Kartellrecht für die GKV
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Kartellrecht für die GKV
handelsblatt.com/politik/deutschland/kritk-an-reform-bsg-warnt-vor-kartellrecht-fuer-krankenkassen;262833
aok-bv.de/politik//reformaktuell/index_03999.html
Es sieht so aus als wenn die Bundesregierung plant Artikel 77 GG ein wenig auszuhöhlen und durch die Hintertrür das Niederländische Modell einzuführen.
Was haltet ihr denn so davon?
aok-bv.de/politik//reformaktuell/index_03999.html
Es sieht so aus als wenn die Bundesregierung plant Artikel 77 GG ein wenig auszuhöhlen und durch die Hintertrür das Niederländische Modell einzuführen.
Was haltet ihr denn so davon?
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ein Schritt in eine gefährliche Richtung... und vor allem finanziell momentan kein bisschen nachvollziehbar... das erwartete Defizit ist schon hoch genug...
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes ist natürlich alles andere als unparteisch - aber sie greift wesentliche Knackpunkte dieser geplanten Maßnahme auf...
Durch dieses ständige auf-und-ab (je nachdem welche Partei am Ruder ist) können sich die Kassen schwer auf langfristige Projekte stürzen...
Ulla sagte: macht Sonderverträge mit Ärzten
Rösler sagt: Sonderverträge sind pfui, das wollen wir nicht
Ulla sagte: wenn ihr könnt, schließt Rabattverträge mit der Pharmaherstellern ab
Rösler sagt: nee, das ist unfair, das wollen wir nicht
Wenn sowieso alles was von Regierung A vorgegeben wird, von Regierung B wieder eingestampft wird - wozu noch abmühen und versuchen sich anderen gegenüber einen Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten?
So ganz kann ich das Vorgehen nicht verstehen...
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes ist natürlich alles andere als unparteisch - aber sie greift wesentliche Knackpunkte dieser geplanten Maßnahme auf...
Durch dieses ständige auf-und-ab (je nachdem welche Partei am Ruder ist) können sich die Kassen schwer auf langfristige Projekte stürzen...
Ulla sagte: macht Sonderverträge mit Ärzten
Rösler sagt: Sonderverträge sind pfui, das wollen wir nicht
Ulla sagte: wenn ihr könnt, schließt Rabattverträge mit der Pharmaherstellern ab
Rösler sagt: nee, das ist unfair, das wollen wir nicht
Wenn sowieso alles was von Regierung A vorgegeben wird, von Regierung B wieder eingestampft wird - wozu noch abmühen und versuchen sich anderen gegenüber einen Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten?
So ganz kann ich das Vorgehen nicht verstehen...
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Kartellrecht
Fakt ist, dass dadurch die behaupteten Einsparungen durch das Arzneimittel-Maßnahmenpaket wieder aufgehoben werden. Fein hat sie das gemacht, die BMG-Boygroup.
mit der gleichen Argumentation (siehe AOK-Statement: "Nach gefestigter europäischer Rechsprechung sind gesetzliche Krankenkassen, die im solidarisch geprägten System der GKV operieren, keine Unternehmen im Sinne des Art. 101 AEUV und daher nicht Gegenstand des europäischen Kartellrechts.") hatten die Kassen ja auch bereits die Auskunft an das Kartellamt zur angeblichen Preisabsprache zum Zusatzbeitrag verweigert und Klage beim LSG eingereicht (http://www.1a-krankenversicherung.org/n ... artellamt/)
Das Verfahren läuft soweit ich weiß noch. Man wehrt sich und europäisches Recht ist da keine schlechte Grundlage. Das könnte Beschlüsse in Berlin auch wieder kippen. Aber auch dass ist ja nichts Neues, dass Gesetze durch die Gerichte anschließend wieder korrigiert werden... Gab es nicht Gerüchte, dass die Vorlage zum Sparpaket von der Pharma-Lobby stammte...? Oder war das gar kein Gerücht?
Das Verfahren läuft soweit ich weiß noch. Man wehrt sich und europäisches Recht ist da keine schlechte Grundlage. Das könnte Beschlüsse in Berlin auch wieder kippen. Aber auch dass ist ja nichts Neues, dass Gesetze durch die Gerichte anschließend wieder korrigiert werden... Gab es nicht Gerüchte, dass die Vorlage zum Sparpaket von der Pharma-Lobby stammte...? Oder war das gar kein Gerücht?
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Also wenn ich mir ansehe, wie die Pharmaindustrie den "Reformer" Dr. Rösler gerade mal wieder an der Nase herumführt, dann bin ich ziemlich sicher, dass die ihre Finger bei der Gesetzgebung mit drin hatten:leser hat geschrieben:Gab es nicht Gerüchte, dass die Vorlage zum Sparpaket von der Pharma-Lobby stammte...? Oder war das gar kein Gerücht?
