Erhöh. Zusatzbeitrag:Falsches Datum in Kündigungsbestätigung

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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arianna67
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Beitrag von arianna67 » 20.04.2016, 14:34

So wie ich das hier verstehe geht es primär nicht um die unterschiedlichen Zusatzbeiträge sondern um den Versicherungsschutz durch die Kasse B. Obwohl Kasse A den Versicherungsschutz für April und Mai bestätigt?
1. Die GKV A hat die Beiträge (zum Januar 2016) erhöht und mich nicht
Ich hoffe ich verstehe das alles falsch. informiert.
2. Die GKV A hat (trotz der Erhöhung) mir im Januar 2016 den Versicherungsschutz verweigert. Ich sei dort kein Mitglied. Erst ein ER-Verfahren beim Sozialgericht hat das Problem kurzfristig gelöst.

Besonders spassig finde ich ja, das die neue Kasse schon vor Beginn der Mitgliedschaft verklagt werden soll. Das garantiert ein vertrauensvolles Verhältnis in der Zukunft
Die Mitgliedschaft hätte laut SGB zum 01.04.2016 beginnen müssen.

Zum Thema Klage bzw. ER-Verfahren. Christo hat doch schon impliziert angedeutet, warum ggf. ein ER-Verfahren in Betracht käme.
Fakt ist:
Es ist bereits April. Eine Mitgliedschaft bei KK B ab 01.04 ist nicht mehr möglich.
Genau, es ist April. Eure Meinung scheint ja zu sein, dass ein nachträgliche Korrektur/Vorverlegung des Beginns der Mitgliedschaft nicht möglich sei. Dem Versicherten bleibt doch hier nur die Wahl (vor dem Fakt, also dem 31.03.2016) ein ER-Verfahren zu starten, oder nicht?

vlac
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Beitrag von vlac » 20.04.2016, 14:45

Hallo,

mich würde an dieser Stelle dann doch mal interessieren, was denn dazu geführt hat, dass die Krankenkasse sich auf den Standpunkt gestellt hat, dass eine Mitgliedschaft nicht bestand - es müssen Dir ja Gründe angegeben worden sein? Und: Wie hat die Arztpraxis davon erfahren? War die Karte gesperrt?

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 20.04.2016, 15:11

Und: Wie hat die Arztpraxis davon erfahren? War die Karte gesperrt?
Eigentlich habe ich das schon am Anfang vom Thread genau beschrieben.

Die Arztpraxis hat mehrere Kostenpläne an die GKV A geschickt. Die GKV A hat darauf nie reagiert. Irgendwann wurde es der Arztpraxis zu dumm und sie rief bei der GKV A an.

Sinngemäße Antwort der GKV A: "Die Person X ist jedenfalls in Deutschland nicht krankenversichert, deshalb haben wir Kostenpläne nicht bearbeitet."

Danach wurde die GKV A mehrfach mündlich und schriftlich (mit Fristsetzung) aufgefordert, die Mitgliedschaft und den Versicherungsschutz zu bestätigen. Das das tat die GKV A aber nicht.
Erst nachdem die GKV A ein Schreiben vom Sozialgericht bekam (ER-Verfahren) hat sie die Mitgliedschaft/Versicherungsschutz bestätigt.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 20.04.2016, 15:16

mich würde an dieser Stelle dann doch mal interessieren, was denn dazu geführt hat, dass die Krankenkasse sich auf den Standpunkt gestellt hat, dass eine Mitgliedschaft nicht bestand
Das Problem ist, dass die GKV A nie schriftlich zugegeben hat, dass der Versicherungsschutz verweigert wurde. Die einzige Zeugin ist die Mitarbeiterin in der Arztpraxis.

Aus diesem Grund wurde die GKV A aufgefordert, alle Daten zum "Mitglied" rauszurücken, insb. das Gesprächsprotokoll mit der Arztpraxis.
Das geschah im Januar 2016 - seitdem keine Reaktion der GKV A.
Der Fall wurde an den Bundesdatenschutzbeauftragten eskaliert. Der scheint aber auch nicht weiterzukommen, denn dort höre ich, dass die meinen Fall nicht abschließen können. Sie haben die GKV A schon vor 7 Wochen aufgefordert, eine Stellungsnahme abzugeben.

vlac
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Beitrag von vlac » 20.04.2016, 15:28

Ich habe leider noch mehr Fragen: Welche Leistungen waren denn beantragt, und wie hat die Krankenkasse nach der Sache auf die Kostenpläne reagiert?

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 20.04.2016, 15:35

Ich habe leider noch mehr Fragen: Welche Leistungen waren denn beantragt, und wie hat die Krankenkasse nach der Sache auf die Kostenpläne reagiert
?

