Hallo,
welches Einkommen ist für meinen aktuellen Beitrag relevant? DAK sagt mir das Einkommenvon 2008. Ist das richtig? Kann der Beitrag rückwirkend mit dem ESB für 2009 angepasst werden?
(Bin freiwillig versichert, selbstständig)
Grundlage der Beitragseinstufung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Dieter,
ich gehe davon aus, daß Sie selbständig sind? Dann gilt der letzte ESt-Bescheid - der wahrscheinlich eher der von 2007 sein dürfte, es sei denn, Sie hätten den 2008er zügig erstellt und Ihr Finanzamt hätte den Turbo eingelegt.
Ab dem Monat nach Vorliegen des 2008er ESt-Bescheids gilt das darin ausgewiesene Einkommen. Die Beiträge werden immer nur für die Zukunft angepaßt - es sein denn, ein Beitragsbescheid zu Beginn der selbständigen Tätigkeit wäre nur vorläufig erlassen worden. Das müssen die Kassen bei Selbständigen so lange tun, bis der erste ESt-Bescheid zur selbständigen Tätigkeit vorliegt.
Viele Grüße
Koulchen
ich gehe davon aus, daß Sie selbständig sind? Dann gilt der letzte ESt-Bescheid - der wahrscheinlich eher der von 2007 sein dürfte, es sei denn, Sie hätten den 2008er zügig erstellt und Ihr Finanzamt hätte den Turbo eingelegt.
Ab dem Monat nach Vorliegen des 2008er ESt-Bescheids gilt das darin ausgewiesene Einkommen. Die Beiträge werden immer nur für die Zukunft angepaßt - es sein denn, ein Beitragsbescheid zu Beginn der selbständigen Tätigkeit wäre nur vorläufig erlassen worden. Das müssen die Kassen bei Selbständigen so lange tun, bis der erste ESt-Bescheid zur selbständigen Tätigkeit vorliegt.
Viele Grüße
Koulchen
Hallo,Koulchen hat geschrieben:Hallo Dieter,
ich gehe davon aus, daß Sie selbständig sind? Dann gilt der letzte ESt-Bescheid - der wahrscheinlich eher der von 2007 sein dürfte, es sei denn, Sie hätten den 2008er zügig erstellt und Ihr Finanzamt hätte den Turbo eingelegt.
Ab dem Monat nach Vorliegen des 2008er ESt-Bescheids gilt das darin ausgewiesene Einkommen. Die Beiträge werden immer nur für die Zukunft angepaßt - es sein denn, ein Beitragsbescheid zu Beginn der selbständigen Tätigkeit wäre nur vorläufig erlassen worden. Das müssen die Kassen bei Selbständigen so lange tun, bis der erste ESt-Bescheid zur selbständigen Tätigkeit vorliegt.
Viele Grüße
Koulchen
besser hätte ich das auch nicht sagen können - genau so ist es !!!
Gruß
Czauderna