Beitragsveränderung bei Heirat?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Beitragsveränderung bei Heirat?
hallo, ich brauche rat...
mein sohn ist bei mir bei der dak pflichtversichert.
mein zukünftiger mann ist nicht der vater meines sohnes und privat versichert.
laut auskunft der dak muss ich ab heirat für meinen sohn eine freiwillige versicherung abschließen.
was gibt es für kostengünstigere alternativen?
wer hat damit erfahrungen?
mit gruß von kuxi
mein sohn ist bei mir bei der dak pflichtversichert.
mein zukünftiger mann ist nicht der vater meines sohnes und privat versichert.
laut auskunft der dak muss ich ab heirat für meinen sohn eine freiwillige versicherung abschließen.
was gibt es für kostengünstigere alternativen?
wer hat damit erfahrungen?
mit gruß von kuxi
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Deine Heirat hat keinen Einfluss auf die Familienversicherung. Kinder sind nur dann nicht mitzuversichern, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte in der PKV versichert ist und über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Da Dein neuer Mann mit dem Kind aber nicht verwandt ist -ist das schnuppe. Ist übrigens Lehrstoff im 1. Lehrjahr. Traurig, dass die das bei der DAK nicht wissen.
Mach es so: Schreibe einen Brief, und frage nach einer rechtlichen Auskunft, wie das mit der Familienversicherung ist. Bestehe auf einer schriftlichen Antwort. Schreiben die wieder so einen Müll, dann legst Du Widerspruch ein. Lass mal im Nebensatz fallen, dass Dein Anwalt Dir geraten hat zu klagen ....
LG, Fee
Deine Heirat hat keinen Einfluss auf die Familienversicherung. Kinder sind nur dann nicht mitzuversichern, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte in der PKV versichert ist und über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Da Dein neuer Mann mit dem Kind aber nicht verwandt ist -ist das schnuppe. Ist übrigens Lehrstoff im 1. Lehrjahr. Traurig, dass die das bei der DAK nicht wissen.
Mach es so: Schreibe einen Brief, und frage nach einer rechtlichen Auskunft, wie das mit der Familienversicherung ist. Bestehe auf einer schriftlichen Antwort. Schreiben die wieder so einen Müll, dann legst Du Widerspruch ein. Lass mal im Nebensatz fallen, dass Dein Anwalt Dir geraten hat zu klagen ....
LG, Fee
Hallo,
ist die Frau denn selbst Mitglied oder ist sie ab Heirat bei ihrem Mann familienversichert?
Wenn der Ehemann dann nicht den überwiegenden Unterhalt des Stiefsohnes sicher stellt, wäre in der Tat für ihn eine eigene Versicherung notwendig.
Ich finde es sehr bedenklich, dass hier häufig gleich die KK verurteilt wird. Wir alle wissen nicht, welche Infos zu dieser Antwort geführt haben. War der KK z.B. bekannt, dass der Ehemann nicht Vater des Jungen ist?
Gruß
ratte1
ist die Frau denn selbst Mitglied oder ist sie ab Heirat bei ihrem Mann familienversichert?
Wenn der Ehemann dann nicht den überwiegenden Unterhalt des Stiefsohnes sicher stellt, wäre in der Tat für ihn eine eigene Versicherung notwendig.
Ich finde es sehr bedenklich, dass hier häufig gleich die KK verurteilt wird. Wir alle wissen nicht, welche Infos zu dieser Antwort geführt haben. War der KK z.B. bekannt, dass der Ehemann nicht Vater des Jungen ist?
Gruß
ratte1
danke und neue frage
hallo,
vielen dank für eure antworten.
ich werde mich jetzt wohl einmal schriftlich an die dak wenden, ist vielleicht unmissverständlicher...
denn eigentlich fühle ich mich dort ganz gut aufgehoben.
NEUE FRAGE:
könnte mein zukünftiger (bisher pkv) eigentlich auch in meine kk wechseln?
mit gruß
von kuxi
vielen dank für eure antworten.
ich werde mich jetzt wohl einmal schriftlich an die dak wenden, ist vielleicht unmissverständlicher...
denn eigentlich fühle ich mich dort ganz gut aufgehoben.
NEUE FRAGE:
könnte mein zukünftiger (bisher pkv) eigentlich auch in meine kk wechseln?
mit gruß
von kuxi
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
neine Dein Zukünftiger kann nicht so einfach in die DAK oder eine andere gesetzliche Kasse wechseln. Das ginge wahrscheinlich nur, wenn er arbeitslos würde oder einen Job annimmt, wo er unter einer bestimmten Grenze verdient. Und zu alt sollte er dann auch nicht sein. 55 Jahre ist eine Grenze.
LG, Fee
neine Dein Zukünftiger kann nicht so einfach in die DAK oder eine andere gesetzliche Kasse wechseln. Das ginge wahrscheinlich nur, wenn er arbeitslos würde oder einen Job annimmt, wo er unter einer bestimmten Grenze verdient. Und zu alt sollte er dann auch nicht sein. 55 Jahre ist eine Grenze.
LG, Fee