BU-Rente bei KK angeben??

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Feuerqualle
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BU-Rente bei KK angeben??

Beitrag von Feuerqualle » 09.01.2013, 23:05

Hallo und zunächst beste Wünsche fürs neue Jahr an alle!!!

Kann jemand mir Auskunft geben ob ich bei der KK aus einer privaten BU-Rente Beiträge zahlen muss?

Ich erhalte seit kurzem eine volle Erwerbsminderungsrente und bin durch die DRV ja bei meiner KK versichert.
Nun schreibt die KK mich an, ich solle sämtliche Einkünfte angeben damit Beiträge berechnet werden können.
Aufgezählt sind da etliche mögliche Einkünfte..........jedoch die private Berufsunfähigkeitsrente wird nicht erwähnt......

Die private BU zahlte bereits lange vor der DRV die Rente aus und ich habe daraus Anspruch bis 2016.

Ich bin völlig geschockt.... das bissel Geld noch versteuern......und nun noch KK-Beiträge??

Kann das sein??

Liebe Grüße
:?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.01.2013, 08:41

Hallo,

ja, das ist so, diese Renten sind beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 10.01.2013, 09:50

Hi,

etwas muss ich Czauderna widersprechen:
ALLE Einkünfte werden nur bei freiwillig Versicherten herangezogen. Solltest Du pflichtversichert sein (KVdR), fallen auf eine private Rente KEINE Beiträge an.

Ich vermute mal, dass Du pflichtversichert bist, denn Dein Fragebogen weist halt nur ganz bestimmte Einkommensarten auf. Und nur diese sind neben der gesetzlichen Rente auch beitragspflichtig.

Gruß
Sportsfreund

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.01.2013, 18:56

Hallo,

auf eine private BU-Rente können ggf. Beiträge anfallen. Vor allem, wenn sie kapitatlisiert ausgezahlt wurde.

Ich persönlich kenne mich da nicht genau aus. Aber wenn Du hier noch mehr Infos reinsetzt, ist vielleicht jemand da, der sich auskennt und antworten kann.

Rente seit wann, kapitalisiert? Höhe monatl.? Bist Du als Rentener pflichtversichert?

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.01.2013, 20:00

Sportsfreund hat geschrieben:Hi,

etwas muss ich Czauderna widersprechen:
ALLE Einkünfte werden nur bei freiwillig Versicherten herangezogen. Solltest Du pflichtversichert sein (KVdR), fallen auf eine private Rente KEINE Beiträge an.

Ich vermute mal, dass Du pflichtversichert bist, denn Dein Fragebogen weist halt nur ganz bestimmte Einkommensarten auf. Und nur diese sind neben der gesetzlichen Rente auch beitragspflichtig.

Gruß
Sportsfreund
Hallo Sportsfreund - vollkommen richtig dein Widerspruch - wenn er pflichtversichert ist, dann ist diese private Rente nicht beitragspflichtig, weil es sich nicht um einen Versorgungsbezug im Sinne des Gesetzes handelt. Beitragspflicht entsteht nur bei einer freiwilligen Versicherung.
Danke fürs Aufpassen und den Widerspruch.
Gruss
Czauderna

Feuerqualle
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Beitrag von Feuerqualle » 10.01.2013, 21:16

Danke für die Antworten!

Gern weitere Infos:
Volle Erwerbsminderungsrente seit Sept 2012, ich wurde automatisch bei der bisherigen KK über die KVdR versichert und darüber jetzt mit Anschreiben informiert.
Ausgezahlt wurde bis jetzt noch nix...........die DRV rechnet noch mit der KK ab, da KG bis 0kt 2012 lief......
Die Rente ist befristet bis 2015.

Die BU war eine völlig private Angelegenheit, in die ich seit über 10J einzahlte...pro Monat erhalte ich schräg über 1000€ - allerdings nur bis 2016.

Gefragt wurde im Fragebogen nach:
Betriebsrenten, Pensionen, Lebensversicherungen aus Direktversicherung, Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse, Renten ausländischer Träger, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis (ohne Minijob).

Mittlerweile ertrage ich kaum noch KK-Briefe.
Was ich während des KG-Bezuges an Zersetzungsmethoden über 1Jahr lang auszuhalten hatte war phasenweise weit schlimmer als die schwere Erkrankung, die zur Berentung führte.

Nächste Frage:
Welche Konsequenz hat es wenn man sich beim Bundesamt für Versicherungen über die gesetzwidrigen Punkte des letzten Jahres beschwert? Bekommt die KK ein Bußgeld oder irgendwie eine schmerzliche Abstrafung?
Oder bringt das gar nix und man kann sich diese Mühe sparen??

Es geht nicht um Klärung offener Streitpunkte - das habe ich mit Hilfe eines Anwalts und anrufen des Vorstands bereits alles korrigieren lassen können.

Ich würde mir die Mühe einer detaillierten Beschwerde gern machen wenn ich damit dazu beitragen kann, dass die KK in ZUkunft diese Praktiken abstellen muss und mit anderen Erkrankten korrekter umgehen muss.

Liebe Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.01.2013, 13:55

Hallo,

ohne zu wissen, um was es genau geht - nur aus der Erfahrung von mehr als 45 Jahren als Mitarbeiter einer Krankenkasse, die auch unter BVA-Aufsicht steht, kann ich dir nur sagen - lass es - es geht aus wie das "Hornberger Schiessen",
schon deine Nerven.
Wenn im weitläufigen Sinn um "Schikane und/oder Willkür" geht, werden deine Beschwerden nichts, aber auch gar nichts erreichen oder verändern, womit ich keinesfalls das gutheiße, was da mit dir wahrscheinlich seitens der Kasse veranstaltet wurde, aber du hast nach den Erfolgsaussichten gefragt und wenn es nicht um das jetzt, hier und heute geht und um "fassbare" Gründe, dann sage ich, lass es - aber, du musst nicht auf mich hören.
Gruss
Czauderna

Feuerqualle
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Beitrag von Feuerqualle » 11.01.2013, 21:28

Danke für diese Meinung.

