Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen
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RevengeofPKV
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Beitrag
von RevengeofPKV » 12.11.2010, 08:48
Lumpie hat geschrieben:
Oje, kann man Herrn Rösler nicht endlich irgendeinen andren Job innerhalb der FDP geben?
Bestimmt haben die da doch irgendwas das seinen Fähigkeiten entspricht.
Lumpie
Nö, selbst ein Flachpfeifenkabinett wie die FDP hat keinen Job für jemanden, der außer nett lächeln nichts kann.
Eine denkbare Verwendungsmöglichkeit für Herr Dr. R. wäre natürlich in der Geisterbahn, aber da ist kein Platz mehr, da steht schon das Nightmare-Team aus Hessen (Buffier und Koch) - außerdem würde da natürlich auch das debile Dauergrinsen stören, wer erschrickt schon vor so was
Aber zurück zum Thema: Was im Kern bleibt, ist die Tatsache, dass künftig alleine die Versicherten die wegen der demografischen Entwicklung und dem ansteigenden Kostenniveau weiter ansteigenden Gesmtkosten zu finanzieren haben. Im Moment verdecken die positive Finanzentwicklung und die - einmalige (!) - Anhebung des allgemeinen Beitragssatz die daraus resultierenden Konsequenzen für die Beitragszahler. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis diese zu Tage treten werden. Hoffen wir, dass es vor den nächsten Bundestagswahl geschieht, damit unsere "Traumkoalition" vielleicht doch noch abgewählt wird.
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leser
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Beitrag
von leser » 13.11.2010, 01:57
Da sagst Du was! Ja, das war's dann erstmal...
haufe.de - 12.11.2010 - hat geschrieben:Bundestag beschließt Gesundheitsreform
Der Deutsche Bundestag hat heute nach zweiter und dritter Lesung die Gesundheitsreform 2011 beschlossen. In das nicht zustimmungspflichtige Gesetzeswerk wurden auf den letzten Metern noch einige Änderungen eingebaut.
Bundestag entscheidet über Gesundheitsreform
Das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG)“ ist nun also beschlossene Sache; die Koalitionsfraktionen haben Nägel mit Köpfen gemacht. Zwar berät der Bundesrat noch im Dezember, doch das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Im Gesundheitsausschuß am 10.11.2010 wurden zahlreiche Änderungsanträge der Oppositionsparteien abschlägig beschieden, während die Änderungsanträge der Koalitionsparteien angenommen wurden.
Festgehalten wird an den Kernelementen der Reform:
* der Anpassung der Beitragssätze (ab 1.1.2011 Erhöhung auf 15,5 %),
* dem Ausbau der Zusatzbeiträge und
* dem auch selbst in den Reihen der Koalition höchst umstrittenen Sozialausgleich, der den Arbeitgebern als Aufgabe aber erst ab 2012 auferlegt wird.
Trotz der Einwände von Experten und Praktikern hält die Regierung mit einer bemerkenswerten Beharrlichkeit an dieser Konstruktion fest. Auch die vereinfachten Bedingungen für höherverdienende Arbeitnehmer (Verkürzung der dreijährigen Wartefrist) zum Ausscheiden aus der GKV-Versicherungspflicht werden nun Realität.
Folgende Änderungen wurden auf den letzten Metern zusätzlich noch in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht:
Sonderkündigungsrecht künftig auch bei Wahltarifen
Mitglieder, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, erhalten künftig ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann ausgeübt werden, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag anhebt. Bisher waren die Teilnehmer an den Wahltarifen trotz der Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags an die Krankenkasse für die Laufzeit des Wahltarifs gebunden. Künftig besteht bei Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags nunmehr das Recht zum Kassenwechsel auch bei noch laufender Bindungsfrist durch einen Wahltarif. Damit soll sichergestellt werden, dass die Option für einen entsprechenden Wahltarif den Krankenkassenwettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Von dem Sonderkündigungsrecht bleiben Mitglieder mit einem Krankengeld-Wahltarif ausgenommen.
Mindestbindungsfrist bei Wahltarifen wird unterschiedlich gestaltet
Die Mindestbindungsfrist für Wahltarife beträgt derzeit 3 Jahre. Davon ausgenommen sind nur die Tarife mit besonderen Versorgungsformen (§ 53 Abs. 3 SGB V). Die Mindestbindungsfrist wird auf ein Jahr reduziert für die Tarife zur Prämienzahlung (§ 53 Abs. 2 SGB V), zur Kostenerstattung (§ 53 Abs. 4) sowie zur Kostenübernahme von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (§ 53 Abs. 5). Dies soll die Wahlfreiheit der Versicherten stärken.