1. Das weiß ich bis Heute nicht. Wir haben die Rechnung vom Zahnarzt bekommen und bezahlt. Die Behandlung geht noch weiter (auch jetzt im April und Mai), das ist u.a. ein Grund, warum ich nicht bei GKV A Mitglied sein will. Die ignorieren die Kostenpläne.

2. Die GKV A hat die Kostenpläne nie bearbeitet oder sonst darauf reagiert. Erst mit dem Anruf der Arztpraxis bei der GKV A ist aufgefallen, dass seit 9 Monaten kein Versicherungsschutz mehr besteht (und deshalb die Kostenpläne ignoriert wurden).

3. Der fehlende Versicherungsschutz kann u.a. die Ursache dafür sein, warum ich nie über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert wurde. Zumindest wäre das eine mögliche Erklärung.

Damit hängen beide Verstöße der Krankenkasse (Verweigerung Versicherungsschutz und unterlassene Meldung über die Erhöhung) zusammen.

Bully
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Beitrag von Bully » 20.04.2016, 15:53

arianna67 hat geschrieben:
Und: Wie hat die Arztpraxis davon erfahren? War die Karte gesperrt?


Die Arztpraxis hat mehrere Kostenpläne an die GKV A geschickt. Die GKV A hat darauf nie reagiert. Irgendwann wurde es der Arztpraxis zu dumm und sie rief bei der GKV A an.

Sinngemäße Antwort der GKV A: "Die Person X ist jedenfalls in Deutschland nicht krankenversichert, deshalb haben wir Kostenpläne nicht bearbeitet."
da kann man sich dann überlegen was es ist, schlampige Aktenführung,
oder SCHIKANE ( § 226 BGB )

§ 226
Schikaneverbot

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.



broemmel hat geschrieben:
Manchmal ist es wirklich ein Nachteil das Klagen vor dem SG für Versicherte kostenfrei sind.
Das glaube ich gerne, das genau das, vielen vielen GKVen ein Dorn im Auge ist, und es gerne abschaffen würden.

wird aber so schnell NICHT passieren !!!!!!!!

@ broemmel, egal ob es schlampige Aktenführung, Schikane, oder welches vorsätzliche handeln auch immer zu so einem Verhalten führt, ja,das Kk glauben keine Auskünfte gegeben zu müssen,rechtfertigt schon ein Verfahren

ja muss man leider sagen, es tummeln sich nicht nur schwarze Schafe unter den GKV-Anbietern, einige handeln auch mit VORSATZ

Gruß Bully

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 20.04.2016, 16:07

An dem Verhalten der GKV A kann ich auch nur VORSATZ ableiten.

GKV B - ok, denen sind wohl die Hände gebunden.

Die Frage ist eben, wann kann ich endlich die Sozialgerichtsbarkeit bzgl. der GKV A anrufen.
Letzte Woche ging der GKV A ein Einschreiben zu, wo ich sie u.a. zur Bescheidung des Kündigungsfrist auffordere.
Wenn die GKV A hier nicht innerhalb der kommenden 3 Monate einen Bescheid ausstellt, kann ich eine Untätigkeitsklage einreichen.

Aber dann muss ich jetzt echt 3 Monate warten?

Bully
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Beitrag von Bully » 20.04.2016, 16:16

arianna67 hat geschrieben:
Ich habe leider noch mehr Fragen: Welche Leistungen waren denn beantragt, und wie hat die Krankenkasse nach der Sache auf die Kostenpläne reagiert
?

1. Das weiß ich bis Heute nicht. Wir haben die Rechnung vom Zahnarzt bekommen und bezahlt. Die Behandlung geht noch weiter (auch jetzt im April und Mai), das ist u.a. ein Grund, warum ich nicht bei GKV A Mitglied sein will. Die ignorieren die Kostenpläne.
was heißt denn "ignorieren die Kostenpläne."

von welchem Zeitraum sprichst DU denn ?????????

Gruß Bully

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 20.04.2016, 16:21

Die Zahnarztbehandlungen ziehen sich schon eine Zeit.
Die ersten Kostenpläne hat der Arzt wohl schon im Oktober 2015 an die GKV A geschickt. Da darauf keine Antwort kam, hat die Arztpraxis erneut die gleichen Pläne verschickt. Keine Reaktion.
Als dann der Patient in der Praxis im Januar 2016 behandelt wurde, wurde es der Arztpraxis und sie fragte telefonisch nach.

Die Antwort der GKV A: "Die Person X ist jedenfalls in Deutschland nicht krankenversichert." Dieser Kommentar "jedenfalls in Deutschland" kam bei Patient und der Arztpatientin überhaupt nicht gut an, schließlich handelt es sich bei der Person um eine Drittstaatlerin.

