Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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finchen
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Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens

Beitrag von finchen » 28.06.2008, 00:19

Guten Abend an alle,

zufällig hatte ich gelesen, dass auch Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen zum beitragspflichtigen Einkommen zählen, nicht nur Arbeitseinkommen bzw. Rente.
Frage:
Wie werden von der GKV diese Zinseinkünfte ermittelt? Werden sie geschätzt?

Ich bin einkommenssteuerpflichtig und lebe neben meinem Arbeitseinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung von Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen. Diese Zinseinnahmen variieren (überwiegend Tagesgeldzinsen) und der Steuerbescheid für das laufende Jahr wird ja erst im Folgejahr erteilt, aus dem sich erst die genauen Zinseinkünfte ergeben. Muss ich der GKV gegenüber quasi einen "Offenbarungseid" abgeben oder ohne Aufforderung sagen, was ich für Zinsen erziele?

z.Z. bin ich noch in der PKV (Debeka), werde mir diese aber bei Rechtkraft meiner Scheidung aufgrund der dann fälligen Beitragshöhe wohl nicht mehr leisten können. Dachte ich bisher zumindest. Wenn aber meine ganzen Zinseinkünfte in der GKV mit zur Beitragsbemessung herangezogen werden, stellt sich mir die Frage, nicht lieber doch in eine billige PKV zu wechseln und dann wenigstens den Vorteil des Privatpatienten zu haben und eben auf Leistungen wie in meiner jetzigen PKV zu verzichten (Chefarzt o.ä.). Irgendwie bin ich in der Zwickmühle - GKV oder PKV?

Was meint Ihr? Für Antworten danke ich schon jetzt.

LG finchen

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.06.2008, 14:55

Hallo,

ich sehe es so, dass Du eh kein Beitrittrecht zur GKV hast.
Ansonsten: Ja, Du musst es offenbaren und es wird natürlich alles mit reingerechnet. Nennt sich Einnahmen zum Lebensunterhalt.

LG, Fee

finchen
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Beitrag von finchen » 29.06.2008, 21:33

Hallo Krankenkassenfee,

zunächst danke für deine Antwort. Stimmt, mit dem derzeitigen Minijob gibt es kein Beitrittsrecht, aber ich bin in Verhandlung mit meinem Arbeitgeber, dass der Lohn auf über 400,00 Euro aufgestockt wird, dann geht es doch.

Mein Problem ist, dass ich nicht so recht weiss, ob eine GKV oder eine "billige" PKV die bessere Variante ist, zumal ich sowieso dann eine Zusatzversicherung wegen Zahnersatz abgschließen möchte, da auch bei den PKV meistens hier nicht alles übernommen wird.

Wenn mir hier jemand raten bzw., erörtern könnte, welches die preiswertere Lösung ist, würde ich mich freuen.

Danke und LG finchen

finchen
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Beitrag von finchen » 29.06.2008, 22:01

Hallo Krankenkassenfee,

zunächst danke für deine Antwort. Stimmt, mit dem derzeitigen Minijob gibt es kein Beitrittsrecht, aber ich bin in Verhandlung mit meinem Arbeitgeber, dass der Lohn auf über 400,00 Euro aufgestockt wird, dann geht es doch.

Mein Problem ist, dass ich nicht so recht weiss, ob eine GKV oder eine "billige" PKV die bessere Variante ist, zumal ich sowieso dann eine Zusatzversicherung wegen Zahnersatz abgschließen möchte, da auch bei den PKV meistens hier nicht alles übernommen wird.

Wenn mir hier jemand raten bzw., erörtern könnte, welches die preiswertere Lösung ist, würde ich mich freuen.

Danke und LG finchen

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