Guten Morgen liebes forum,
da ich mit meinem Latein am Ende bin und ich im Internet konträre Aussagen finde, würde ich mich freuen, wenn ich von Euch ein Feedback bekommen würde.
Meine Lebensgefährtin (wir sind nicht verheiratet) ist freiwillig versichert bekommt ab sofort Elterngeld für 12 Monate.
Wie erfolgt die "Verbeitragung" des Elterngeld bei der KK auf Antrag ? handelt es sich bei dem Elterngeld um eine "Einnahme"? Sie muss definitiv einen Beitrag bezahlen, jedoch frage ich mich, ob es der Mindestbeitrag ist (ca. 160€) oder ob der Beitrag prozentual vom Elterngeld abgeleitet wird.
Ich bin gespannt auf Euer Feedback!
Freiwillig versichert - Verbeitragung Elterngeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 11.07.2014, 22:49
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Elterngeld ist keine beitragspflichtige Einnahme. Den entsprechenden Katalog findest du hier: http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 122013.pdf
160,-- € ist der Mindestbeitrag.
Konnte die Kasse die Auskunft nicht erteilen?
160,-- € ist der Mindestbeitrag.
Konnte die Kasse die Auskunft nicht erteilen?
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 11.07.2014, 22:49
Vielen DANK
...ich bin auch davon ausgegangen, jedoch hatte ich nichts in den Händen!
Das Problem ist, dass der Sachbearbeiter der Krankenkasse davon ausgegangen ist, dass es eine beitragspflichtige Einnahme ist.
Sollte die Info der KK jetzt wirklich so lauten, bin ich auf jeden Fall in der Lage zu argumentieren, dass es nicht so ist und ein Rundschreiben der Spitzenverbände sollte nicht anzugreifen sein
*DANKE*
Das Problem ist, dass der Sachbearbeiter der Krankenkasse davon ausgegangen ist, dass es eine beitragspflichtige Einnahme ist.
Sollte die Info der KK jetzt wirklich so lauten, bin ich auf jeden Fall in der Lage zu argumentieren, dass es nicht so ist und ein Rundschreiben der Spitzenverbände sollte nicht anzugreifen sein
*DANKE*