Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Anna60
Beiträge: 14
Registriert: 30.05.2020, 17:09

Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Beitrag von Anna60 » 23.08.2020, 15:12

Gutan Tag zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Krankenkassen(pflicht)versicherung bei Rentenbeginn und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand aus dem Forum hier eine Antwort geben kann.

Ich bin länger krankgeschrieben, jetzt ausgesteuert, habe ALG I beantragt und bewilligt bekommen.
ALG 1 kann ich maximal 2 Jahre beziehen. So lange bin ich ja in der KV pflichtversichert.

Zwischen dem Ende des ALG1-Bezuges und dem frühestmöglichen Rentenbeginn läge eine ca 3-monatige Lücke.
Ich würde also aus der Krankenkassenpflichtversicherung herausfallen, bevor ich in Rente gehen könnte.
Auf eine Familienversicherung kann ich nicht zurückgreifen, mein Mann ist als Beamter privat krankenversichert.
Ich müsste mich also kurz vor Rentenbeginn freiwillig gesetzlich versichern.

Nun meine Frage: Bin ich dann auch während des gesamten Rentenbezuges freiwillig gesetzlich krankenversichert, oder greift dann, bei Rentenbeginn, wieder die Pflichtversicherung der Krankenkasse?

Zu meiner Situation: Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Mein AG hat eine geplante Wiedereingliederung, die noch während des Krankengeldbezuges möglich gewesen wäre, abgelehnt. Wie sich das für mich am Arbeitsplatz entwickelt, ob und wie ich da wieder arbeiten kann, ist noch nicht absehbar. Mein AG blockt leider alles ab. Die weiteren Möglichkeiten werden momentan noch geprüft.

Ich hoffe ja immer noch, dass sich ein Weg findet, die Arbeit mittelfrisitg wieder aufzunehmen und den ALG1-Bezug beenden zu können.

Vielen Dank vorab und einen schönen Sonntag noch,
Anna60

D-S-E
Beiträge: 449
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Re: Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Beitrag von D-S-E » 23.08.2020, 16:05

Hallo Anna,

für die Pflichtversicherung als Rentner spielt es keine Rolle, ob man freiwillig, Pflicht- oder familienversichert war. Die 3 Monate wären also irrrlevant, wichtig ist nur, dass du 90 Prozent der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens gesetzlich versichert warst (und gesetzlich meint auch frewillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse). Quelle: § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V.

Viele Grüße
D-S-E

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Beitrag von Czauderna » 23.08.2020, 19:41

Hallo,
wenn du die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung erfüllt hast, dann beginnt deine Pflichtversicherung als Rentenantragstellerin mit dem Tag der Rentenantragstellung, bzw. nach Ablauf einer vorrangigen Pflichtversicherung, z.B. ALG-1.
Du kannst deine Rente schon drei Monate vor Rentenbeginn beantragen.
Gruss
Czauderna

Anna60
Beiträge: 14
Registriert: 30.05.2020, 17:09

Re: Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Beitrag von Anna60 » 24.08.2020, 09:54

Hallo und guten Morgen,

vielen Dank für eure kompetenten Antworten.
Die Vorversicherungszeiten erfülle ich, das dürfte kein Problem sein.

Hat das Auswirkungen auf den vom Renter zu leistenden Krankenversicherungsbeitrag ob man als Pflichtversicherter oder als freiwliig Versicherter in den Rentenbezug geht? Als freiwillig Versicherter wird auch ein Teil vom Einkommen des Partners mit berücksichtigt, wenn ich das richtig verstanden habe.

Für einen Laien ist das alles nicht so leicht zu überblicken, deshalb vielen Dank an euch, dass ihr hier für Fragen zur Verfügung steht.

Liebe Grüße
Anna60

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Beitrag von Czauderna » 24.08.2020, 11:59

Hallo,
als Rentenantragstellerin bei erfüllter Vorversicherungszeit bist du in der KVdR pflichtversichert, demnach zählen dort Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge nicht zum beitragspflichtigen Einkommen , auch das Einkommen deines PKV versicherten Ehemanns spielt keine Rolle. Grundlage dafür sehe ich im § 237 SGB V.
Das heißt, du müsstest nach dem Mindesteinkommen von 1061,67 € deinen Beitrag als Rentenantragstellerin zahlen - meine ich.

Gruss
Czauderna

Anna60
Beiträge: 14
Registriert: 30.05.2020, 17:09

Re: Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Beitrag von Anna60 » 26.08.2020, 14:17

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße Anna60

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: Krankenversicherung während des Rentenbezuges, wenn die Pflichtversicherung knapp vorher endet?

Beitrag von heinrich » 03.09.2020, 18:25

kleine Ergänzung

Als Rentenantragsteller (mit ausreichender Vorversicherungszeit von 90 %, was ja hier vorliegt)

wären die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung BEITRAGSPFLICHTIG.
Dies wirkt sich aber erst aus, wenn diese höher als 1061,67 EUR lägen.

Die Einnahmen des privat versicherten Ehemann spielen in der Rentenantragstellermitglied
KEINE Rolle.

Das steht in § 2 Abs. 4 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

........................
Die Sätze 1 bis 4gelten nicht, 1.wenn die Einnahmen des Mitglieds die halbe Beitragsbemessungsgrenze oder die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners übersteigen,2.wenn die Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben (§ 1361 BGB),3.bei Rentenantragstellern für die Beitragsbemessung in der Zeit der Renten-antragstellung bis zum Beginn der Rente


ALSO: bis zum letzten Tag des ALG-Bezuges sollte der Rentenantrag gestellt werden, damit die Ehegatteneinnahmen nicht zur Beitragspflicht herangezogen werden müssen.

Antworten