Hallo,
ich bin als Beamtin (Ba-Wü) freiwillig gesetzlich versichert. Das Elterngeld und das Kindergeld wird für die Beiträge ja nicht miteingerechnet. Ich zahle den Mindestbeitrag von um die 150 Euro.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und dessen Sohn zusammen und mein Freund überweist mit seit Kurzem das Haushaltsgeld plus n paar Euros noch für mich (insg 850 Euro). Er bezeichnet es beim Verwendungszweck als UNTERHALT. Nun meinen Frage: es wird bei der freiwilligen Versicherung ja jegliches Einkommen miteinbezogen- dieses "Einkommen" dann auch?? Sonst müssen wir es nämlich anders machen, dass das Geld gar nicht auf mein Konto erst kommt.
Danke schon mal für Ihre Antworten!!
Petra
Freiwillig gesetztl versichert-Elternzeit- Beiträge
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
außer den sogenannten Sozialleistungen (wie es z.B. Kindergeld, Elterngeld etc. ist) wird grundsätzlich erstmal jedes Einkommen angerechnet, welches man bekommt. Hierbei ist egal, ob es Gehalt, Unterhalt, Haushaltsgeld vom Freund, Zinseinkünfte oder ähnliche ist. Es zählt das Einkommen, aus dem man seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Der Mindestbetrag, aus dem die Beiträge der GKV bemessen werden, liegt aktuell bei 898,33 € - Sollten deine Einkünfte (ohne die Sozialleistungen) somit diesen Betrag unterschreiten (was bei 850€ der Fall wäre), bleibst du in der Mindestbemessung und es ändert sich nichts an den zu zahlenden Beiträgen.
außer den sogenannten Sozialleistungen (wie es z.B. Kindergeld, Elterngeld etc. ist) wird grundsätzlich erstmal jedes Einkommen angerechnet, welches man bekommt. Hierbei ist egal, ob es Gehalt, Unterhalt, Haushaltsgeld vom Freund, Zinseinkünfte oder ähnliche ist. Es zählt das Einkommen, aus dem man seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Der Mindestbetrag, aus dem die Beiträge der GKV bemessen werden, liegt aktuell bei 898,33 € - Sollten deine Einkünfte (ohne die Sozialleistungen) somit diesen Betrag unterschreiten (was bei 850€ der Fall wäre), bleibst du in der Mindestbemessung und es ändert sich nichts an den zu zahlenden Beiträgen.