Hallo
Die Praxisgebühr ist nun abgeschafft.
Wir haben bei der AOK eine jährliche Vorauszahlung geleistet, worin auch 80 Euro Praxisgebühr für 2013 enthalten ist.
Gibt es eine Regelung, dass dieser zu viel gezahlte Beitrag der Praxisgebühr zurück bezahlt wird??
Vielen Dank im Voraus
Chroniker Befreiungskarte / Wegfall der Praxisgebühr
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo,
kurze Gegenfrage:
Wie kommt Ihr darauf, dass Ihr mit der Vorauszahlung zuviel geleistet habt?
Eure Fragestellung läßt mich nämlich vermuten, dass das mit der Befreiung nicht so ganz korrekt verstanden wurde. Ist aber auch nicht ganz so einfach und damit wärt Ihr nicht die Einzigsten
Gruß
Sportsfreund
kurze Gegenfrage:
Wie kommt Ihr darauf, dass Ihr mit der Vorauszahlung zuviel geleistet habt?
Eure Fragestellung läßt mich nämlich vermuten, dass das mit der Befreiung nicht so ganz korrekt verstanden wurde. Ist aber auch nicht ganz so einfach und damit wärt Ihr nicht die Einzigsten
Gruß
Sportsfreund
Hallo,
die Vorauszahlung stellt Eure zumutbare Belastungsgrenze da, demnach ist dort nicht enthalten. Wichtig war es vor der Beantragung der Vorauszahlung abzuschätzen, ob man mit seinen anfallenden Zuzahlungen im Jahr 2013 auch wirklich diese Grenzen überschreiten wird. Wenn man also relativ wenige Verordnungen das Jahr üpber haben wird und auch nicht unbedingt mit einem Krankenhaus oder Rehaaufenthalt rechnen muss und dann bei dieser Einschätzung auch die weggefallene Praxisgebühr aus dem Spiel lässt, dann lohnt sich eine solche Vorauszahlung eben nicht - zurück gibt es da von der Kasse nix mehr.
Gruss
Czauderna
die Vorauszahlung stellt Eure zumutbare Belastungsgrenze da, demnach ist dort nicht enthalten. Wichtig war es vor der Beantragung der Vorauszahlung abzuschätzen, ob man mit seinen anfallenden Zuzahlungen im Jahr 2013 auch wirklich diese Grenzen überschreiten wird. Wenn man also relativ wenige Verordnungen das Jahr üpber haben wird und auch nicht unbedingt mit einem Krankenhaus oder Rehaaufenthalt rechnen muss und dann bei dieser Einschätzung auch die weggefallene Praxisgebühr aus dem Spiel lässt, dann lohnt sich eine solche Vorauszahlung eben nicht - zurück gibt es da von der Kasse nix mehr.
Gruss
Czauderna
Hallo,
kleine Ergänzung zum besseren Verständnis: Die Belastungsgrenze oriertiert sich ausschließlich an dem jährlichen Bruttoeinkommen. Davon sind lt. Gesetzgeber 2 %, bzw. bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %, als jährliche Zuzahlungen zumutbar. Die darüber hinaus gehenden Zuzahlungen werden von der KK übernommen. Daher ist es völlig egal, ob für eine Leistung - hier die ärztliche Behandlung - die Zuzahlung entfällt.
Entscheidend ist ob man mit den übrig gebliebene Zuzahlungen über die Belastungsgrenze kommt. Nur in diesem Fall kann eine Vorauszahlung sinnvoll sein.
MfG
ratte1
kleine Ergänzung zum besseren Verständnis: Die Belastungsgrenze oriertiert sich ausschließlich an dem jährlichen Bruttoeinkommen. Davon sind lt. Gesetzgeber 2 %, bzw. bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %, als jährliche Zuzahlungen zumutbar. Die darüber hinaus gehenden Zuzahlungen werden von der KK übernommen. Daher ist es völlig egal, ob für eine Leistung - hier die ärztliche Behandlung - die Zuzahlung entfällt.
Entscheidend ist ob man mit den übrig gebliebene Zuzahlungen über die Belastungsgrenze kommt. Nur in diesem Fall kann eine Vorauszahlung sinnvoll sein.
MfG
ratte1