Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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heinrich
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von heinrich » 03.11.2011, 20:53
habt Ihr da ne Ahnung.
Bei Schließung der BKK Heilberufe zum 31.12.2011
wird jemand ab 01.01.2012 als Pflichtversicherter Mitglied einer anderen KK.
Dieser scheidet aus dieser Pflichtversicherung dann zum (als Beispiel)
30.06.2012 aus.
Dieser will sich dann freiw. weiterversichern.
Dazu muss man eine Vorversicherungszeit nachweisen.
Für eine spätere KVdR Prüfung kann der Nachweis erst in vielen Jahren erforderlich werden.
Wie kommt man denn dann an die Vorversicherungszeiten/Nachweise, wenn es die BKK Heilberufe nicht mehr gibt.
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Czauderna
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Beitrag
von Czauderna » 03.11.2011, 21:15
Hallo,
na ich denke nicht, dass mit Schließung der Kasse auch alle Daten der Versicherten gelöscht werden - Mit Sicherheit wird der Datenbestand
noch irgendwo gespeichert - am Besten jetzt noch bei der BKK. nachfragen oder
beim Verband.
Gruss
Czauderna
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CiceroOWL
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von CiceroOWL » 03.11.2011, 21:18
In dem Fall bitte an den Landesverband NordWest wenden, die wären denn grundätzlich für die Datenverwaltung zuständig, ähnlich wie bei der BKK Stadt Düsseldorf, ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.