FAMILIENVERSICHERUNG: EINKOMMENSGRENZE
Moderatoren: Czauderna, Karsten
FAMILIENVERSICHERUNG: EINKOMMENSGRENZE
Guten Tag, Forumsmitglieder,ich suche Euere Beratung.
Ich bin Holländer (deshalb meine Entschuldigung im Voraus für grammatische Entgleisungen) und wohne in Deutschland.
Nach vielen Jahren in Afrika, beziehe ich eine DE Rente von EUR 184,63 und eine NL Rente von EUR 183,40, insgesamt also EUR 368,03.
Ich war seit 2008 familienversichert unter meine Gattin, bei der DAK.
Ab 01-11-2011, so laut DAK, überschreitet meine ( seit 01.01.2011 unveränderte) Rente um EUR 3,-- die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von EUR 365,-- .
Folgendessen wird mein Monatsbeitrag von EUR 142,46 insgesamt, ab 01.11.2011 fällig.
Diese Entscheidung wurde begründet mit der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für 2011 zu EUR 851,67, wonach mein Beitrag sich bemisst, "auch wenn ich diese nicht erreiche".
Demnach wurde mein neuer monatlicher Gesamtbeitrag errechnet aus der Summe meiner Rentenbeträge PLUS eine fiktieve "Sonstige Einnahme" von EUR 483,64.
Meine Frage an Euch Forumsmitgliedern: Ist ein Einkommen von EUR 365,-- eine allgemeine, gesetzlich festgelegte Grenze zwischen Familienversicherung oder nicht, oder ist diese eine einseitig-bestimmte, DAK-eigene Grenzlinie?
Ihr wird verstehen, daß diese Frage meine Weihnachtsfeststimmung schwer überschattet hat und ich hoffe auf Euere Hilfe zwecks Aufklärung im figurlichen- únd buchstäblichen Sinne!
Mit Dank im Voraus,
Anno 1943
Ich bin Holländer (deshalb meine Entschuldigung im Voraus für grammatische Entgleisungen) und wohne in Deutschland.
Nach vielen Jahren in Afrika, beziehe ich eine DE Rente von EUR 184,63 und eine NL Rente von EUR 183,40, insgesamt also EUR 368,03.
Ich war seit 2008 familienversichert unter meine Gattin, bei der DAK.
Ab 01-11-2011, so laut DAK, überschreitet meine ( seit 01.01.2011 unveränderte) Rente um EUR 3,-- die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von EUR 365,-- .
Folgendessen wird mein Monatsbeitrag von EUR 142,46 insgesamt, ab 01.11.2011 fällig.
Diese Entscheidung wurde begründet mit der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für 2011 zu EUR 851,67, wonach mein Beitrag sich bemisst, "auch wenn ich diese nicht erreiche".
Demnach wurde mein neuer monatlicher Gesamtbeitrag errechnet aus der Summe meiner Rentenbeträge PLUS eine fiktieve "Sonstige Einnahme" von EUR 483,64.
Meine Frage an Euch Forumsmitgliedern: Ist ein Einkommen von EUR 365,-- eine allgemeine, gesetzlich festgelegte Grenze zwischen Familienversicherung oder nicht, oder ist diese eine einseitig-bestimmte, DAK-eigene Grenzlinie?
Ihr wird verstehen, daß diese Frage meine Weihnachtsfeststimmung schwer überschattet hat und ich hoffe auf Euere Hilfe zwecks Aufklärung im figurlichen- únd buchstäblichen Sinne!
Mit Dank im Voraus,
Anno 1943
Guten Tag, das ist leider so
§ 10 Abs. 1 Nr. 5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet ( 365 € 2011 ); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Allerdings, ist die Gernze ab dem 01.01.2012 bei 375 € so mit ist ab dem 01.01.12 die Familienversichrung wieder möglich.
Gruß
Jochen
§ 10 Abs. 1 Nr. 5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet ( 365 € 2011 ); bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Allerdings, ist die Gernze ab dem 01.01.2012 bei 375 € so mit ist ab dem 01.01.12 die Familienversichrung wieder möglich.
Gruß
Jochen
Familienversicherung Einkommensgrenze
Herzlichen Dank, Jochen,
für Ihre prompte Antwort, insbesondere für Ihre positieve Nachricht über die erhöhte Grenze ab 01.01.2012.
Damit haben Sie meine Weihnachtsfeierstimmung gerettet.
Gleichfalls schöne Feiertage und alles Gute!
Jan
für Ihre prompte Antwort, insbesondere für Ihre positieve Nachricht über die erhöhte Grenze ab 01.01.2012.
Damit haben Sie meine Weihnachtsfeierstimmung gerettet.
Gleichfalls schöne Feiertage und alles Gute!
Jan
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 27.05.2010, 21:51
Bei Renten - ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil - wird abweichend von der steuerlichen Behandlung der Zahlbetrag (Bruttorente) als Gesamteinkommen berücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst auch Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V)
Bruttorente , da wird nix abgezogen.
Bruttorente , da wird nix abgezogen.
Hallo koelner-tiger,
ich bin auch immer für alle möglichen Wege um dem Kunden zu helfen, aber in diesem Falle sehe ich da auch keine andere Lösung - wenn ihr das bei Euch so macht, will ich das nicht kritisieren, Ihr macht es eben so, auch wenn es meiner
Auffassung nicht richtig ist - gut für Eure Kunden, schlecht für Euch bei einer
Revision.
Gruss
Czauderna
ich bin auch immer für alle möglichen Wege um dem Kunden zu helfen, aber in diesem Falle sehe ich da auch keine andere Lösung - wenn ihr das bei Euch so macht, will ich das nicht kritisieren, Ihr macht es eben so, auch wenn es meiner
Auffassung nicht richtig ist - gut für Eure Kunden, schlecht für Euch bei einer
Revision.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wobei es eher schlecht bei einer Einzugsstellenprüfung oder Prüfung des BVA - als bei einer internen Revision ist. Denn hier könnte es ja ggf. in einer Arbeitsanweisung stehen.
Falls der Fall noch einmal eintritt bitte unbedingt daran denken bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Beitragszuschuß stellen. Okay es ist nur der halbe KV-Beitrag auf 184,63€, aber besser den Spatz in der Hand .... Nur: Die zahlen frühestens ab Antragsbeginn und nicht rückwirkend. Hat man Dir das seitens der Kasse gesagt? Gehört zur Beratung eigentlich dazu.
Hats ja Glück mit der Erhöhung des Einkommensgrenze, aber die kann durch eine Rentenerhöhung auch leicht wieder eingeholt werden.
LG, Fee
wobei es eher schlecht bei einer Einzugsstellenprüfung oder Prüfung des BVA - als bei einer internen Revision ist. Denn hier könnte es ja ggf. in einer Arbeitsanweisung stehen.
Falls der Fall noch einmal eintritt bitte unbedingt daran denken bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Beitragszuschuß stellen. Okay es ist nur der halbe KV-Beitrag auf 184,63€, aber besser den Spatz in der Hand .... Nur: Die zahlen frühestens ab Antragsbeginn und nicht rückwirkend. Hat man Dir das seitens der Kasse gesagt? Gehört zur Beratung eigentlich dazu.
Hats ja Glück mit der Erhöhung des Einkommensgrenze, aber die kann durch eine Rentenerhöhung auch leicht wieder eingeholt werden.
LG, Fee
Familienversicherung Einkommensgrenze
Ich danke Euch allen für Euere sympathische Beratungshilfe mit
besten Neujahrswünschen
Anno 1943
besten Neujahrswünschen
Anno 1943