheid und erhalten Bestätigung vom Finanzamt wonach die Betreffende von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit ist.
Ergo war die Erklärung erst mal bindend (Nachweis konnte aber trotzdem erbracht werden).
Gruss
Czauderna
wenn man keinen hat, kann man auch keinen vorlegen, so einfach ist das.
Anders verhält es sich, wenn man keine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, habe ich auch nicht glauben wollen, ist aber so.
Sachverhalt - Mitglied ist Besitzer eines Mietshauses und hat Mieteinnahmen, gibt in der Einkommenserklärung einen nicht plausiblen Betrag an, wir fordern Einkommenssteuerbescheid und erhalten Bestätigung vom Finanzamt wonach die Betreffende von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit ist.
Ergo war die Erklärung erst mal bindend (Nachweis konnte aber trotzdem erbracht werden).
Gruss
Czauderna
Hallo,susi59 hat geschrieben:Czauderna,
danke für deine Antwort.
Was nun , wenn die GKK künftig immer wieder auf einen Bescheid besteht?
Ärgerlich so was !
Susi59
Bescheinigung vom Finanzamt geben lassen und "Nachweise" anders erbringen, z.B. Bankauszüge.
Dass die Kasse entsprechende Einkommensnachweise fordern darf, das ist legal.
Gruss
Czauderna
Re: Nachweisen von Einnahmen als freiwillig Versicherter
susi59 hat geschrieben: In wie weit kann die GKK auf einen Steuerbescheid bestehen, wenn man eben keinen hat ? Droht ihr etwas Schlimmes, z. B. kann die KK ihr den Vertrag kündigen ?
Hallo Susi,
nein, Vertrag kündigen, das nicht.
aber für die Beitragsberechnung, zählt einzig und allein ein aktueller Steuerbescheid.
das bedeutet für mich aber auch im Umkehrschluß,
das dann eine NV- Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt
vorgelegt werden muß, wenn kein ESTB vorliegt.
Darum SOLLTE schnellstens, meiner Meinung nach, der NV-Antrag
beim Finanzamt gestellt,
und der KK vorgelegt werden ( Bringschuld )
bevor der KKMA auf die Idee kommt,
hier in den Höchstbeitrag einzufordern. ( fehlende Mitwirkung )
Nachtigall ich hör dir trapsen..susi59 hat geschrieben: Anfang 2012 hat die KK einfach einen Steuerbescheid angefordert
Gruß Bully