EM-Rentner und Zuverdienst als Honorarkraft

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Mechthild
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EM-Rentner und Zuverdienst als Honorarkraft

Beitrag von Mechthild » 19.06.2014, 09:50

Liebes Beratungsteam,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Zur Zeit befinde ich mich im Bezug von Erwerbsminderungsrente und bin über die KV der Rentner gesetzlich krankenversichert.

Nun habe ich das Angebot einer geringfügigen Tätigkeit auf Honorarbasis.
Das Honorar würde monatlich ca. 300 Euro betragen.

Mit welchem Abzugs-Beitrag seitens der Krankenkasse müßte ich rechnen?

Vielen Dank für die Antwort!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 12:42

In der Fragestellung passen zwei Begriffe nicht zusammen: Honorar ist freiberuflich/selbstständig und gerinmgfügig ist Angestellt unter 450 Euro.

Was ist es denn genau?

Und was sagt die Deutsche Rentenversicherung, wenn es selbstständig ist: genehmigt oder nicht?

Mechthild
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Beitrag von Mechthild » 19.06.2014, 13:05

Danke für die Antwort.

Dann ist es wohl eine freiberufliche Anstellung. Ich kenne mich mit den Definitionen nicht so genau aus.

Die Rentenversicherung sagt, dass von ihrer Seite aus keine Beiträge anfallen, da ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (450 €) beitragsfrei bleibt, egal ob Minijob oder Honorar.

Ich gehe aber davon aus, dass auf Honorarbasis sowohl Steuern, als auch KV-Beiträge anfallen müssten….

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 13:35

Nun, ich kenne es eigentlich so, dass sich eine Erwerbsminderungsrente und eine Selbstständigkeit ausschließen:
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihres Einkommens grundsätzlich nicht mehr erwerbsunfähig. Bitte wenden Sie sich an Ihren
Rentenversicherungsträger.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... dienen.pdf

Lassen Sie sich das schriftlich geben, dass Sie das dürfen.

Wenn es genehmigt ist, dann ist der Zuverdienst nicht beitragspflichtig.

Mechthild
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Beitrag von Mechthild » 19.06.2014, 13:54

Ups…

Vielen Dank für den Hinweis!!!

Ja, da muss ich wohl nochmal nachhaken.

Es handelt sich um eine stundenweise soziale Tätigkeit, Arbeitgeber ist die 'öffentliche Hand'.
Honorarverträge scheinen da üblich zu sein.

Nochmals: Danke! :-)

Mechthild
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Beitrag von Mechthild » 19.06.2014, 14:24

Mittlerweile bin ich dem Link gefolgt,
und auf Feinheiten gestoßen.

Das Zitat bezieht sich anscheinend nur auf Bezieher von 'Erwerbsunfähigkeitsrenten', also Renten, deren Anspruch vor 2001 entstand.

Zwischen 'Erwerbsminderungsrente' (wie bei mir) und 'Erwerbsunfähigkeitsrente' scheint es in Bezug auf Zuverdienst/Selbständigkeit unterschiedliche Bestimmungen zu geben.

Werde das klären. :roll:

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 14:50

Das mag so sein - lassen sie sich die Auskunft der DRV Bund schriftlich geben beogen auf Ihren persönlichen Fall - das war mein Hinweis! Das ist er immer!

Fragen stellt man schriftlich, Antworten bekommt man schriftlich - und zwar als widerspruchsfähigen Bescheid!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 17:39

ich würde behaupten, eine selbstständige Tätigkeit mit geringem Beschäftigungsumfang, ebenso wie eine geringfügige Beschäftigung, erlaubt ist. Als Gewerbe bzw. selbstständige Tätigkeit gelten ja teilweise auch Tätigkeiten, die nicht mit Arbeit verbunden sind wie z. B. eine Solaranlage auf dem Dach.

Auf Seite 6 der vom KVProfi verlinkten Broschüre findet sich folgender Tipp:
Als Hinzuverdienst gelten das monatliche Bruttoarbeitsentgelt, der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbe betrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land­ und Forstwirtschaft), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.
und zu dem Hinzuverdienstgrenzen:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... glich.html
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_h097.php7

Sollte man aber im Einzelfall prüfen - und hier gebe ich dem KVProfi recht: Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich stellen und um schriftliche Antwort bitten. Das gibt Rechtssicherheit.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 17:43

Lady Butterfly hat geschrieben:Sollte man aber im Einzelfall prüfen - und hier gebe ich dem KVProfi recht: Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich stellen und um schriftliche Antwort bitten. Das gibt Rechtssicherheit.
Ich bin entsetzt - was habe ich falsch gemacht??

