Hallo,
habe bisher aus geringf., selbstständiger Tätigkeit 355,- Euro/ Monat bezogen. War familienversichert beim Ehemann.
Jetzt kommt im April mein Kind und ich plane 4 Monate zuhause. Bekomme lt. "Elterngeldrechner" 356,80€ Elterngel ( also kurz über den 355,-).
Frage : Ist Elterngeld vor der GKV als Gehalt anzusehen oder
dürfte ich sogar meine Elterngeld auf den sog. Sockelbetrag von 300,- Euro setzen lassen, um dann direkt meine 355,- Job wieder aufzunehmen ???
Ich möchte die Tätigkeit ungerne aufgeben, da der Job nach 1 Jahr Elternzeit " Futsch" wäre !!!
Anderseits will ich auf keinen Fall selbst Beiträge an die GKV entrichten müssen !!!
Wer weiß hier gut Bescheid, hat vielleicht Erfahrungen in eig. Person ???
Danke, nike 2009
Elterngeld=Gehalt? Anspruch auf Familienversicherung ?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
zunächst: wie kommt das Eltengeld von 355, - EURO zustande? Grundsätzlich wird nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Einkommen und dem dann erzielten Einkommen gezahlt. Da wohl die bisherige Beschäftigung weiter ausgeübt wird, wäre eigentlich nur Raum für den Grundbetrag von 300,- EURO.
Davon abgesehen, zählt Eltengeld nicht zu dem Einkommen, dass bei der Familienversicherung als Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist.
Freundliche Grüße
ratte1
zunächst: wie kommt das Eltengeld von 355, - EURO zustande? Grundsätzlich wird nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Einkommen und dem dann erzielten Einkommen gezahlt. Da wohl die bisherige Beschäftigung weiter ausgeübt wird, wäre eigentlich nur Raum für den Grundbetrag von 300,- EURO.
Davon abgesehen, zählt Eltengeld nicht zu dem Einkommen, dass bei der Familienversicherung als Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist.
Freundliche Grüße
ratte1