KKH Allianz - Zusatzbeitrag ab 01.03.2010 - 8 Euro je Monat
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Also, wenn die AOKen einen ZB erheben, wäre das ja sogar eine ATOMbombe. Von den AOKen, welchen es vor Éinführung des Gesundheitsfonds finanziell schlecht ging, hört man gar nichts mehr.anfaenger hat geschrieben:Hallo,als Bombe platzen würde ich das auch nicht bezeichnen, so wie der Marcellos das auch schon geschrieben hat.
Eine Bombe wäre es, wenn die AOKen einen Zusatzbeitrag erheben würden.
Gruß
@Czauderna
siehst, jetzt bist nicht mehr ganz alleine
@ Czauderna: Wird doch nicht alles so heiß gegessen, wei es gekocht wird . Denke mal eure Kündigungszahlen waren kein Tusnami
och von der AOK Berlin hört man dieser Tage immer wieder im Radio, dass sie 2010 keinen ZB erheben werden, da scheinen noch ne Menge (Geld-)Reserven rumzuliegen, jeder der etwas Sachverstand hat weiß, dass es ganz sicher nicht daran liegt, dass die AOK besonders gut wirtschaftet oder eine super tolle Leistungssteuerung hat....Morbi-RSA lässt grüßen...
die Leute werden sich noch wundern wenn ihre alte Kasse, die sie wegen eines ZB verlassen haben demnächst aufgrund einer Fusion wieder ihre neue Kasse ist
die Leute werden sich noch wundern wenn ihre alte Kasse, die sie wegen eines ZB verlassen haben demnächst aufgrund einer Fusion wieder ihre neue Kasse ist
Keine Zusatzbeiträge bei der AOK Berlin-Brandenburg
Ärzte Zeitung, 02.03.2010
Fusions-AOK plant Ausgaben von 4,5 Milliarden Euro
BERLIN/POTSDAM (inh). Der Verwaltungsrat der AOK Berlin-Brandenburg hat am 9. Februar den ersten gemeinsamen Haushalt für das Jahr 2010 in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro beschlossen. Dabei wurde noch einmal bekräftigt, dass die AOK Berlin-Brandenburg im gesamten Jahr 2010 keine Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben wird. "Wir stehen auf einem finanziell gesunden Fundament", sagte Heidelind Jockel, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Berlin-Brandenburg.
Fusions-AOK plant Ausgaben von 4,5 Milliarden Euro
BERLIN/POTSDAM (inh). Der Verwaltungsrat der AOK Berlin-Brandenburg hat am 9. Februar den ersten gemeinsamen Haushalt für das Jahr 2010 in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro beschlossen. Dabei wurde noch einmal bekräftigt, dass die AOK Berlin-Brandenburg im gesamten Jahr 2010 keine Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben wird. "Wir stehen auf einem finanziell gesunden Fundament", sagte Heidelind Jockel, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Berlin-Brandenburg.
Re: Keine Zusatzbeiträge bei der AOK Berlin-Brandenburg
Schauen wir mal, ob die Rücklagen der ehemaligen AOK Brandenburg auch in das Jahr 2011 reichen. Den Berliner stand doch das Wasser bis zu den Haarwurzeln . Aber totgesagte leben ja bekanntlich längerOlli77 hat geschrieben:Ärzte Zeitung, 02.03.2010
Fusions-AOK plant Ausgaben von 4,5 Milliarden Euro
BERLIN/POTSDAM (inh). Der Verwaltungsrat der AOK Berlin-Brandenburg hat am 9. Februar den ersten gemeinsamen Haushalt für das Jahr 2010 in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro beschlossen. Dabei wurde noch einmal bekräftigt, dass die AOK Berlin-Brandenburg im gesamten Jahr 2010 keine Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben wird. "Wir stehen auf einem finanziell gesunden Fundament", sagte Heidelind Jockel, alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Berlin-Brandenburg.
frühestmögliche Kündigung aufgrund des Zusatzbeitrages
Bekanntgabe des Zusatzbeitrages war ja der 25.2. Erste Fälligkeit ist zum 15.4.
