Krankenverischerung während Auslandsaufenthalt

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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jule
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Krankenverischerung während Auslandsaufenthalt

Beitrag von jule » 03.01.2008, 17:24

Ich werde für 2 Jahre nach als Au Pair nach kanada gehen und bin auch in Kanada Krankenversichert. Muss ich mich durch die neue regelung trotzdem in Deutschland versichern? Ich möchte oder kann mich nicht von Deutschland abmelden.
Danke

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
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Beitrag von Krankenkassenfee » 03.01.2008, 17:44

Hallo,
kündige Deine Mitgliedschaft rechtzeitig bei der Kasse und leg einen Nachweis vor, dass Du Deutschland verlässt. Dann ist das kein Problem.

LG, Fee

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 03.01.2008, 21:28

Hallo!

Also ich würde ich mich erstmal beraten lassen wie es aussieht wenn Du wieder nach Deutschland kommst und wieder eiine Kasse suchst. Ist man z.B. derzeit Pflichtversichert und hat nach der Rückkehr keinen Anspruch auf Familienversicherung oder kommt gleich wieder in die Pflichtversicherung z.B. über eine Beschäftigungsaufnahme wäre das Ruhen des Leistungsanspruches sicher die bessere Löseung. Dies kostet zwar Monat für Monat, erhält aber den Anspruch in Deutschland aufrecht. Ist allemal besser als dann in die private KV zu müssen.

MfG

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 03.01.2008, 22:09

jens16232 hat geschrieben:Also ich würde ich mich erstmal beraten lassen wie es aussieht wenn Du wieder nach Deutschland kommst und wieder eiine Kasse suchst. Ist man z.B. derzeit Pflichtversichert und hat nach der Rückkehr keinen Anspruch auf Familienversicherung oder kommt gleich wieder in die Pflichtversicherung z.B. über eine Beschäftigungsaufnahme wäre das Ruhen des Leistungsanspruches sicher die bessere Löseung. Dies kostet zwar Monat für Monat, erhält aber den Anspruch in Deutschland aufrecht. Ist allemal besser als dann in die private KV zu müssen.
Nöö, nach der ab 01.04.07 gelten Rechtslage würde nach § 5 Abs.1, Nr.13 SGB V problemlos bei Wiedereinreise eine Versicherung bei der vorherigen KK bestehen.

Gruß

ratte1

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 08.01.2008, 16:20

Hallo,

eine Anwartschaftversicherung lohnt nur, wenn man in Kürze Pflegeleistungen oder Rente beantragen will.

LG, Fee

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