Hallo Forum.
Kurz zur Situation: Ich (fast 60) bin seit einiger Zeit arbeitslos und bekomme keinerlei Bezüge vom Arbeitsamt. Meine Frau (57) ist selbstständig und privat krankenversichert, ich habe derzeit keine KV, würde das jedoch gern ändern wollen und einer gesetzlichen beitreten, jedoch ist das Geld knapp (vonwegen "selbstständig = reich") und so muß der Tarif wirklich gering sein.
Gibts da irgendwelche Vorschläge? Mich würde auch freuen, wie der Beitrag berechnet würde, meine Frau erzählte irgendwas, dass der Beitrag vom Bruttolohn abhänge? Das kann ja wohl nur ein Scherz sein.
Danke
Christian
Freiwillig in GKV wegen Arbeitslosigkeit
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen versicherungsfrei, die nach Vollendung des 55sten Lebensjahrs versicherungspflichtig waren - wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Heisst auf den voherigen Beitrag bezogen - eine gesetzliche Krankenversicherung (egal ob freiwillig oder pflichtig) ist nicht mehr möglich!
Ich empfehle eine private Versicherung (Grundversorgung).
LG
Noname
Heisst auf den voherigen Beitrag bezogen - eine gesetzliche Krankenversicherung (egal ob freiwillig oder pflichtig) ist nicht mehr möglich!
Ich empfehle eine private Versicherung (Grundversorgung).
LG
Noname
und genau das sollte erstmal geklärt werden. mich würde mal interessieren seit wenn er arbeitslos ist? Arbeistlosigkeit folgte nach Beschäftigungsende? Wie vorher versichert? Wenn Vorversicherungszeit für freiwillige erfüllt sein sollte ist dann schon die Anzeigefrist verstrichen?NoName hat geschrieben:Nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen versicherungsfrei, die nach Vollendung des 55sten Lebensjahrs versicherungspflichtig waren - wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Mehr Infos wären nicht schlecht. Deutet aber eher zur PKV hin.
atze