einnahmen aus vermietung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
einnahmen aus vermietung
guten morgen,
hätte eine frage: wie hoch sind die krankenkassenbeiträge bei 1000 € mieteinnahmen?
Vielen dank
hätte eine frage: wie hoch sind die krankenkassenbeiträge bei 1000 € mieteinnahmen?
Vielen dank
Zuletzt geändert von ide am 08.01.2014, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Danke für die antworten. also, miete abzüglich objektbezogene kosten. ganz schön unfair,diese hohen krankenkassenbeiträge! wenn ich, alleinerziehend mit meinen zwei kindern harzen würde, wäre das finanziell deutlich vorteilhafter. warum wird eigendlich bei privaten einnahmen in der kv kein grundfreibetrag gewährt? diese berechnung ist doch wirklich unfair....
Mit fremdvermieteten Wohneigentum Harz IV? Oder Grundleistung?
Mit Verlaub - da muss erst das Vermögen verbraucht werden und dann wird geprüft ob Familienangehörige leistungspflichtig sind - und dann gibt es erst Geld!
Sie sind auf staatliche Hilfe und Unterstützung nicht angewiesen - freuen Sie sich doch!
Immer dieses Jammern!!
Mit Verlaub - da muss erst das Vermögen verbraucht werden und dann wird geprüft ob Familienangehörige leistungspflichtig sind - und dann gibt es erst Geld!
Sie sind auf staatliche Hilfe und Unterstützung nicht angewiesen - freuen Sie sich doch!
Immer dieses Jammern!!
Er ist nicht günstig, sondern subventioniert!!!broemmel hat geschrieben:und ein vollständiger Versicherungsschutz für 3 Personen für ca 160 € monatlich ist unfair?
Dann sollte man sich mal erkundigen wie viel dieser Versicherungsschutz in der PKV kostet.
Da kann es auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Nämlich wie günstig der Schutz in der GKV ist.
Und der ständige Vergleich GKV PKV verbietet sich doch, da man das nicht vergleichen kann.
PKV ist Rückversicherung eines Selbstzahlers.
Selbstzahler ist der Gegensatz zu GKV, nicht PKV!
Und außerdem ging es hier nicht um PKV!
Immer diese ideologischen Beiträge!
derKVProfi hat geschrieben:Er ist nicht günstig, sondern subventioniert!!!broemmel hat geschrieben:und ein vollständiger Versicherungsschutz für 3 Personen für ca 160 € monatlich ist unfair?
Dann sollte man sich mal erkundigen wie viel dieser Versicherungsschutz in der PKV kostet.
Da kann es auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Nämlich wie günstig der Schutz in der GKV ist.
Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist es egal ob der subventioniert ist oder nicht. Im Vergleich mit den Kosten einer PKV ist es günstig.
Und der ständige Vergleich GKV PKV verbietet sich doch, da man das nicht vergleichen kann
Jeder muss einen Versicherungsschutz haben. Schon vergessen? Und man hat als freiwillig Versicherter die Auswahl zwischen GKV und PKV. Also sei es den Versicherungsnehmern doch gestattet einen Vergleich durchzuführen.
PKV ist Rückversicherung eines Selbstzahlers.
Selbstzahler ist der Gegensatz zu GKV, nicht PKV!
Und außerdem ging es hier nicht um PKV!
Es geht hier um die Kosten eines Versicherungsschutzes. Und der ist bei der GKV oder bei der PKV möglich.
Immer diese ideologischen Beiträge!
Dieser Satz ist ideologisch.
immer dieses jammern? ganz fair ist das nicht. jemand, der sein leben lang gespart und damit was geschaffen hat, und, mit verlaub auch steuern gezahlt hat, muss alles verwerten, oder so wie ich, für die kinder erhalten und unter hartz4 satz leben? also, einfach alles verschleudern und dann in die arme der sozialgemeinschaft, das kanns wohl auch nicht sein
Dann arbeiten Sie doch wieder!
Ja natürlich muss man alles verbrauchen, bevor die anderen Menschen den Kopf herhalten!
Sorry, aber Ihre Beiträge entbehren jeglicher Grundlage. Ihre Frage ist beantwortet und wir werden hier nicht mit Ihnen gemeinsam ins heulen verfallen!
Beschwerden bezüglich der geltenden Rechtsordnung bitte an den zuständigen Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages!
Ja natürlich muss man alles verbrauchen, bevor die anderen Menschen den Kopf herhalten!
Sorry, aber Ihre Beiträge entbehren jeglicher Grundlage. Ihre Frage ist beantwortet und wir werden hier nicht mit Ihnen gemeinsam ins heulen verfallen!
Beschwerden bezüglich der geltenden Rechtsordnung bitte an den zuständigen Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages!