freiw. Mitglied / unterschreite BBG
Moderatoren: Czauderna, Karsten
freiw. Mitglied / unterschreite BBG
Hallo,
wie verhält es sich bei einem Arbeitnehmer, der als freiwilliges Mitglied (Firmenzahler) gemeldet ist und in einem Monat mit seinem Entgelt die BBG unterschreitet?
Der AG hat hier trotzdem die Beiträge zum Höchstsatz berechnet.
Ist das korekt?
wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die AG-Zuschüsse wurden dem Arbeitnehmer auch nur aus dem tatsächlichen Entgelt ausgezahlt. Somit fällt der AN-Anteil in diesem Monat höher aus.
Ist das alles so richtig?
wie verhält es sich bei einem Arbeitnehmer, der als freiwilliges Mitglied (Firmenzahler) gemeldet ist und in einem Monat mit seinem Entgelt die BBG unterschreitet?
Der AG hat hier trotzdem die Beiträge zum Höchstsatz berechnet.
Ist das korekt?
wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die AG-Zuschüsse wurden dem Arbeitnehmer auch nur aus dem tatsächlichen Entgelt ausgezahlt. Somit fällt der AN-Anteil in diesem Monat höher aus.
Ist das alles so richtig?
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: freiw. Mitglied / unterschreite BBG
Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze z. B. durch regelmäßige Einmalzahlungen überschritten wird, ja.Gast84 hat geschrieben:Hallo,
wie verhält es sich bei einem Arbeitnehmer, der als freiwilliges Mitglied (Firmenzahler) gemeldet ist und in einem Monat mit seinem Entgelt die BBG unterschreitet?
Der AG hat hier trotzdem die Beiträge zum Höchstsatz berechnet.
Ist das korekt?
§ 240 SGB V in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Beitragsverfahrensgrundsätze SelbstzahlerGast84 hat geschrieben: wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
Mit dem AG-Zuschuss kenne ich mich nicht aus.Gast84 hat geschrieben: Die AG-Zuschüsse wurden dem Arbeitnehmer auch nur aus dem tatsächlichen Entgelt ausgezahlt. Somit fällt der AN-Anteil in diesem Monat höher aus.
Ist das alles so richtig?
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Was genau reicht dir nicht?
Da steht, dass das tatsächliche Entgelt bei denjenigen, die wegen Überschreitens der jahresarbeitsentgrenze versicherungsfrei sind, vollkommen irrelevant ist. Der Beitrag wird nach der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.§ 7 Abs. 1:
1) Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223 Abs. 3 SGB V)
Das Jahreseinkommen ist > BBG, ja sogar > JAEG!
Das bedeutet, dass es sehr wohl Monate unter BBG gegeben haben könnte.
Der Beitrag ist im gesamten Jahr aus der BBG abzuführen. Sie zahlen also im gesamten jahr 15,5% aus BBG und das kann man am 31.12. in der Jahresaufstellung sehen! Sieht es anders aus in der jahresabrechnung, dann ist der rat der Gleiche, wie der, den Sie gleich bekommen!
Es gibt Buchhaltungsprogramme, die es sich einfach machen.
Auf jeden Fall hat das alles nicht mit der Krankenkasse zu tun, sondern mit dem AG, der Buchhaltung, dem Personalbüro, etc.
Tragen Sie Ihre Frage Ihrem Arbeitgeber schriftlich vor und bitten Sie um schriftliche Stellungnahme. Hilft es nicht oder ist die Antwort unbefriedigend, dann schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Wenn Sie das nicht wollen, dann nehmen Sie es hin, wie es ist!
Das, was Sie erwarten ist Rechtsberatung und die darf hier gar nicht durchgeführt werden! Das Problem ist aber Arbeits- und nicht SV-Recht!
Das bedeutet, dass es sehr wohl Monate unter BBG gegeben haben könnte.
Der Beitrag ist im gesamten Jahr aus der BBG abzuführen. Sie zahlen also im gesamten jahr 15,5% aus BBG und das kann man am 31.12. in der Jahresaufstellung sehen! Sieht es anders aus in der jahresabrechnung, dann ist der rat der Gleiche, wie der, den Sie gleich bekommen!
Es gibt Buchhaltungsprogramme, die es sich einfach machen.
Auf jeden Fall hat das alles nicht mit der Krankenkasse zu tun, sondern mit dem AG, der Buchhaltung, dem Personalbüro, etc.
Tragen Sie Ihre Frage Ihrem Arbeitgeber schriftlich vor und bitten Sie um schriftliche Stellungnahme. Hilft es nicht oder ist die Antwort unbefriedigend, dann schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Wenn Sie das nicht wollen, dann nehmen Sie es hin, wie es ist!
Das, was Sie erwarten ist Rechtsberatung und die darf hier gar nicht durchgeführt werden! Das Problem ist aber Arbeits- und nicht SV-Recht!
Ein Kassenmitarbeiter stellt die Frage - ich bin erstaunt!Gast84 hat geschrieben:Tolle Antwort, hilft mir aber nicht, wenn ich ein Mitglied am Telefon habe, was sich Unterstützung von seiner Krankenkasse wünscht!
was sich jemand wünscht ist zweitrangig - es gibt Rechtsbertung und auch ein gesetz dazu! Da steht, was wer in Bezug auf Rechtsberatung darf und was nicht!
Ein echter Profi in Sachen Service... *kopfschüttel*
Service ist, wenn man die richtige Antwort gibt, und keine Antworten zu denen einen die Kompetenz fehlt!
Mit der Hilfe von GerneKrankenVersichert konnte ich den Kunden aber bereits zufriedenstellen. Danke dafür!
Das ist erstaunlich!
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Was, dass ich weiterhelfen konnte ?derKVProfi hat geschrieben:Gast84 hat geschrieben:
Mit der Hilfe von GerneKrankenVersichert konnte ich den Kunden aber bereits zufriedenstellen. Danke dafür!
Das ist erstaunlich!
derKVProfi hat geschrieben: Ein Kassenmitarbeiter stellt die Frage - ich bin erstaunt!
Ach so - ja, ich auch. War damals Stoff des ersten Ausbildungsjahres.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Was, dass ich weiterhelfen konnte ?derKVProfi hat geschrieben:Gast84 hat geschrieben:
Mit der Hilfe von GerneKrankenVersichert konnte ich den Kunden aber bereits zufriedenstellen. Danke dafür!
Das ist erstaunlich!
Nein, das der Fragesteller etwas mit der Antwort anfangen konnte! Das bezieht sich nicht auf die Antwort, sondern auf den Fragesteller!