BVA und Aufsicht

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 10.08.2015, 14:50

Hallo,
naja, wurden in anderen Fällen die Vorstände denn auch zur Kasse gebeten??

z.b.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 50004.html

http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 54360.html

tja, wenn so leicht frisches Kapital ( Zusatzbeitrag )zu bekommen ist,
was interessieren da Kosten.
ist schon toll, wenn hier einzelne Kostenpunkte gänzlich unbekannt sind.

Kalkulation lässt grüßen,

http://www.bdc.de/index_level3.jsp?docu ... N%20KOSTEN

Für ihren Aufwand beim Beitragseinzug erhalten die Sozialversicherungsträger eine Vergütung. Seit Jahren streiten die Träger über die Verteilung dieser Millionengelder, da vor allem die Krankenkassen als Hauptempfänger keinen Nachweis darüber führen, welche Kosten tatsächlich entstehen. Der Bundesrechnungshof fordert nun eine Vereinbarung zwischen den Trägern auf Basis einer transparenten Datenbasis.

Die Krankenkassen wissen offenbar nicht, wieviel sie der Einzug der Sozialversicherungsbeiträge jährlich kostet und ob sie die Beiträge wirtschaftlich einziehen.




Gruß Bully


KassenKenner
Beiträge: 222
Registriert: 19.08.2009, 20:28

Olle Kamellen

Beitrag von KassenKenner » 17.08.2015, 15:10

Was bitteschön soll das, hier Berichte aus 2012 einzustellen?!?

Christo
Beiträge: 129
Registriert: 28.08.2013, 14:04

Beitrag von Christo » 18.08.2015, 08:39

Bully hat geschrieben:
Die Krankenkassen wissen offenbar nicht, wieviel sie der Einzug der Sozialversicherungsbeiträge jährlich kostet und ob sie die Beiträge wirtschaftlich einziehen.


Gruß Bully
Für mich persönlich ergibt die Aussage keinen Sinn. Vielleicht ist es für kleinere Krankenkassen, die ihre Arbeitsgebiete nicht aufgeteilt haben, schwierig herauszufinden, wie viel der Beitragseinzug kostet. Aber für die großen Krankenkassen? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Die Vorstandshaftung für eine Mitarbeiterfeier finde ich auch albern. Unter 100 Euro pro Mitarbeiter. Ich könnte mir eher vorstellen, dass das Geld aus dem "falschen Topf" genommen wurde.

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 18.08.2015, 10:59

Christo hat geschrieben: Ich könnte mir eher vorstellen, dass das Geld aus dem "falschen Topf" genommen wurde.
Und wie definierst du den 'richtigen Topf'? Krankenkassen finanzieren ihre Existenz ausschließlich aus zweckgebundenen Mitgliederbeiträgen. Unter zweckgebunden verstehe ich die Erfüllung gesetzlich geregelter Leistungsansprüche.

Gruß
KKA

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 18.08.2015, 11:39

Hallo,
ob speziell Krankenkassen und andere Behörden davon ausgenommen sind, das weiss ich nicht - könnte mir aber denken, dass es so ist - ich habe zu diesem Thema folgendes gefunden :

Abschnitt 1.8. UStAE
Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE)

Bundesrecht

1 Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, soweit sie sich im üblichen Rahmen halten. 2 Die Üblichkeit der Zuwendungen ist bis zu einer Höhe von 110 € einschließlich Umsatzsteuer je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung nicht zu prüfen. 3 Satz 2 gilt nicht bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr. 4 Die lohnsteuerrechtliche Beurteilung gilt entsprechend (vgl. R 19.5 LStR );


Gut, es geht hier "nur" um die steuerliche Behandlung solcher "Ausgaben", ich habe es auch nur mal eingestellt, weil es hier um den Betrag von 100,00 € pro Mitarbeiter ging.
Gruss
Czauderna

Christo
Beiträge: 129
Registriert: 28.08.2013, 14:04

Beitrag von Christo » 18.08.2015, 12:15

KKA hat geschrieben:
Christo hat geschrieben: Ich könnte mir eher vorstellen, dass das Geld aus dem "falschen Topf" genommen wurde.
Und wie definierst du den 'richtigen Topf'? Krankenkassen finanzieren ihre Existenz ausschließlich aus zweckgebundenen Mitgliederbeiträgen. Unter zweckgebunden verstehe ich die Erfüllung gesetzlich geregelter Leistungsansprüche.

Gruß
KKA
Wenn Sie die Ausgaben beispielsweise nicht die personellen Verwaltungskosten haben laufen lassen sondern über ein Werbebudget oder als Leistungsausgabe :twisted:

Antworten