(http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,709745,00.html)
So was nennt man dann wohl "verschaukelt"
Naja, Krankenkassen sind eben Körperschaften des öffentlichen Rechts und somit eigentlich auch keine Unternehmen. Zudem sind ca. 95 % aller Leistungen sowieso gleich. Der Preis wird auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben und für die Erhebung eines Zusatzbeitrages gibt es klare Vorgaben. Ich denke daher nicht, dass ein weiteres Kartellrecht nötig ist.
Rechtsschutzersuchen von Krankenkassen gegen das Bundeskarte
Kartellamt die erste...
Morgen befasst sich das BSG mit dem Rechtsschutzersuchen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt
Zuständigkeit der Landessozialgerichte oder der Oberlandesgerichte-Kartellsenate für Rechtsschutzersuchen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt?
»In drei gemeinsam zur Verhandlung angesetzten Verfahren haben sich Krankenkassen jeweils bei dem für sie zuständigen Landessozialgericht gegen einen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts gewandt. Zu entscheiden ist insoweit zunächst nur über den dafür maßgeblichen Rechtsweg. «
bsg.bund.de/cln_108/nn_138250/DE/03__Medien/01__Termin__Tipp/Termin__Tipp__Texte/26__10.html
Morgen befasst sich das BSG mit dem Rechtsschutzersuchen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt
Zuständigkeit der Landessozialgerichte oder der Oberlandesgerichte-Kartellsenate für Rechtsschutzersuchen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt?
»In drei gemeinsam zur Verhandlung angesetzten Verfahren haben sich Krankenkassen jeweils bei dem für sie zuständigen Landessozialgericht gegen einen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamts gewandt. Zu entscheiden ist insoweit zunächst nur über den dafür maßgeblichen Rechtsweg. «
bsg.bund.de/cln_108/nn_138250/DE/03__Medien/01__Termin__Tipp/Termin__Tipp__Texte/26__10.html
Punkt 1 für die Krankenkassen!
Krankenkassen gegen die Bundesrepublik Deutschland
der erste Punkt geht an die Krankenkassen
Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt
»Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 28. September 2010 entschieden, dass für die erhobenen Klagen gegen die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist, nicht aber die Oberlandesgerichte zuständig sind. Die Streitigkeiten betreffen nämlich die Reichweite des Selbstverwaltungsrechts der Klägerinnen. Es geht um ihren Anspruch auf Unterlassung kompetenzwidriger Aufsichtsmaßnahmen, wenn sie Zusatzbeiträge erheben und dabei ihrer Pflicht nachkommen, mit anderen Krankenkassen zu kooperieren. Dies ist jeweils ein öffentlich-rechtlicher Streit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der zwingend und ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet ist. Nur im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts der Klägerinnen interessiert das Kartellrecht. Darüber, ob die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts in der Sache mit Gesetz und Recht vereinbar sind, müssen nun die Landessozialgerichte befinden.«
juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010-9&nr=11700&pos=0&anz=5
der erste Punkt geht an die Krankenkassen
Sozialgerichtsbarkeit zuständig für Klagen von Krankenkassen gegen das Bundeskartellamt
»Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 28. September 2010 entschieden, dass für die erhobenen Klagen gegen die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist, nicht aber die Oberlandesgerichte zuständig sind. Die Streitigkeiten betreffen nämlich die Reichweite des Selbstverwaltungsrechts der Klägerinnen. Es geht um ihren Anspruch auf Unterlassung kompetenzwidriger Aufsichtsmaßnahmen, wenn sie Zusatzbeiträge erheben und dabei ihrer Pflicht nachkommen, mit anderen Krankenkassen zu kooperieren. Dies ist jeweils ein öffentlich-rechtlicher Streit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der zwingend und ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet ist. Nur im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts der Klägerinnen interessiert das Kartellrecht. Darüber, ob die Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts in der Sache mit Gesetz und Recht vereinbar sind, müssen nun die Landessozialgerichte befinden.«
juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2010-9&nr=11700&pos=0&anz=5
Keine Prüfung mehr
...geht doch
haufe.de - 24.11.2011 hat geschrieben: Keine Prüfung mehr: Kassenfusionen bleiben unkontrolliert
Das Bundeskartellamt stellt die Fusionskontrolle bei den gesetzlichen Krankenkassen ein.
haufe.de/sozialversicherung/newsDetails?newsID=1322116825.35&d_start:int=5&topic=Leistungsrecht&topicView=Leistungsrecht&