City BKK steht vor Insolvenz
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Achja? Bitte um entsprechende Nachweise! Jedenfalls 2006 war das mal anders, da standen die Ersatzkassen in vorderster Front. Mal abgesehen davon, dass nicht alle Kassen in dem folgenden Link aufgeführt sind:leser hat geschrieben:zumal die AOKn die höchsten Verwaltungskosten haben^^ Kann also wohl nicht ganz passen.
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Ist doch nicht so schwer, das herauszufinden: KV45 beim BMG!
Netto-Verwaltungskosten je Versicherten in €
2009
AOKn: 141,03
BKKn: 115,40
IKKn: 110,07
LKKn: 140,66
KBS: 128,79
vdek: 124,80
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/redakt ... l-2009.pdf auf Seite 73
1.-3. Quartal 2010
AOKn: 103,29
BKKn: 90,83
IKKn: 83,82
LKKn: 116,35
KBS: 102,47
vdek: 89,76
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/redakt ... Q.2010.pdf auf Seite 41
@ bkkinsider: Sieht so aus, als hätten die Ersatzkassen ihre Hausaufgaben gemacht.
Netto-Verwaltungskosten je Versicherten in €
2009
AOKn: 141,03
BKKn: 115,40
IKKn: 110,07
LKKn: 140,66
KBS: 128,79
vdek: 124,80
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/redakt ... l-2009.pdf auf Seite 73
1.-3. Quartal 2010
AOKn: 103,29
BKKn: 90,83
IKKn: 83,82
LKKn: 116,35
KBS: 102,47
vdek: 89,76
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/redakt ... Q.2010.pdf auf Seite 41
@ bkkinsider: Sieht so aus, als hätten die Ersatzkassen ihre Hausaufgaben gemacht.
@roemer70
Danke, Du warst schneller
Ich weiß, ich weiß, es gibt mehrere AOKn, aber sie fangen nunmal vorn gleich an Es ist der Durchschnitt pro Kassenart und folglich ist die o.a. Aussage auch korrekt, insofern bitte den Gesamtkontext beachten. Und ich möchte jetzt nicht wieder die Durchschnittswerte von der BIG-"Studie"! Sonst würde ich als AOK die IKK-Kollegen mal nach einen Tausch des Klientel fragen, dann können wir hier vermutlich einen neuen Thread aufmachen, der nicht mit 'City' beginnt...
Danke, Du warst schneller
Ich weiß, ich weiß, es gibt mehrere AOKn, aber sie fangen nunmal vorn gleich an Es ist der Durchschnitt pro Kassenart und folglich ist die o.a. Aussage auch korrekt, insofern bitte den Gesamtkontext beachten. Und ich möchte jetzt nicht wieder die Durchschnittswerte von der BIG-"Studie"! Sonst würde ich als AOK die IKK-Kollegen mal nach einen Tausch des Klientel fragen, dann können wir hier vermutlich einen neuen Thread aufmachen, der nicht mit 'City' beginnt...
wir nehmen das mal als Komplimentbkkinsider hat geschrieben:2006 war das mal anders, da standen die Ersatzkassen in vorderster Front.
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Wird eine gesetzliche Krankenkasse geschlossen, ist der für den Fall ihrer Schließung vereinbarte Sozialplan unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschieden (Aktenzeichen PB 21 K 4633/10).
Elmar Schnitker Die Stuttgarter City BKK hatte im Rahmen eines Einigungsstellenspruchs mit ihrem Personalrat einen Sozialplan im Falle einer Schließung vereinbart. Dieser sah Abfindungsleistungen in Höhe von rund 40 Millionen Euro vor, sollte die Kasse komplett geschlossen werden. Die Vereinbarung war noch unter dem alten Vorstand der City BKK getroffen worden. Der nunmehr neue Vorstand der City BKK hatte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag auf Aufhebung des Einigungsstellenspruchs gestellt.