Es geht allerdings nicht um subjektive Schikane.

Es geht um nachweisliche Nötigung zu einer rechtswidrigen pauschalen Schweigepflichtentbindung, um Nötigung zur Herausgabe von Befundberichten an die SB ohne Rechtmittelbelehrung und Hinweis auf Freiwilligkeit (alles unter Drohung/Nötigung weg. Mitwirkung), es geht um erzwingen einer Reha trotz Attest über Rehaunfähigkeit, um monatelangen Telefonterror (schriftliches Untersagen wurde ignoriert), es geht des weiteren um rechtsfehlerhaftes Vorgehen in Bezug auf § 51 - obwohl der SB nachgewiesen wurde, dass §51 nicht angewendet werden kann ignorierte sie alles was ich schrieb einfach - bis ich dann eine gleichlautende Anwaltauskunft vorlegte.
Und das sind nur einige Punkte........

Es geht des weiteren um einen wissentlich falsch ausgestellten Aussteuerungsbescheid (hier wurde der korrekte Bescheid einfach willkürlich *überprüft und korrigiert*) ohne Begründung - Differenz/Übervorteilung von 1400€.
Den Telefonterror haben sie, wie auch die anderen Verstöße gegen Recht und Anstand, sogar noch in der Verwaltungsakte dokumentiert.

Intern wird mein Gang zum Vorstand bereits für Trouble gesorgt haben, denn danach wurde wirklich alles ins Lot gebracht und auch ne Entschuldigung der SB trudelte ein. Es wurde nachgefragt ob nun alle Punkte bereinigt sind und auch sofort nachgebessert als etwas fehlte.

Mir gehts wirklich darum, dass dies so nicht weiterhin so praktiziert werden darf, denn es gibt Menschen die weniger wehrhaft sind und ihr Recht nicht erkämpfen können.
Menschen die keinen verdienenden Gatten haben und durch solches Vorgehen in existenzielle Nöte geraten, sich keine Anwaltsauskunft leisten können.

Rechnen wir mal pro KG-Empfänger der durch schwere Erkrankung Richtung Berentung geschoben wird je 1000€ vorenthaltenes KG.
Das ist ein gewaltiger Batzen!
Irgendwer muss doch in nem Rechtsstaat einschreiten und das unterbinden können??
Und wenn nur erreicht würde, dass die Schweigepflichtentbindungen nimmer ausgesendet werden dürfen.....und Telefonate nach schriftlichem Verbot nimmer erfolgen dürfen.
Kranke Menschen zu schädigen.............obwohl ne KK dafür da ist diese zu unterstützen............pfui deifl!

*seuftz*

LG und ein cooles Wochenende !

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.01.2013, 21:40

Hallo Feuerqualle,

Rechnen wir mal pro KG-Empfänger der durch schwere Erkrankung Richtung Berentung geschoben wird je 1000€ vorenthaltenes KG.
Das ist ein gewaltiger Batzen!
Irgendwer muss doch in nem Rechtsstaat einschreiten und das unterbinden können??
Und wenn nur erreicht würde, dass die Schweigepflichtentbindungen nimmer ausgesendet werden dürfen.....und Telefonate nach schriftlichem Verbot nimmer erfolgen dürfen.
Kranke Menschen zu schädigen.............obwohl ne KK dafür da ist diese zu unterstützen............pfui deifl!


das ist genau der Teil, der es eben so unwahrscheinlich werden lässt, dass du Erfolg haben könntest, denn das ist eine Vermutung, die du nicht beweisen kannst sondern eben nur vermuten. Hier bzw. vor Gericht oder auch gegenüber dem Kassenvorstand kommt man mit der Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht weiter und läuft voll gegen die Wand - da musst du schon "Leidensgenossen" finden und nicht nur drei oder vier - es muesste schon im zweistelligen Bereich sein.
Und solange der Gesetzgeber den diese "Schweigepflichtserklärungen" erlaubt und mündliche Konbtaktaufnahme im Zusammenhang mit der Erfüllung der gesetzlich auferlegten Aufgaben den Kassen nicht verbietet, solange bleibt in den (und jetzt mache ich mich wieder unbeliebt) "Einzelfällen" nur die Empörung der Betroffenen sichtbar, die sich z.B. in Foren wie diesem äussern.
Gruss
Czauderna

smisonline22
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BU und GKV

Beitrag von smisonline22 » 24.11.2016, 13:30

Hallo,

wie ist es denn bei Dir jetzt ausgegangen? Musstest du GKV auf die BU zahlen?

Also in meinem BU Bescheid steht, das ich noch mit Steuern zu rechnen hätte, da alles Brutto ausgezahlt wird. Von anderen Abgaben steht da nichts. Im Netz habe ich u.a. das gefunden s.u.

Danach dürften doch als Pflichtversicherter keine Beiträge anfallen. Also nur auf die EM Rente aber eben nicht auf die private BU


https://www.schnittker-versicherungsmak ... gspflicht/

So habe ich das jedenfalls verstanden. Bist du jetzt Pflichtversichert und musstest was für die Private BU zahlen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.11.2016, 14:46

Hallo,
eine private BU, also ohne Beteiligung eines Arbeitgebers, stellt im Sinne des Gesetzes keinen Versorgungsbezug da und ist deshalb bei Pflichtversicherten beitragsfrei.
Gruss
Czauderna

smisonline22
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BU und Krankenversicherung

Beitrag von smisonline22 » 24.11.2016, 16:01

ok, danke

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