Beitragssatzänderungen zum 01.09.2008

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Lohnbuchhalter
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Beitragssatzänderungen zum 01.09.2008

Beitrag von Lohnbuchhalter » 01.09.2008, 14:17

Hallo,

und mal wieder die allmonatliche Frage welche Krankenkasse hat diesen Monat erhöht. Bis dato habe ich nur von der BKK AHLMANN gehört, welche von 13,6 % auf 14,3 % erhöht.
Gibts diesen Monat noch andere?

Der Lohnbuchhalter

Lohnbuchhalter
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sports direkt

Beitrag von Lohnbuchhalter » 02.09.2008, 11:14

Hallo,

hab eben bei
http://www.sports-direkt.de/

gesehen das die sprts direkt einen allgemeinen Beitragssatz von 13,9% hat, der war doch im letzten Monat noch niedriger oder?

Der Lohnbuchhalter

Gast

Beitrag von Gast » 02.09.2008, 11:22

Richtig!

Bisher hat der allg. Beitragsatz 12,6 v. H. betragen!

Gast

Beitrag von Gast » 05.09.2008, 09:16

Hallo! Hier noch eine Beitragsatzänderungen ab dem 01.09.2008

BKK VBU von 13,3 v. H. auf 13,9 v. H.

hakima
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Rückwirkende Beitragserhöhung

Beitrag von hakima » 12.09.2008, 11:14

Die "sports direkt" hat noch Mitte August meinem neuen Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Beitragssatz bei 12,6% liegt, und noch Ende August stand auf der Webseite eine dicker, fetter Button mit 12,6%. Am 08.09. dann teilte sie meinem AG mit, dass sich der Beitrag (rückwirkend) ab 01.09. auf 13,9% erhöht =+1,3%)!!!!
Zuletzt geändert von hakima am 20.09.2008, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.

ippuj
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Beitrag von ippuj » 12.09.2008, 16:26

Bislang sind der ITSG wohl offensichtlich nur die Erhöhungen der BKK Sports Direkt und der BKK VBU bekannt.

Dafür habe ich gerade eine Mitteilung der BKK Deutsche BP AG vom 12.09.08 vor mir liegen, die ihren Beitragssatz ab 01.09.08 auf 15,20 % anhebt, eine Erhöhung von gerade mal 1,0 %. :shock:

MfG Ippuj

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 12.09.2008, 19:20

Hallo,

hat doch auch was positives, die Mitglieder bekommen am 1.1. keinen Beitragsschreck :lol:

LG, Fee

hakima
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Beitragsschreck

Beitrag von hakima » 12.09.2008, 21:06

So kann man es auch sehen :D , ich nenne es jedoch Betrug und Vertrauensmissbrauch :roll:

ippuj
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Beitrag von ippuj » 19.09.2008, 14:39

Gerade auf meinem Tisch gelandet:

BKK Rhein-Neckar, Erhöhung um 0,6 % auf 15,0 % ab dem 01.09.08.

Interessanterweise wird als Datum des Schreibens nur "September 2008" ohne konkreten Tag angegeben. :evil:

MfG Ippuj

ippuj
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Beitrag von ippuj » 19.09.2008, 14:56

Und die nächste:

BKK Axel Springer, ab 01.09.08 15,6 %, eine sagenhafte Erhöhung von 1,4 %.

Das Schreiben datiert auf den 10.09.08, in der Beitragssatzdatei der ITSG vom 12.09.08 war noch nichts von dem erhöhten Beitragssatz zu sehen. :shock:

MfG Ippuj

hakima
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Rückwirkende Beitragserhöhungen

Beitrag von hakima » 20.09.2008, 22:31

m.M. nach sind die ganzen rückwirkenden Beitragssatzerhöungen so nicht wirksam, sondern greifen frühestens zum 01.10. d.J.

In den FAQs des Bundesversicherungsamtes, einem zahnlosen Apparat, der die Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen innehat, heißt es unter 3. Wie haben die gesetzlichen Krankenkassen Beitragssatzerhöhungen bekannt zu machen?:

"Die Krankenkasse hat eine Beitragssatzerhöhung - wie alle anderen Satzungsänderungen auch - bekannt zu machen. Gemäß § 34 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IV wird die Art der Bekanntmachung in der Satzung geregelt. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung der Krankenkasse durch Veröffentlichung der Satzungsänderung im Bundesanzeiger oder im Internet oder/und Aushang in den Geschäftsstellen. Diese Art der Bekanntmachung ist ausreichend, eine darüber hinausgehende Information an die Versicherten, etwa durch ein besonderes Schreiben oder Mitteilungsblatt ist nicht zwingend.

Darüber hinaus ist es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für die Wirksamkeit der Beitragssatzerhöhung ausreichend, wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde und die satzungsmäßig vorgesehene Bekanntmachung bis zur Fälligkeit des höheren Beitragssatzes (in der Regel der 15. des Monats, der dem Monat folgt, für den er bestimmt ist) erfolgt."
<http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... faq1048558>

Wie seht ihr das?

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Agion
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Beitrag von Agion » 21.09.2008, 14:10

Du hast Dir die Frage doch schon selbst beantwortet.

Bei einer Erhöhung zum 01.09. ist der 15. des Monats, der dem Monat folgt, für den er bestimmt ist der 15.10.

hakima
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Bekanntmachungsfrist für Beitragserhöhungen

Beitrag von hakima » 22.09.2008, 17:25

???? Wie kann es ausreichend sein, die Erhöhung bis zum 15.10. bekanntzugeben, wenn die Meldungen für September bis 26.09. erfolgen müssen???

Kennt jemand das entsprechende BSG-Urteil?

RevengeofPKV
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Bekanntmachungsfrist für Beitragserhöhungen

Beitrag von RevengeofPKV » 23.09.2008, 12:58

Es kommt auf den Tag der Fälligkeit der Beiträge an, nicht auf den Zeitpunkt, bis zu dem die Meldung erfolgen muss. Die Beitragsfälligkeit ist in der Regel der 15. des Monats.

Leider kenne ich die BSG-Entscheidung nicht :( , aber diese Rechtsprechung wird vom BVA schon seit vielen Jahren so ins Feld geführt, wenn es um dieses Thema geht.

ippuj
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Beitrag von ippuj » 23.09.2008, 16:51

Hm, die Beitragsfälligkeit ist am drittletzten Werktag des laufenden Monats!

Die Umstellung der Beitragsfälligkeit vom 15. des Folgemonats auf den drittletzten Werktag des laufenden Monats wurde zum Januar 2006 eingeführt. Deshalb gab es damals die Möglichkeit, den Januarbeitrag zu sechsteln und in den Monaten Februar bis Juli 2006 in Raten zu zahlen.

Insofern scheint die Veröffentlichung des Bundesversicherungsamts dringend der Aktualisierung zu bedürfen.

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