Höhe der GKV Beitrag bei BG Rente und Erwerbslosigkeit

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Lina
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Höhe der GKV Beitrag bei BG Rente und Erwerbslosigkeit

Beitrag von Lina » 18.10.2017, 16:09

Ich bin 56 Jahre und betriebsbedingt mit Abfindung unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt worden. Ich möchte im Jahr der Abfindungszahlung (2018) kein ALG1 beziehen und kein weiteres Erwerbseinkommen generieren(private Gründe, wegen Pflege meiner Mutter). Hintergrund ist, dass ich seit 1999 durch einen Verkehrsunfall meinen Mann verloren habe und seitdem eine BG Rente beziehe, die bisher mit meinem Einkommen verrechnet wurde. Frage: Wird die Krankenkasse bei freiewilliger Versicherung diese BG Rente als Einkommen anrechnen? Wenn ja, wie hoch wäre der GKV Beitrag bei 1400 Euro BG Rente. 2) Wie hoch dürfte mein Einkommen als Pflichtversicherte sein um den niedrigsten GKV Beitrag zu erreichen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.10.2017, 21:22

Mir stellt sich die Frage, ob nicht noch evtl. eine gesetzliche Rente bewilligt wurde, die aufgrund der BG-Rente und des übrigen Einkommens ruht. Ist das der Fall, kann es sein, dass du sogar für 0,00 € versichert bist, wenn die Vorversicherungszeiten in der KVdR erfüllt sind. Ich hatte den Fall mal in meiner Praxis.

Lina
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Beitrag von Lina » 18.10.2017, 22:29

Vielen Dank GerneKrankenVersichert für Ihre Antwort!!

ja, aufgrund meines Einkommens ruht die gesetzliche Witwenrente seit 1999.

Ich war zwar ca. 2 Jahre privat vers.,aber seit 2001 nur noch GKV versichert.

Eine "Vorversicherungszeit" in einer ?? KVdR?? ist mir nicht bekannt, -wo kann man sich da erkundigen?

Viele Grüße
Lina

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.10.2017, 08:04

Das ist die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner. Ob diese erfüllt ist, wird von der Krankenkasse bei der Rentenantragstellung geprüft. Die Krankenkasse kann dir die Auskunft geben.

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