Wenn man nun direkt im Februar der KKH die Kündigung erklärt hat, dann ist doch die Kündigung bereits zum 30.4. wirksam und der Kassenwechsel zum 1.5. möglich, oder?
Es gibt nämlich große Fragerunden, ob die Kündigungserklärung erst mit dem ersten Erhebungstag des Zusatzbeitrages, also 1.3., möglich war und damit der Austritt erst zum 31.5. Aber nach dem Gesetzestext ist der erste Erhebungstag doch irrelevant, oder?
Wenn man nun direkt im Februar der KKH die Kündigung erklärt hat, dann ist doch die Kündigung bereits zum 30.4. wirksam und der Kassenwechsel zum 1.5. möglich, oder?
Es gibt nämlich große Fragerunden, ob die Kündigungserklärung erst mit dem ersten Erhebungstag des Zusatzbeitrages, also 1.3., möglich war und damit der Austritt erst zum 31.5. Aber nach dem Gesetzestext ist der erste Erhebungstag doch irrelevant, oder?
GR v 6.11.2009 zum Zusatzbeitrag PKT 3 Beispiele, Haufe SV online
Beispiel :
Erstmalige Erhebung eines Zusatzbeitrags zum 1.5.2010
In der Satzung der Krankenkasse ist als Fälligkeit der 15. des Folgemonats bestimmt.
Erstmalige Fälligkeit am
15.6.2010
Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht bis zum (Maßgebend ist der Zugang des Schreibens bzw. der Mitgliederzeitschrift beim Mitglied.)
eispiel 2:
Wie Beispiel 1, aber
die Krankenkasse weist auf das Sonderkündigungsrecht verspätet hin am 25.5.2010
Die Kündigung muss der Krankenkasse spätestens vorliegen bis zum
25.6.2010
Eingang der Kündigung am 18.6.2010
Die Mitgliedschaft endet am
31.8.2010
Neue Mitgliedschaft ist nachzuweisen bis zum Ende der Kündigungsfrist am 31.8.2010
15.5.2010
Die Krankenkasse weist auf das Sonderkündigungsrecht fristgerecht hin am 5.5.2010
Die Kündigung muss der Krankenkasse spätestens vorliegen am
15.6.2010
Eingang der Kündigung am 27.5.2010
Die Mitgliedschaft endet am
31.7.2010
Neue Mitgliedschaft ist nachzuweisen bis zum Ende der Kündigungsfrist am
31.7.2010
ich hoffe das hilft
Beispiel :
Erstmalige Erhebung eines Zusatzbeitrags zum 1.5.2010
In der Satzung der Krankenkasse ist als Fälligkeit der 15. des Folgemonats bestimmt.
Erstmalige Fälligkeit am
15.6.2010
Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht bis zum (Maßgebend ist der Zugang des Schreibens bzw. der Mitgliederzeitschrift beim Mitglied.)
eispiel 2:
Wie Beispiel 1, aber
die Krankenkasse weist auf das Sonderkündigungsrecht verspätet hin am 25.5.2010
Die Kündigung muss der Krankenkasse spätestens vorliegen bis zum
25.6.2010
Eingang der Kündigung am 18.6.2010
Die Mitgliedschaft endet am
31.8.2010
Neue Mitgliedschaft ist nachzuweisen bis zum Ende der Kündigungsfrist am 31.8.2010
15.5.2010
Die Krankenkasse weist auf das Sonderkündigungsrecht fristgerecht hin am 5.5.2010
Die Kündigung muss der Krankenkasse spätestens vorliegen am
15.6.2010
Eingang der Kündigung am 27.5.2010
Die Mitgliedschaft endet am
31.7.2010
Neue Mitgliedschaft ist nachzuweisen bis zum Ende der Kündigungsfrist am
31.7.2010
ich hoffe das hilft
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