KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job
Moderatoren: Czauderna, Karsten
KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job
Hallo zusammen,
meine Schwägerin bekommt von ihrem Ex-Mann Ehegattenunterhalt. Sie hat zusätzlich einen 400€ Job.
Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach der Höhe des Unterhalts? Nach dem 400€ Job oder nach beidem?
Wie kann ich es errechnen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
meine Schwägerin bekommt von ihrem Ex-Mann Ehegattenunterhalt. Sie hat zusätzlich einen 400€ Job.
Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach der Höhe des Unterhalts? Nach dem 400€ Job oder nach beidem?
Wie kann ich es errechnen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Re: KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job
Hallo,Domini hat geschrieben:Hallo zusammen,
meine Schwägerin bekommt von ihrem Ex-Mann Ehegattenunterhalt. Sie hat zusätzlich einen 400€ Job.
Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach der Höhe des Unterhalts? Nach dem 400€ Job oder nach beidem?
Wie kann ich es errechnen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
die 400,00 € aus dem Mini-Job werden nicht angerechnet, da dafür der Arbeitgeber bereits eine Pauschale an die Mini-Job-Centrale zahlt, und zweimal Beitrag für eine Einkommensarzt, das geht nicht.
Gruss
Czauderna
PS: Das mit der Pflegeversicherung habe ich schon wieder vergessen - danke Ratte 1 - wenn ich dich nicht hätte.
Zuletzt geändert von Czauderna am 02.08.2012, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: KK-Beitrag bei Unterhalt und 400€ Job
Das gilt jedoch nur für den Krankenversicherungsbeitrag. Pflegeversicherungsbeiträge sind sowohl aus dem Unterhalt als auch aus dem 400-Euro-Job, aber Krankenversicherungsbeiträge nur aus dem Unterhalt berechnet. Als Mindestbemessung wird bei beiden 875,- Euro monatlich zu Grunde gelegt.Czauderna hat geschrieben:Hallo,Domini hat geschrieben:Hallo zusammen,
meine Schwägerin bekommt von ihrem Ex-Mann Ehegattenunterhalt. Sie hat zusätzlich einen 400€ Job.
Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach der Höhe des Unterhalts? Nach dem 400€ Job oder nach beidem?
Wie kann ich es errechnen?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
die 400,00 € aus dem Mini-Job werden nicht angerechnet, da dafür der Arbeitgeber bereits eine Pauschale an die Mini-Job-Centrale zahlt, und zweimal Beitrag für eine Einkommensarzt, das geht nicht.
Gruss
Czauderna
MfG
ratte1
Hallo,Domini hat geschrieben:Okay, das habe ich bisher verstanden. Vielen Dank!
Wo ich im Internet eine Tabelle finden, wo man KK-Beiträge ersehen kann.
Wieviel bezahlt man z.B. bei 1200 oder 1500€ Unterhalt?
Weiß das jemand?
14,9 % Krankenversicherung
+
1,95 % Pflegeversicherung - wenn kinderlos 2,25 %
Gruss
Czauderna