Kein Mitbestimmungstatbestand
Das VG Stuttgart hat diesem Antrag stattgegeben und den Einigungsstellenspruch für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte fest, dass es für den Fall einer Komplettschließung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft im Bundespersonalvertretungsgesetz keinen Mitbestimmungstatbestand gebe. Anders als im Betriebsverfassungsgesetz, wo es im Falle einer Komplettschließung einen solchen Anspruch auf einen Sozialplan gebe, sei im Bundespersonalvertretungsgesetz ein solcher nur vorgesehen, wenn die Maßnahme eine Effizienzsteigerung brächte. Dies sei aber bei einer Komplettschließung nicht gegeben. Das Gericht berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1992. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte dies Auswirkungen auf weitere Gesetzliche Krankenkassen haben, die vor einer Schließung stehen. Ob gegen den Beschluss Berufung beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt wird, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt, gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. (Catrin Behlau)
Berater City BKK
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Elmar Schnitker; Associate: Dr. Ulrich Sittard
Vertreter Personalrat City BKK
Schaudt (Stuttgart): Dr. Markus Beckers
VG Stuttgart, 3. Kammer
Michael Schraber (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Freshfields war erstmals für die City BKK tätig.
Da es sich in diesem Fall um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelte, war das Verwaltungsgericht zuständig. Die zweite Instanz heißt in Baden Württemberg Verwaltungsgerichtshof (VGH), in den meisten anderen Bundesländern Oberverwaltungsgericht.
40 Millionen bei aktuell rund 400 Beschäftigten bedeutet bei einer Schließung 100.000 € für jeden - nicht schlecht
Elmar Schnitker Die Stuttgarter City BKK hatte im Rahmen eines Einigungsstellenspruchs mit ihrem Personalrat einen Sozialplan im Falle einer Schließung vereinbart. Dieser sah Abfindungsleistungen in Höhe von rund 40 Millionen Euro vor, sollte die Kasse komplett geschlossen werden. Die Vereinbarung war noch unter dem alten Vorstand der City BKK getroffen worden. Der nunmehr neue Vorstand der City BKK hatte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag auf Aufhebung des Einigungsstellenspruchs gestellt.
Kein Mitbestimmungstatbestand
Das VG Stuttgart hat diesem Antrag stattgegeben und den Einigungsstellenspruch für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte fest, dass es für den Fall einer Komplettschließung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft im Bundespersonalvertretungsgesetz keinen Mitbestimmungstatbestand gebe. Anders als im Betriebsverfassungsgesetz, wo es im Falle einer Komplettschließung einen solchen Anspruch auf einen Sozialplan gebe, sei im Bundespersonalvertretungsgesetz ein solcher nur vorgesehen, wenn die Maßnahme eine Effizienzsteigerung brächte. Dies sei aber bei einer Komplettschließung nicht gegeben. Das Gericht berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1992. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte dies Auswirkungen auf weitere Gesetzliche Krankenkassen haben, die vor einer Schließung stehen. Ob gegen den Beschluss Berufung beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt wird, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt, gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. (Catrin Behlau)
Berater City BKK
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Elmar Schnitker; Associate: Dr. Ulrich Sittard
Vertreter Personalrat City BKK
Schaudt (Stuttgart): Dr. Markus Beckers
VG Stuttgart, 3. Kammer
Michael Schraber (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Freshfields war erstmals für die City BKK tätig.
Da es sich in diesem Fall um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelte, war das Verwaltungsgericht zuständig. Die zweite Instanz heißt in Baden Württemberg Verwaltungsgerichtshof (VGH), in den meisten anderen Bundesländern Oberverwaltungsgericht.
40 Millionen bei aktuell rund 400 Beschäftigten bedeutet bei einer Schließung 100.000 € für jeden - nicht schlecht
naja, auch hier wird nur mit Wasser gekocht, um es mal klar zu sagen. Was will dennverdi erreichen, die Kasse erhalten oder mal ebend zeigen das Sie es nicht schaffen eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu erhalten. Sehr wenig kreativ, innovativ und Arbeitsplatz erhaltend das Ganze. Seis drum.
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Vorstand City BKK
nun steht es auch auf der Webseite der City BKK, dass Herr Reken Vertretungsberechtigter Vorstand ist.
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Was hat diese Meldung mit der CITY BKK zu tun?CiceroOWL hat geschrieben:http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... achen.html
Nur mal so , wenn es kleinere Kassen trifft auch mit großer Tradition ist der Weg nach § 164 SGB V nicht weit, gelle?bkkinsider hat geschrieben:Was hat diese Meldung mit der CITY BKK zu tun?CiceroOWL hat geschrieben:http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... achen.html