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 19:43

derKVProfi hat geschrieben:
Ich bin entsetzt - was habe ich falsch gemacht??
nun ja, nach meiner Meinung ist diese Aussage falsch:
DerKVProfi hat geschrieben:Nun, ich kenne es eigentlich so, dass sich eine Erwerbsminderungsrente und eine Selbstständigkeit ausschließen:
die Aussage der Rentenversicherung ist dagegen - nach meiner Meinung - korrekt:
Die Rentenversicherung sagt, dass von ihrer Seite aus keine Beiträge anfallen, da ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (450 €) beitragsfrei bleibt, egal ob Minijob oder Honorar.
ich würde daher ja sagen, dass die Beratung der Kollegen der DRV fallbezogen und kundenorientiert war...

ich bin sicher, dass Sie irgendwann zum gleichen Ergebnis gekommen wären - gegen ein kleines Honorar von 200 € oder 300 € :cry:

und zur eigentlichen Frage der Thread-Erstellerin
Mit welchem Abzugs-Beitrag seitens der Krankenkasse müßte ich rechnen?
würde ich empfehlen, sich an die zuständige Krankenkasse zu wenden

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.06.2014, 20:59

Und dann werden Sie von von lady B veräppelt, also als Kunde, ohne zu wissen, dass Sie es war!

Nein, ich bin entsetzt, dass Sie meine Meinung bestätigen. Denn die Auskunft der DRV war ja so unglaublich im Sinne einer kunden- und ergebnisorientierten beratung, dass Sie selbst sagen, dass man das schriftlich haben will - aber wahrscheinlich beschuppsen nur die DRV Sofas und Sie sind ja GKV Sofa - ein Engel, der unentgfeltlich (wovon leben Sie eigentlich? Kassenbeiträge, gell?) und nur im Interesse der Kunden und GEGEN die Interessen der Krankenkasse (der, der Sie monatlich bezahlt) beraten!

Und dieser Fall ist für ein Beratung gegen Entgelt durch mich auch nicht attraktiv oder überhaupt annehmbar - auch wennSie denken,d ass ich Unsinn für Geld verkaufe. ich bin aber kein SoFA!

Das ist dioch ein Fall für einen Bescheid, also A7uskunft - und wo wa r jetzt die Beratung? Hat der DRV SoFa sofort und von sich aus einen schriftlichen und widerspruchsfähigen Bescheid erstellt - nein, er hat am Telefon eine Aussgae gemacht, die völlig unverbindlich und irrelevant ist!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.06.2014, 21:18

DerKVProfi hat geschrieben:Denn die Auskunft der DRV war ja so unglaublich im Sinne einer kunden- und ergebnisorientierten beratung, dass Sie selbst sagen, dass man das schriftlich haben will - aber wahrscheinlich beschuppsen nur die DRV Sofas
nöö, eine schriftliche Bestätigung dient schlicht und einfach der Rechtssicherheit - und vermindert Unsicherheiten

Sie wissen doch: was man schriftlich hat, kann man getrost nach Hause tragen
DerKVProfi hat geschrieben:ich bin aber kein SoFA!
nee, 3 Jahre Ausbildung waren Ihnen zu lange, gell?
DerKVProfi hat geschrieben: Das ist dioch ein Fall für einen Bescheid, also A7uskunft - und wo wa r jetzt die Beratung?
Ich glaube, Sie bringen da verschiedene Begriffe ganz durcheinander - mit "Auskunft", "Beratung" und "Bescheid" sind ganz verschiedene Dinge gemeint - wobei sich die Begriffe Auskunft und Beratung im Gesetz finden, der Begriff Bescheid ist eher umgangssprachlich und meint i. d. R. einen Verwaltungsakt. Aber da Ihnen ja die entsprechende Ausbildung fehlt, seh ich Ihnen diese Versehen nach....
DerKVProfi hat geschrieben:Hat der DRV SoFa sofort und von sich aus einen schriftlichen und widerspruchsfähigen Bescheid erstellt - nein, er hat am Telefon eine Aussgae gemacht, die völlig unverbindlich und irrelevant ist!
Wir waren beide beim Telefonat nicht anwesend und können daher schlecht beurteilen, wie es genau gelaufen ist..... ich gehe aber davon aus, dass der Satz der Thread-Erstellerin nur eine kurze Zusammenfassung war.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 20.06.2014, 00:02

Lady Butterfly hat geschrieben: nee, 3 Jahre Ausbildung waren Ihnen zu lange, gell?
Was für eine unglaubliche beschämender und peinlicher Versuch andere Menschen mit abgeschlossener beruflicher Qualifikation zu diskreditieren und diffamieren?

Poet
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Beitrag von Poet » 20.06.2014, 06:34

...aber aber, das hebt Dich doch nicht an. Erstens weil es von einer anonymen LB kommt und zweitens weil Du doch der Meister der Diffamierung bist. :D

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 20.06.2014, 07:41

Poet hat geschrieben:...aber aber, das hebt Dich doch nicht an. Erstens weil es von einer anonymen LB kommt und zweitens weil Du doch der Meister der Diffamierung bist. :D
Die nächste Diffamierung - Ihr seid so klein, dass es schon unfassbar ist!

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