Hallo liebes Forum,
ich plane die Gründung einer Kapitalgesellschaft, deren 100%iger Eigner ich zunächst wäre. Gleichzeitig würde ich mich als Geschäftsführer in Vollzeit mit einem zunächst geringen Gehalt (1.500€/mon) anstellen, und somit in den Genuss der gesetzlichen Pflichtversicherung kommen.
Aufgrund des Innovationcharakters der Geschäftsidee gewährt mir ein lokales, öffentliches Wirtschaftsförderungs-Programm (nicht die Arge) nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse zum Lebensunterhalt von 1.000€ für 2 Jahre.
Weiteres Einkommen aus Kapitalvermögen ist zunächst nicht zu erwarten.
Mein Gesamteinkommen wären entsprechend:
+ 1.500€ aus nicht selbstständiger Tätigkeit (Geschäftsführer)
+ 1.000€ aufgrund der Gründung (Gesellschafter)
= 2.500€
Welches Gehalt/Einkommen kann die gesetzliche Krankenkasse nun ansetzen?
Oder muss ich mich hierdurch als Angestellter mit 18t€ Jahresbrutto freiwillig versichern?
LG WNoipk
ps: Die genannten Zahlen sind Rechenwerte, fallen aber auch real (auch in Summe) in den Bereich zwischen allen Mindest- und Höchstsätzen.
Gesellschafter-Geschäftsführer mit privaten Zuschüssen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo broemmel,
kommt keine Pflichtversicherung zustande, oder keine Versicherungspflicht?
Ich möchte ja gerade die Gesetzliche KV beibehalten, weil sonst der Beitrag einer freiwilligen Versicherung durch die Zuschüsse höher als AN+AG Anteil ausfällt.
Kann die Krankenkasse Arbeitnehmer mit wesentlichem Einfluss ablehnen?
kommt keine Pflichtversicherung zustande, oder keine Versicherungspflicht?
Ich möchte ja gerade die Gesetzliche KV beibehalten, weil sonst der Beitrag einer freiwilligen Versicherung durch die Zuschüsse höher als AN+AG Anteil ausfällt.
Kann die Krankenkasse Arbeitnehmer mit wesentlichem Einfluss ablehnen?
Hallo,
wie schon Broemmel geschrieben hat - so, wie geschildert bist du hauptberuflich Selbständig und kannst dich allenfalls freiwillig in der GKV versichern wenn du dort schon bereits Mitglied bist.
Die Kasse kann nicht nur, sie muss dich sogar als Krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer der GmbH. ablehnen.
Gruss
Czauderna
wie schon Broemmel geschrieben hat - so, wie geschildert bist du hauptberuflich Selbständig und kannst dich allenfalls freiwillig in der GKV versichern wenn du dort schon bereits Mitglied bist.
Die Kasse kann nicht nur, sie muss dich sogar als Krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer der GmbH. ablehnen.
Gruss
Czauderna
Beides. Weder Pflichtversicherung noch Versicherungspflicht.WNoipk hat geschrieben:Hallo broemmel,
kommt keine Pflichtversicherung zustande, oder keine Versicherungspflicht?
Ich möchte ja gerade die Gesetzliche KV beibehalten, weil sonst der Beitrag einer freiwilligen Versicherung durch die Zuschüsse höher als AN+AG Anteil ausfällt.
Kann die Krankenkasse Arbeitnehmer mit wesentlichem Einfluss ablehnen?
Wenn Du in der GKV bist kannst Du Dich freiwillig weiterversichern, wenn Du die Vorversicherungszeit erfüllt hast.
Wenn nicht, erfolgt die obligatorische Anschlussversicherung auch in der GKV.