Darf die Krankenkasse Unterhaltszahlung anrechnen ?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Darf die Krankenkasse Unterhaltszahlung anrechnen ?
Hallo,
weiß jetzt leider nicht ob diese Frage schon gestellt wurde, aber ich habe
mich schon soviel durchs Internet gewühlt und finde nichts was
Unterhaltszahlungen betrifft.
Letztes Jahr hatte ich einen Minijob, das heißt zwischen 200€ - 400€ und
eben die Unterhaltszahlungen meiner 2 Kinder. Mir wurde gesagt das ich
die Unterhaltszahlung mit angeben muß, da diese mit angerechnet werden.
dann habe ich letztes Jahr neu geheiratet
leider habe ich auch meinen Job durch die
Krankheit meiner Tochter verloren weil ich nicht flexibel genug war.
Bin jetzt über meinen Mann Familienversichert.
Gehe im Moment also nicht arbeiten und habe nur die Unterhaltszahlungen
für die Kinder.
Nun meine Frage: Muß ich die Unterhaltszahlung mit angeben, wenn ja muß
ich mich dann wieder Selber Versichern ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
und bedanke mich schon mal im vorraus
Alex[b][color=darkblue][/color][size=18][/size][/b]
weiß jetzt leider nicht ob diese Frage schon gestellt wurde, aber ich habe
mich schon soviel durchs Internet gewühlt und finde nichts was
Unterhaltszahlungen betrifft.
Letztes Jahr hatte ich einen Minijob, das heißt zwischen 200€ - 400€ und
eben die Unterhaltszahlungen meiner 2 Kinder. Mir wurde gesagt das ich
die Unterhaltszahlung mit angeben muß, da diese mit angerechnet werden.
dann habe ich letztes Jahr neu geheiratet
leider habe ich auch meinen Job durch die
Krankheit meiner Tochter verloren weil ich nicht flexibel genug war.
Bin jetzt über meinen Mann Familienversichert.
Gehe im Moment also nicht arbeiten und habe nur die Unterhaltszahlungen
für die Kinder.
Nun meine Frage: Muß ich die Unterhaltszahlung mit angeben, wenn ja muß
ich mich dann wieder Selber Versichern ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
und bedanke mich schon mal im vorraus
Alex[b][color=darkblue][/color][size=18][/size][/b]
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
nur Ehegattenunterhalt an Dich ist eine Einnahme zum Lebensunterhalt. Die Unterhaltsuahlungen für die Kinder sind kein Einkommen. Sie könnten nur interessant werden, wenn der überwiegende Unterhalt bei der Familienversicherung von Stiefkindern zu prüfen wäre.
Wofür willst Du das denn jetzt genau wissen? Nur für den Familienfragebogen? Sind die Kinder über Deinen neuen Mann mitversichert?
LG, FEe
nur Ehegattenunterhalt an Dich ist eine Einnahme zum Lebensunterhalt. Die Unterhaltsuahlungen für die Kinder sind kein Einkommen. Sie könnten nur interessant werden, wenn der überwiegende Unterhalt bei der Familienversicherung von Stiefkindern zu prüfen wäre.
Wofür willst Du das denn jetzt genau wissen? Nur für den Familienfragebogen? Sind die Kinder über Deinen neuen Mann mitversichert?
LG, FEe
Hallo und vielen Dank für die Antwort,
ja seit November sind meine Kinder über meinen Mann Familienversichert
und bin seid Ende November wieder arbeitslos.
Mußte trotzdem bis Januar zahlen da angeblich immer irgendetwas fehlte.
Aber ich wollte sobald meine Tochter wieder gesund ist wieder einen 400€
Job annehmen.
Und man sagte mir das die Unterhaltszahlung dann als Einkommen mit
angerechnet werden.
