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von vlac » 27.04.2016, 23:39
Hallo,
es ist in der Tat nicht leicht, die Berichte von arianna67 nachzuvollziehen, und normalerweise würde ih sagen, dass hier wahrscheinlich jemand heillos mit der Situation überfordert ist. Wenn man die Beiträge allerdings einmal sehr genau liest, dann fällt zunächst einmal auf, dass die Fragestellerin sich offensichtlich in den Sozialgesetzbüchern zurecht findet, und auch die Widerspruchs- und Klageprozesse kennt, und zwar nicht nur ein bisschen, sondern ziemlich detailliert. Dies steht in einem sehr starken Kontrast zu den unübersichtlichen, widersprüchlichen Berichten des Werdegangs der Geschichte. Vor dem Hintergrund der juristischen Versiertheit der Fragestellerin entsteht auch ein sehr starker Widerspruch zwischen dem, was Getan werden müsste, und dem, was tatsächlich getan wird.
Und nicht zuletzt erweitert sich dieser Gegensatz auch auf Krankenkasse und Arzt, die in der Darstellung weitgehend passiv und anders, als man es eigentlich erwarten würde, gehandelt haben sollen.
Es fällt auf, dass sehr viel Energie darauf verwandt wird, den Wechsel der Krankenkasse zum geforderten Zeitpunkt zu forcieren, und Sozialdaten abzufragen, weil angeblich "der Versicherungsschutz verweigert" wurde, aber keinerlei Bemühungen erkennbar werden, die Gewährung der angeblich verweigerten Leistungen unter Verweis auf die gesetzlich fest gelegte Bearbeitungsfrist durchzusetzen, die durch Film, Funk, Fernsehen, Forum wirklich sehr gut dokumentiert ist, und der wie gesagt am Sozialgesetzbuch gestählten Fragestellerin, ebenso wie einem Arzt, eigentlich geläufig sein müsste.
Stattdessen geschah, dem Bericht nach zu urteilen, dies: Der Arzt reicht den Heil- und Kostenplan ein, und schickt, nachdem er darauf keine Antwort bekommen hat, den gleichen HKP einfach noch mal zur Krankenkasse. Weder Arzt noch Patientin (es war von "ich" die Rede) fragen mal bei der Krankenkasse nach, oder verweisen gar auf die Bearbeitungsfrist. Stattdessen machen sie, ich rekapituliere weiterhin das Berichtete, trotz der ungeklärten Frage der Kostenübernahme einen Behandlungstermin aus, und erst, als die Patientin dann an jenem Tag im Januar in der Praxis stand, wird die Sprechstundenhilfe damit beauftragt, mal bei der Krankenkasse anzurufen, worauf hin das hier viel zitierte, viel monierte Zitat gefallen sein soll. Es gab überhaupt keinen Grund, das zwischen Tür und Angel und in letzter Minute zu machen.
Und wenn man sich die Sache mal genau anschaut, dann geht es bei dem Vorwurf des verweigerten Versicherungsschutzes tatsächlich ausschließlich um den vom Zahnarzt eingereichten HKP.
Darüber hinaus schreibt die Fragestellerin selbst: "Da ich in Q3 und Q4 2015 öfters zum Arzt musste, haben sich die Arztpraxen schon gewundert, warum die GKV die Kostenpläne komplett ignoriert." Vom fehlenden Versicherungsschutz, mit meinen eigenen Worten zusammen gefasst, habe sie erst durch das viel zitierte Telefonat im Januar erfahren.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Krankenkassenkarte in mehreren Quartalen, und der Aussage nach auch in mehreren Arztpraxen problemlos eingelesen worden sein dürfte. Die Krankenkasse hat sich auch danach nicht gemeldet, und die Ärzte auf Probleme hingewiesen; Ähnliches würde man auch erwarten, wenn ein Arzt oder ein Patient einen Heil- und Kostenplan einreicht. Doch tatsächlich sei überhaupt nichts passiert.
Das ein Versicherungsverhältnis besteht, hat dann die Krankenkasse wohl einige Tage nach dem angeblichen Telefonat bestätigt, und ich habe in diesem Zusammenhang Zweifel daran, ob dies tatsächlich, wie behauptet, erst durch den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht forciert wurde: Die Fragestellerin berichtet, sie habe bei der Krankenkasse nachgehakt, zitiert dann aus der Antwortmail, in der die Krankenkasse mitteilt, man bearbeite die Anfrage, und moniert dann, dass sich die Krankenkasse danach "mehr als zwei Tage" nicht wieder gemeldet habe, was im Umkehrschluss aber auch bedeutet, dass sich die Krankenkasse vor dem dritten Tag bei der Fragestellerin gemeldet hat - offensichtlich mit der Aussage, dass Versicherungsschutz besteht.
Wir wissen auch mittlerweile, dass die Probleme, falls sich das alles tatsächlich so zugetragen haben sollte, für die Fragestellerin nicht völlig unerwartet gekommen sein müssen: Sie hatte zum 1. April die Krankenkasse gekündigt, sich aber dann nach eigener Aussage nicht für eine neue Krankenkasse entschieden. Selbst wenn Krankenkasse es schaffen, solche "Spezial-Fälle" ohne größeren Herzensbruch zu meistern, kann man nicht allen Ernstes davon ausgehen, dass dies automatisch der Fall ist, und dann so extrem laut weh klagen, wie es die Fragestellerin hier tat und tut, wenn es nicht passiert. Eine gute Vorbeugung in solchen Fällen ist stets, der Krankenkasse kurz mitzuteilen, dass man es sich anders überlegt hat.
Aber wie gesagt: Es hat mehrere Arztbesuche gegeben, es wurde zwei Mal ein HKP eingereicht, und in keinem Fall hat sich die Krankenkasse angeblich gerührt, genauso wenig wie sie sich dazu bereit gefunden haben soll, die Aussage, es bestehe kein Versicherungsschutz schriftlich zu bestätigen, und genauso wenig wie der Arzt und die Fragestellerin sich besonders bemüht haben, als von der Krankenkasse auf den Leistungsantrag hin angeblich keine Reaktion kam: So viel Untätigkeit auf so vielen Ebenen ist schon arg erstaunlich.
Was genau passiert ist, ob von dem hier Berichteten überhaupt irgendetwas geschehen ist, wird wohl für immer eines der großen Geheimnise der Forumsgeschichte bleiben.