Ein freundliches Hallo in das Forum,
ich hadre mit dem Beitragsbescheid meiner Krankenversicherung. Ich war seit Berufsbeginn in der GKV krankenversichert. Vor ca. 15 Jahren wurde ich durch meine beherrschende Stellung in der GmbH wo ich beschäftigt war, von gesetzlich auf freiwillig in der GKV umgestuft.
Ab diesem Zeitpunkt zahlte ich für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer GbR, die als Erbnachfolger eines ruhenden Gewerbebetriebs Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, ebenfalls Krankenkassenbeiträge. So weit alles In Ordnung. IMO
Seit drei Jahren bin ich in Rente und bezieht eine solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten RV. Mit Eintritt in den Rentenstatus wurde ich gesetzlich in der KVdR versichert umgestuft.
Neben der gesetzliche Rente, wird nun anteilig Ertrag aus meiner betrieblichen Direktversicherung bis zum Erreichen der 120 Monte zur Beitragsberechung heran gezogen – und als Arbeitseinkommen deklariert, die Erträge aus der GbR-Beteiligung.
2021 hat die Vermietungs-GbR die Auflösung des ruhenden Gewerbebetriebs beschlossen und die Immobilie wurde in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt. Das führte durch die Realisierung der stillen Reserven zu einem außerordentlichen Gewinn, der im Einkommensteuerbescheid 2021 unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen ausgewiesen wird. Ich musste für meinen Anteil entsprechend Steuern bezahlen.
Nach Einreichen des Einkommensteuerbescheides 2021 verbeitragt meine KV diesen Veräußerungsgewinn ebenfalls als Arbeitseinkommen in 2021, was zu einer Beitragsnachzahlung von mehreren Tausend Euro führt.
Nun habe ich schon "rumgegoogelt" bin aber nur bei freiwillig (auch als Rentner) Versicherten darauf gestoßen dass Einkommen aus Beteiligung verbeitragt wird. Gesetzlich Versicherte kamen bei den Funden nirgends vor.
Ist bei den hier Kundigen jemand, der mir antworten kann und möchte, ob das seine Richtigkeit hat?
Ich habe nur noch wenig Zeit ber der KK Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen.
Vielen Dank für's Lesen und evtl. Antworten
Roland
GKV - verbeitragt Einkünfte aus Beteiligung - lohnt ein Einspruch?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: GKV - verbeitragt Einkünfte aus Beteiligung - lohnt ein Einspruch?
Hallo und willkommen im Forum
ja, auch bei einer Versicherung in der KVdR zählt Arbeitseinkommen als beitragspflichtiges Einkommen - hier eine Erläuterung dazu - https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... enten.html
Die Krankenkasse nimmt hier die Beträge, die als Arbeitseinkommen im Einkommensteuerbescheid steht, was bei dir offenbar der Fall ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4 ... ungsgewinn
Würde der entsprechende Betrag dort nicht unter Arbeitseinkommen stehen, hätte die Kasse ihn auch nicht genommen, wenn er nach Beginn der KVdR zur Auszahlung gekommen wäre.
Ich sehe die Forderung der Krankenkasse erstmal als rechtens an. Was meinen die anderen Experten/innen ?.
Gruss
Czauderna
ja, auch bei einer Versicherung in der KVdR zählt Arbeitseinkommen als beitragspflichtiges Einkommen - hier eine Erläuterung dazu - https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... enten.html
Die Krankenkasse nimmt hier die Beträge, die als Arbeitseinkommen im Einkommensteuerbescheid steht, was bei dir offenbar der Fall ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4 ... ungsgewinn
Würde der entsprechende Betrag dort nicht unter Arbeitseinkommen stehen, hätte die Kasse ihn auch nicht genommen, wenn er nach Beginn der KVdR zur Auszahlung gekommen wäre.
Ich sehe die Forderung der Krankenkasse erstmal als rechtens an. Was meinen die anderen Experten/innen ?.
Gruss
Czauderna
Re: GKV - verbeitragt Einkünfte aus Beteiligung - lohnt ein Einspruch?
Hallo,
und ganz herzlichen Dank für Deine Antwort.
Dass Arbeitseinkommen zu den beitragspflichtigen Einkommensarten gehört, ist mir bekannt.
Grund meiner Nachfrage ist, dass es sich in diesem Fall nicht um Arbeitseinkommen handelt. Die GbR erzielt einen Überschuss aus Vermietung und Verpachtung. Der wird größtenteils in eine Erhaltungsrücklage angesammelt, ist jedoch trotzdem zu versteuern.
Nun aber fiel mir wegen der Verbeitragung des "virtuellen" Einkommens aus der Betriebsauflösung auf, dass schon vorher das Einkommen aus Beteiligung von der KK als Arbeitseinkommen deklariert verbeitragt wurde. Vor dem Status des pflichtversicherten Rentners spielte das IMO keine Rolle, da Einkünfte aus der Beteiligung zum KK-beitragspflichtigen Einkommen zählten, ob sie den ausgezahlt (zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen) werden - oder nicht.