Ich bekomme wie gesagt nur das Geld für die Kinder und da ich eine
Erhöhung bekommen habe, weiß ich jetzt nicht ob ich zurück zahlen muß
oder mich wieder Selber Versichern
Ganz schön kompliziert
Gruß Alex [color=darkblue][/color][size=18][/size]
ja seit November sind meine Kinder über meinen Mann Familienversichert
und bin seid Ende November wieder arbeitslos.
Mußte trotzdem bis Januar zahlen da angeblich immer irgendetwas fehlte.
Aber ich wollte sobald meine Tochter wieder gesund ist wieder einen 400€
Job annehmen.
Und man sagte mir das die Unterhaltszahlung dann als Einkommen mit
angerechnet werden.
Ich bekomme wie gesagt nur das Geld für die Kinder und da ich eine
Erhöhung bekommen habe, weiß ich jetzt nicht ob ich zurück zahlen muß
oder mich wieder Selber Versichern
Ganz schön kompliziert
Gruß Alex [color=darkblue][/color][size=18][/size]
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- Beiträge: 157
- Registriert: 10.03.2007, 20:56
Hallo Alex,
wie schon Krankenkassenfee anmerkte, ist nur Dein Unterhalt als Einnahme zum Lebensunterhalt zu werten. Der Unterhalt für Eure Kinder ist eindeutig nicht relevant für eine Einstufung oder zur Prüfung Deines Anspruch aus Familienversicherung.
Eine Familienversicherung Deiner Kinder über den Stiefvater (Dein jetziger Mann), ist nur möglich, wenn dieser den überwiegenden Unterhalt Deiner Kinder trägt. Und da wird wieder der Unterhalt des Vaters für Deine Kinder wichtig. Sollte der Vater Deiner Kinder den überwiegenden Unterhalt tragen, dürfen diese nicht über den Stiefvater versichert werden, sondern müssen in die Versicherung des leiblichen Vaters (wenn dieser in der GKV versichert ist).
wie schon Krankenkassenfee anmerkte, ist nur Dein Unterhalt als Einnahme zum Lebensunterhalt zu werten. Der Unterhalt für Eure Kinder ist eindeutig nicht relevant für eine Einstufung oder zur Prüfung Deines Anspruch aus Familienversicherung.
Eine Familienversicherung Deiner Kinder über den Stiefvater (Dein jetziger Mann), ist nur möglich, wenn dieser den überwiegenden Unterhalt Deiner Kinder trägt. Und da wird wieder der Unterhalt des Vaters für Deine Kinder wichtig. Sollte der Vater Deiner Kinder den überwiegenden Unterhalt tragen, dürfen diese nicht über den Stiefvater versichert werden, sondern müssen in die Versicherung des leiblichen Vaters (wenn dieser in der GKV versichert ist).
Vielen Dank auch an Dr. eisenbarth,
Es ist nur so das ich gar nicht weiß was mein Exmann verdient.
Ich glaube das der Selbstbehalt pro Kind bei 710€ liegt ...hatte diesen
Betrag aus dem Internet. Weiß also nicht ob das stimmt.
Er zahlt für 1 Kind 254€ und für das andere 312€ .
Hatte auch alles der Krankenkasse mitgeteilt.
Die TK hat uns dann mit aufgenommen .....war das falsch?
Ich weiß noch nicht mal in welcher KK er ist.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe brauche ich mich bei einem 400€ Job
nicht selber versichern sondern bleibe weiter Familienversichert ?
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Es ist nur so das ich gar nicht weiß was mein Exmann verdient.
Ich glaube das der Selbstbehalt pro Kind bei 710€ liegt ...hatte diesen
Betrag aus dem Internet. Weiß also nicht ob das stimmt.
Er zahlt für 1 Kind 254€ und für das andere 312€ .
Hatte auch alles der Krankenkasse mitgeteilt.
Die TK hat uns dann mit aufgenommen .....war das falsch?
Ich weiß noch nicht mal in welcher KK er ist.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe brauche ich mich bei einem 400€ Job
nicht selber versichern sondern bleibe weiter Familienversichert ?
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