freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
Gewinne aus Devisengeschäften (incl. Bitcoin) sind ja nach Ablauf der Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei bzw. gelten nicht als "Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften" nach § 23 (1) Nr. 2 EStG, nach meinem Verständnis. Als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten Devisengewinne ja andererseits auch nicht.
Muß ein freiw. Krankenversicherter dann auf diese Gewinne (also die nach Ablauf der 12 Monate Haltedauer anfallen) auch keine Beiträge zur Krankenverischerung zahlen ?
Gruss
Eduardo
Muß ein freiw. Krankenversicherter dann auf diese Gewinne (also die nach Ablauf der 12 Monate Haltedauer anfallen) auch keine Beiträge zur Krankenverischerung zahlen ?
Gruss
Eduardo
Re: freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
Hallo,
wenn sie nach Ablauf von 12 Monaten steuerfrei sind, was ist dann mit den 12 Monaten nach Erhalt der Veräußerungsgewinne?
Tauchen diese Gewinne im Jahr des Bezugs auch nicht im Einkommensteuerbescheid auf ?.
Ich meine, sie sind grundsätzlich beitragspflichtig im Bezugszeitraum - verweise aber hier auf die anderen Experten/innen.
Gruss
Czauderna
PS: Bitte nicht die Zitatfunktion oder ein Smilie bei einer Antwort am Anfang benutzen. Den Programmfehler gibt es leider immer noch
wenn sie nach Ablauf von 12 Monaten steuerfrei sind, was ist dann mit den 12 Monaten nach Erhalt der Veräußerungsgewinne?
Tauchen diese Gewinne im Jahr des Bezugs auch nicht im Einkommensteuerbescheid auf ?.
Ich meine, sie sind grundsätzlich beitragspflichtig im Bezugszeitraum - verweise aber hier auf die anderen Experten/innen.
Gruss
Czauderna
PS: Bitte nicht die Zitatfunktion oder ein Smilie bei einer Antwort am Anfang benutzen. Den Programmfehler gibt es leider immer noch
Re: freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
Im EkSt—Bescheid des Finanzames (und vorher in der EkSt-Erkärung des Steuerpflichtigen) tauchen lediglich die „privaten (steuerpflichtigen) Veräusserungserlöse” auf. Also z.B. Devisengewinne aus Geschäften mit weniger als 1 Jahr Haltedauer oder Spekulationsgewinne aus veräusserten vermieteten Immobilien innerhalb der 10 Jahres-Frist.
Wenn man aber eine vermietete Immobilie nach Ablauf der 10 Jahresfrist verkauft, ist ein Gewinn daraus ja auch nicht steuerpflichtig, der taucht demzurfolge nicht im EkSt—Bescheid auf und ist wohl ebenfalls nicht beitragspflichtig für die freiw. Krankenversicherung.
Demnach müsste das auch für Bitcoin-Gewinne nach mind. 1 Jahr Haltedauer gelte: Nicht beitragspflichtig in der freiw. KV.
Kann das jemand „vom Fach“ bestätigen?
Gruss Eduardo
Wenn man aber eine vermietete Immobilie nach Ablauf der 10 Jahresfrist verkauft, ist ein Gewinn daraus ja auch nicht steuerpflichtig, der taucht demzurfolge nicht im EkSt—Bescheid auf und ist wohl ebenfalls nicht beitragspflichtig für die freiw. Krankenversicherung.
Demnach müsste das auch für Bitcoin-Gewinne nach mind. 1 Jahr Haltedauer gelte: Nicht beitragspflichtig in der freiw. KV.
Kann das jemand „vom Fach“ bestätigen?
Gruss Eduardo
Re: freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
Hallo,
Veräußerungsgewinne sind lt. Einnahmekatalog beitragspflichtig und es ist auch so, dass nicht alles, was steuerfrei ist, auch automatisch beitragsfrei ist und umgekehrt, also kann beitragsfrei sein, was aber steuerpflichtig ist. Kennst du die "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder" und den dazugehörigen Einnahmekatalog?
https://www.gkv-spitzenverband.de/kran ... essung.jsp
Gruß
Czauderna
Veräußerungsgewinne sind lt. Einnahmekatalog beitragspflichtig und es ist auch so, dass nicht alles, was steuerfrei ist, auch automatisch beitragsfrei ist und umgekehrt, also kann beitragsfrei sein, was aber steuerpflichtig ist. Kennst du die "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder" und den dazugehörigen Einnahmekatalog?
https://www.gkv-spitzenverband.de/kran ... essung.jsp
Gruß
Czauderna
Re: freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
In dem „Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach §240 SGB V“ steht auf Seite 29 von 31 in der ersten Zeile „Veräusserungsgewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften“ = „Rechtsgrundlage: §22 Nr. 2 EStG in Verbindung mit §23 EStG“ ==> beitragspflichtig (in der freiw. KV). Soweit, so gut.
Der §23 (1) Nr. 2 Satz 1 EStG bestimmt nun, dass PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE Veräusserungen von Wirtschaftsgütern mit unter 1 Jahr Haltedauer SIND.
Daraus folgt: Veräusserungen von Wirtschaftsgütern im Sinne des §23 (1) Nr. 2 mit einer Haltedauer von ÜBER 1 Jahr …. SIND KEINE PRIVATEN VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE !
Demnach dürften sie auch nicht (nach einer Haltedauer von mind. 1 Jahr bzw. bei vermieteten Immobilien nach> 10 Jahren) für die Beiträge zur freiw. KV herangezogen werden.
Gruss Eduardo
Der §23 (1) Nr. 2 Satz 1 EStG bestimmt nun, dass PRIVATE VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE Veräusserungen von Wirtschaftsgütern mit unter 1 Jahr Haltedauer SIND.
Daraus folgt: Veräusserungen von Wirtschaftsgütern im Sinne des §23 (1) Nr. 2 mit einer Haltedauer von ÜBER 1 Jahr …. SIND KEINE PRIVATEN VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE !
Demnach dürften sie auch nicht (nach einer Haltedauer von mind. 1 Jahr bzw. bei vermieteten Immobilien nach> 10 Jahren) für die Beiträge zur freiw. KV herangezogen werden.
Gruss Eduardo
Re: freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
Eduardo,
Du gibst Dir deine Antwort doch schon selbst vor.
Dann sage es doch deiner KK und die müsste dies dann bestätigen.
Du gibst Dir deine Antwort doch schon selbst vor.
Dann sage es doch deiner KK und die müsste dies dann bestätigen.
Re: freiw. krankenversichert - Beitragsberechnung im Falle von Bitcoin - Gewinnen
Ich habe lediglich versucht, sachlich meine Gedanken zu dem Thema darzulegen und bin dann auch sachlich auf den Link eines Moderators zu diesem Thema eingegangen. Mich würden Meinungen dazu von anderen sehr interssieren. Ich wollte bestimmt nicht „besserwisserisch“ sein.
Gruss
Eduardo
Gruss
Eduardo