In den EKSt.-Bescheiden stehen und standen die jährlichen Einnahmen unter:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> aus Beteiligungen
> aus Veräußerungsgewinnen (im Jahr der Betriebsauflösung)
Von Arbeitseinkommen ist in den Steuerbescheiden nichts zu lesen. Das findet sich erst in den Beitragsbescheiden der KK, die diese Beträge als Arbeitseinkommen deklariert und dafür Beiträge berechnet.
Danke für's Lesen und weitere Antworten?
Roland
und ganz herzlichen Dank für Deine Antwort.
Dass Arbeitseinkommen zu den beitragspflichtigen Einkommensarten gehört, ist mir bekannt.
Grund meiner Nachfrage ist, dass es sich in diesem Fall nicht um Arbeitseinkommen handelt. Die GbR erzielt einen Überschuss aus Vermietung und Verpachtung. Der wird größtenteils in eine Erhaltungsrücklage angesammelt, ist jedoch trotzdem zu versteuern.
Nun aber fiel mir wegen der Verbeitragung des "virtuellen" Einkommens aus der Betriebsauflösung auf, dass schon vorher das Einkommen aus Beteiligung von der KK als Arbeitseinkommen deklariert verbeitragt wurde. Vor dem Status des pflichtversicherten Rentners spielte das IMO keine Rolle, da Einkünfte aus der Beteiligung zum KK-beitragspflichtigen Einkommen zählten, ob sie den ausgezahlt (zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen) werden - oder nicht.
In den EKSt.-Bescheiden stehen und standen die jährlichen Einnahmen unter:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> aus Beteiligungen
> aus Veräußerungsgewinnen (im Jahr der Betriebsauflösung)
Von Arbeitseinkommen ist in den Steuerbescheiden nichts zu lesen. Das findet sich erst in den Beitragsbescheiden der KK, die diese Beträge als Arbeitseinkommen deklariert und dafür Beiträge berechnet.
Danke für's Lesen und weitere Antworten?
Roland
Re: GKV - verbeitragt Einkünfte aus Beteiligung - lohnt ein Einspruch?
Hallo,
da wird sich die Kasse daran gehalten haben -
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> aus Beteiligungen
> aus Veräußerungsgewinnen (im Jahr der Betriebsauflösung)
und danach entschieden zu haben
Einkünfte aus Gewerbetrieb/Arbeitseinkommen(beitragspflichtig) = aus Veräußerungsgewinnen (Im Jahr der Betriebsauflösung), ergo auch beitragspflichtig.
Mein Rat, damit die Frage auch rechtssicher geklärt ist - Widerspruch einlegen und die gesetzlichen Grundlagen dafür fordern, dass Veräußerungsgewinne als Arbeitseinkommen gewertet werden.
Gruss
Czauderna
da wird sich die Kasse daran gehalten haben -
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
> aus Beteiligungen
> aus Veräußerungsgewinnen (im Jahr der Betriebsauflösung)
und danach entschieden zu haben
Einkünfte aus Gewerbetrieb/Arbeitseinkommen(beitragspflichtig) = aus Veräußerungsgewinnen (Im Jahr der Betriebsauflösung), ergo auch beitragspflichtig.
Mein Rat, damit die Frage auch rechtssicher geklärt ist - Widerspruch einlegen und die gesetzlichen Grundlagen dafür fordern, dass Veräußerungsgewinne als Arbeitseinkommen gewertet werden.
Gruss
Czauderna
Re: GKV - verbeitragt Einkünfte aus Beteiligung - lohnt ein Einspruch?
von Czauderna » 29.11.2022, 16:14
Mein Rat, damit die Frage auch rechtssicher geklärt ist - Widerspruch einlegen und die gesetzlichen Grundlagen dafür fordern, dass Veräußerungsgewinne als Arbeitseinkommen gewertet werden.
Das werde ich dann so machen - vielen Dank.
Ich bin gespannt, wie die KK begründet, dass sie ein Einkommen aus Beteiligung nicht als solches benennt, sondern es als Arbeitseinkommen bezeichnet - was es definitiv nicht ist. Nach meinen Recherchen ist es nämlich so, dass Einkünfte aus Beteiligungen und/oder Veräußerungsgewinnen nur bei freiwillig in der GKV Versicherten (egal ob Rentner oder noch berufstätig) zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Wenn es willkommen ist, werde ich über den weiteren Verlauf - oder das Ergebnis hier berichtet.
Viele Grüße
Roland
Mein Rat, damit die Frage auch rechtssicher geklärt ist - Widerspruch einlegen und die gesetzlichen Grundlagen dafür fordern, dass Veräußerungsgewinne als Arbeitseinkommen gewertet werden.
Das werde ich dann so machen - vielen Dank.
Ich bin gespannt, wie die KK begründet, dass sie ein Einkommen aus Beteiligung nicht als solches benennt, sondern es als Arbeitseinkommen bezeichnet - was es definitiv nicht ist. Nach meinen Recherchen ist es nämlich so, dass Einkünfte aus Beteiligungen und/oder Veräußerungsgewinnen nur bei freiwillig in der GKV Versicherten (egal ob Rentner oder noch berufstätig) zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Wenn es willkommen ist, werde ich über den weiteren Verlauf - oder das Ergebnis hier berichtet.
Viele Grüße
Roland