Die bisherige Mindestbindungsfrist von 3 Jahren hat tendenziell abschreckend gewirkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Teilnahme an den Wahltarifen durch die Änderungen insgesamt lebendiger wird.
Nur bei den Selbstbehalt- Tarifen sowie den Krankengeld- Tarifen (§ 53 Abs. 1 und 6) bleibt wegen der für die Krankenkassen hierbei erforderlichen langfristigen Kalkulationsgrundlage die Mindestbindungsfrist von 3 Jahren unverändert bestehen.
Für ALG II- Empfänger nun doch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag
Im Gesetzentwurf war bislang für den Sozialausgleich bei ALG II-Empfängern vorgesehen, dass unabhängig vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag der durchschnittliche Zusatzbeitrag erhoben wird. Begründet war dies ausschließlich mit verwaltungsökonomischen Gründen. Nunmehr soll für diesen Personenkreis doch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag gezahlt werden, aber maximal der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Die Kassen erhalten die Möglichkeit, bei einem geringeren kassenindividuellen als dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in ihrer Satzung festzulegen, dass die Differenz von den genannten Mitgliedern zu zahlen ist.
Eine solche Regelung ist keine Verpflichtung - sie bietet aber einigen Krankenkassen bei Durchsicht der Risikoprofile im Vergleich zu anderen Versichertengruppen eine zusätzliche Steuerungsmöglichkeit für den Risikostrukturausgleich. Zudem ist geplant, dass die Bundesagentur für Arbeit zukünftig den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (maximal den durchschnittlichen Zusatzbeitrag) für Personen zahlen soll, die nur durch die Zahlung des Zusatzbeitrags hilfebedürftig würden. Diese Aufwendungen werden der BA aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erstattet.
Ausbau der Option zur Kostenerstattung
Bislang musste der Versicherte bei der Wahl der Kostenerstattung (§ 13 Abs. 2 SGB V) die erfolgte Beratung gegenüber dem Leistungserbringer schriftlich bestätigen. Die Bedingungen und Folgen der Kostenerstattung für die Versicherten sind auch weiterhin in einem entsprechenden Beratungsgespräch zu klären. Eines formalisierten schriftlichen Verfahrens bedarf es hier aber zukünftig nicht mehr. Die Krankenkasse kann künftig Abschläge für die Verwaltungskosten vornehmen, bislang waren die Kassen hierzu verpflichtet- ein neues Wettbewerbsfeld? Abschläge für nicht erfolgte Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind generell nicht mehr vorgesehen. Festgehalten wird an einem in der Höhe auf bis zu 5 % des Erstattungsbetrages begrenzten Kürzungsvolumen, wenn die Kasse Abschläge vornehmen will.
Die Mindestbindungsfrist bei der Wahl der Kostenerstattung wird auf ein Kalendervierteljahr verkürzt. Dies soll größtmögliche Flexibilität bei der Wahl der Kostenerstattung gewährleisten und ebenfalls zu einer weiteren Belebung dieser Option beitragen.
Kostenerstattung bisher nicht beliebt
Der Ausbau der Kostenerstattung ist insofern besonders bemerkenswert, als er insbesondere auf Betreiben der FDP in das Gesetz aufgenommen wurde. Die Bundesregierung selbst hatte nämlich erst im April 2009 in ihrem Bericht an den Bundestag festgestellt, dass Forderungen zum Ausbau der Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips „an den Bedürfnissen der Versicherten vorbeigehen“ . Die bei Kassenexperten und Verbraucherverbänden höchst umstrittene Regelung kommt offenbar nur bei den Ärzten gut an…
haufe.de/sozialversicherung/newsDetails?newsID=1289559562.83&d_start:int=0&topic=Leistungsrecht&topicView=Leistungsrecht&
presseportal.de - 12.11.2010 - hat geschrieben:AOK: Neues Finanzierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung ist Flickschusterei
Nachhaltigkeit fehlt - Beitragszahler werden noch stärker zur Kasse gebeten
presseportal.de/pm/51195/1716097/aok_baden_wuerttemberg
~.~.~.~.~.~.~.~.~.~.~.~.~.~ - Ende - ~.~.~.~.~.~.~.~.~.~.~.~.~
...bis zur nächsten Wahl
Im nächsten Thread lesen Sie:
Beitragserhöhungen nötig: Bundesagentur droht ein gigantischer Schuldenberg
handelsblatt.com/politik/deutschland/beitragserhoehungen-noetig-bundesagentur-droht-ein-gigantischer-schuldenberg;2691988
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CiceroOWL
- Beiträge: 5211
- Registriert: 20.09.2008, 14:11
Beitrag
von CiceroOWL » 13.11.2010, 12:42
Shit happens, immer wieder , denn täglich grüßt das Murmeltier.