Damit keine Zweifel aufkommen: vor dem Sozialgericht hat die GKV A natürlich die Familienversicherung bestätigt. An den Voraussetzungen lag es definitiv nicht.

vikingz
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Beitrag von vikingz » 20.04.2016, 16:22

Es wird eine weitere Enttäuschung sein, aber Frist für die Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG sind sechs Monate.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 20.04.2016, 16:25

Es wird eine weitere Enttäuschung sein, aber Frist für die Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG sind sechs Monate.
Dann kann ich nur hoffen, dass das BVA hier aktiv wird.
Und ich kann nur persönlich hoffen, dass der Vorstand der GKV A bald das Weite suchen muss. Das musste ich jetzt einfach so drastisch formulieren.

vlac
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Beitrag von vlac » 21.04.2016, 03:20

Hast Du die gesetzlichen Bearbeitungsfristen für den Antrag auf Genehmigung des Heil- und Kostenplanes angemahnt, eingeklagt?

Bully
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Beitrag von Bully » 21.04.2016, 07:47

Hallo,

@arianna, ich kann es nachvollziehen, das Du so schnell wie möglich, Dich von Deiner KK verabschieden möchtest,
es ist auch nicht auszuschliessen das ein SG oder LSG, die Kündigung nachträglich zum 01.04.2016 bestätigt.

aber was bringt Dir das ???? m.M nach nichts

diese Spielchen die Deine KK mit Dir betreibt, sprich Bearbeitungszeit Deines Kostenplanes, dient einzig und alleine dazu, diese Kosten Deiner NEUEN KK aufzuhalsen.

somit hätte dann unter dem Strich, Deine jetzige KK gewonnen, mit Ihrer Strategie.

denk mal darüber nach, ob es nicht effektiver ist die Kündiguung zurückzuziehen, wann der letzte Zeitpunkt eingetreten ist um eine Kündigung zum 01.06.2016 zu verhindern muss ich Dir ja nicht erzählen.

ja, wer zuletzt lacht .............
oder wie heißt das noch :)

Gruß Bully

Christo
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Beitrag von Christo » 21.04.2016, 07:52

Guten Morgen,

die Sache scheint dich persönlich mitzunehmen. Ich persönlich kann in so einem Fall nur den Tipp geben, das ganze nicht persönlich zu nehmen und zu etwas aus der Ferne zu betrachten.

Erstmal: An deiner Stelle hätte ich auch die KK gewechselt. Das Problem fing ja damit an, dass als der Arzt die Kostenübernahme an die KK geschickt hat, die nicht reagiert hat. Theoretisch hätte sie nach Eingang der Kostenübernahme schauen müssen, was ist da los und dem Arzt eine Rückmeldung geben.

Dann natürlich die ungeschickte Formulierung, dass du hier in Deutschland nicht versichert wärst. Durch verschiedene Umstände kann es durchaus dazu kommen, dass eine Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung unklar ist.

Da hätte die KK auf dich zukommen müssen und das ganze klären müssen. Das die KK erst reagiert hat, als sie ein Schreiben vom Gericht bekommen hat, gibt in der Tat zu denken.


arianna67 hat geschrieben: Faktisch gesehen bedeutet das aber auch, dass eine alte Krankenkasse (selbst bei Böshaftigkeit) den Wechsel rechtswidrig nach hinten verschieben darf.
Nein, das ist so nicht korrekt. Sie darf den Wechsel nicht (absichtlich oder unabsichtlich) nach hinten verschieben. Wenn es dann passiert, so wie bei dir (ich bin wie gesagt der Meinung, die hätten dir ne KB zum 31.03 ausstellen müssen) dann kannst du, nachdem die ganze Sache rechtlich geklärt ist. auch Schadensersatz verlangen. Hättest du beispielsweise in eine KK wechseln wollen, die einen günstigeren Beitragssatz hat, müsste die alte KK den Unterschiedsbetrag erstatten.

Thema Böswillig: Ich übertreibe es mal: Glaubst du, dass jemand bei der KK sitzt und sich denkt: "Der Arianna67 zeig ich es heute". Das macht kein Sachbearbeiter, dazu haben sie zu wenig Zeit. Was du so bisher geschrieben hast weißt eher darauf hin, dass die zu lange Bearbeitungszeiten haben/Prozesse nicht sauber sind/die Sachbearbeiter überfordert sind.
arianna67 hat geschrieben: Wir können ja abstimmen. Wer denkt, dass das Verhalten der GKV A bösartig bzw. absichtlich ist?
Wie gesagt, weder bösartig noch absichtlich, eher sowas wie inkompetent.

Wartet dein Arzt noch weiter auf genehmigte Kostenübernahmeanträge? Eigentlich wird doch beim Zahnarzt doch nur ein Heil- und Kostenplan ausgestellt, wenn der genehmigt ist, kann es losgehen.

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