wo steht bitte, daß für die Beitragsberechnung immer der monatliche Betrag der Einnahmen entscheidend ist???
Vielleicht weiß das einer, aber ich finde im SGB nirgendwo, daß der monatliche Bezug als Grundlage für den abziehbaren Versicherungsbeitrag angesetzt wird...
AUsgangslage ist, daß ein Bekannter neben Versorgungsbezügen aus Ärztefond noch Einkommen hat und die KK hier nicht die monatlichen Gesamteinnahmen sieht, sondern eine Einstufung über das Jahr vorgenommen hat, obwohl nach 3 Monaten kein Einkommen mehr dazukam.
LG
JulSch
monatliche Einnahmen als Grundlage für Versicherungsbeitrag
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo...
aöso so wie den Sachverhalt erfaßt habe, hat der Bekannte 3 Monate gearbeitet als Chirurg, obwohl er bereits Versorgungsbezüge aus dem Ärztefond erhält.
Jetzt soll er wohl das ganze restliche Jahr den erhöhten KK-Beitrag zahlen, obwohl er garnichts mehr verdient neben der Altersversorgung...
Wenn die Beiträge aber - wie Du schreibst -durch 12 geteilt wurde, dann düfte er doch erst nach Beendigung der Tätigkeit angefangen haben, Beiträge zu zahlen...
Dann könne die Erklärung der KK richtig sein...
LG JulSch
aöso so wie den Sachverhalt erfaßt habe, hat der Bekannte 3 Monate gearbeitet als Chirurg, obwohl er bereits Versorgungsbezüge aus dem Ärztefond erhält.
Jetzt soll er wohl das ganze restliche Jahr den erhöhten KK-Beitrag zahlen, obwohl er garnichts mehr verdient neben der Altersversorgung...
Wenn die Beiträge aber - wie Du schreibst -durch 12 geteilt wurde, dann düfte er doch erst nach Beendigung der Tätigkeit angefangen haben, Beiträge zu zahlen...
Dann könne die Erklärung der KK richtig sein...
LG JulSch