Betriebliche Altersvorsorge
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Betriebliche Altersvorsorge
Ich habe im Jahre 2014 eine Betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 8000€ ausbezahlt bekommen und musste dafür keine Beiträge zur KVV abführen. Von 2016 bis Anfang 2018 war ich privat pflichtversichert und musste in dieser Zeit auch für die 8000€ Beiträge leisten. Seit 1.3. bin ich Rentner und habe seitdem keinen Zusatzbeitrag mehr bezahlt aber jetzt bekomme ich am 31.1.19 aus einer weiteren Betrieblichen Altersvorsorge ca. 19000€. Muss ich dann wieder KVV Beiträge dafür leisten und auch für die 8000€ ? Und wie lange ? Wäre toll wenn mir da jemand was zu sagen kann.
Re: Betriebliche Altersvorsorge
Hallo,
Während der Pflichtversicherung müssen fuer die Versorgungsbezüge Beitraege entrichtet werden.
Der erste VB. würde kapitalisiert, d.h. Ab Zeitpunkt der Auszahlung wurde der beitragspflichtige Teil auf 120 Kalendermonate verteilt. Da der sich daraus ergebende Teil die Freigrenze für Versorgungsbezüge nicht überschritt, war für die Dauer der Pflichtversicherung kein Beitrag zu zahlen. Mit dem Hinzutreten der zweiten Auszahlung wurde eine Neuberechnung vorgenommen, jetzt überschreiten die Beträge zusammen (1/120) den Freibetrag. Wenn jetzt sich nix mehr verändert, also Höhe und Freibetrag, dann muss, ausgehend von der Auszahlung der ersten Summe für 120 kalendermonate Beitrag gezahlt werden, unter der Voraussetzung dass auch fuer die zweite Auszahlung, für sich allein gesehen, keine Beitragspflichtig bestünde.
Hoffentlich habe das jetzt alles richtig hinbekommen.
Gruß
Czauderna
Während der Pflichtversicherung müssen fuer die Versorgungsbezüge Beitraege entrichtet werden.
Der erste VB. würde kapitalisiert, d.h. Ab Zeitpunkt der Auszahlung wurde der beitragspflichtige Teil auf 120 Kalendermonate verteilt. Da der sich daraus ergebende Teil die Freigrenze für Versorgungsbezüge nicht überschritt, war für die Dauer der Pflichtversicherung kein Beitrag zu zahlen. Mit dem Hinzutreten der zweiten Auszahlung wurde eine Neuberechnung vorgenommen, jetzt überschreiten die Beträge zusammen (1/120) den Freibetrag. Wenn jetzt sich nix mehr verändert, also Höhe und Freibetrag, dann muss, ausgehend von der Auszahlung der ersten Summe für 120 kalendermonate Beitrag gezahlt werden, unter der Voraussetzung dass auch fuer die zweite Auszahlung, für sich allein gesehen, keine Beitragspflichtig bestünde.
Hoffentlich habe das jetzt alles richtig hinbekommen.
Gruß
Czauderna
Re: Betriebliche Altersvorsorge
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe jetzt folgendes ausgerechnet hoffe es ist richtig so:
Auszahlung 2014 - 8000 Euro = 120 Monate = mtl. 66,66 Euro (unter der Freigrenze- Leider weiss ich nicht wie sich die Freigrenze nennt) bis 2024.
Auszahlung 2019 - 19000 Euro = 120 Monate = mtl. 158,33 Euro (evtl. unter der Freigrenze bis zu 2024), da aber dann beide zusammengerechnet werden und dann = 224,99 Euro ergeben, müsste ich KVV Beiträge bezahlen.
Ab 2025 (gehen wir davon aus das die Freigrenze bis dahin über 158,33 Euro liegt) müsste ich keine Beiträge zur KVV mehr bezahlen ??
Ich habe jetzt folgendes ausgerechnet hoffe es ist richtig so:
Auszahlung 2014 - 8000 Euro = 120 Monate = mtl. 66,66 Euro (unter der Freigrenze- Leider weiss ich nicht wie sich die Freigrenze nennt) bis 2024.
Auszahlung 2019 - 19000 Euro = 120 Monate = mtl. 158,33 Euro (evtl. unter der Freigrenze bis zu 2024), da aber dann beide zusammengerechnet werden und dann = 224,99 Euro ergeben, müsste ich KVV Beiträge bezahlen.
Ab 2025 (gehen wir davon aus das die Freigrenze bis dahin über 158,33 Euro liegt) müsste ich keine Beiträge zur KVV mehr bezahlen ??
Re: Betriebliche Altersvorsorge
Hallo,
Ja, insoweit sehe ich das auch so - die Bemessungsgrenze lieht z,Zt. Übrigens bei 152,25 € mal.
Gruß
Czauderna
Ja, insoweit sehe ich das auch so - die Bemessungsgrenze lieht z,Zt. Übrigens bei 152,25 € mal.
Gruß
Czauderna