Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin freiw. gesetzl. versichert als Arbeitnehmer, zahle daher Höchstbeitrag.
Jetzt im September falle ich einen Monat unter die Beitragsbemessungsgrenze. Ich muss aber weiterhin den Höchstbeitrag bezahlen, da ich freiw. versichert bin und auch im Jahresdurchschnitt die Beitragsbemessungsgrenze überschreite.
Mein Arbeitgeber zahlt im September aber nur anteilig meines Bruttogehaltes (3400 Euro), also weniger als sonst. Ist das richtig?
Wird der Rest dann im Dezember mit dem Weihnachtsgeld nachgezahlt oder bleibe ich auf dem Rest (ca. 60 Euro) freiw. Krankenversicherung sitzen?
Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung
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