Beitragssatzänderungen zum 01.09.2008
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Beitragssatzänderungen zum 01.09.2008
Hallo,
und mal wieder die allmonatliche Frage welche Krankenkasse hat diesen Monat erhöht. Bis dato habe ich nur von der BKK AHLMANN gehört, welche von 13,6 % auf 14,3 % erhöht.
Gibts diesen Monat noch andere?
Der Lohnbuchhalter
und mal wieder die allmonatliche Frage welche Krankenkasse hat diesen Monat erhöht. Bis dato habe ich nur von der BKK AHLMANN gehört, welche von 13,6 % auf 14,3 % erhöht.
Gibts diesen Monat noch andere?
Der Lohnbuchhalter
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sports direkt
Hallo,
hab eben bei
http://www.sports-direkt.de/
gesehen das die sprts direkt einen allgemeinen Beitragssatz von 13,9% hat, der war doch im letzten Monat noch niedriger oder?
Der Lohnbuchhalter
hab eben bei
http://www.sports-direkt.de/
gesehen das die sprts direkt einen allgemeinen Beitragssatz von 13,9% hat, der war doch im letzten Monat noch niedriger oder?
Der Lohnbuchhalter
Rückwirkende Beitragserhöhung
Die "sports direkt" hat noch Mitte August meinem neuen Arbeitgeber mitgeteilt, dass der Beitragssatz bei 12,6% liegt, und noch Ende August stand auf der Webseite eine dicker, fetter Button mit 12,6%. Am 08.09. dann teilte sie meinem AG mit, dass sich der Beitrag (rückwirkend) ab 01.09. auf 13,9% erhöht =+1,3%)!!!!
Zuletzt geändert von hakima am 20.09.2008, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragsschreck
So kann man es auch sehen , ich nenne es jedoch Betrug und Vertrauensmissbrauch
Rückwirkende Beitragserhöhungen
m.M. nach sind die ganzen rückwirkenden Beitragssatzerhöungen so nicht wirksam, sondern greifen frühestens zum 01.10. d.J.
In den FAQs des Bundesversicherungsamtes, einem zahnlosen Apparat, der die Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen innehat, heißt es unter 3. Wie haben die gesetzlichen Krankenkassen Beitragssatzerhöhungen bekannt zu machen?:
"Die Krankenkasse hat eine Beitragssatzerhöhung - wie alle anderen Satzungsänderungen auch - bekannt zu machen. Gemäß § 34 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IV wird die Art der Bekanntmachung in der Satzung geregelt. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung der Krankenkasse durch Veröffentlichung der Satzungsänderung im Bundesanzeiger oder im Internet oder/und Aushang in den Geschäftsstellen. Diese Art der Bekanntmachung ist ausreichend, eine darüber hinausgehende Information an die Versicherten, etwa durch ein besonderes Schreiben oder Mitteilungsblatt ist nicht zwingend.
Darüber hinaus ist es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für die Wirksamkeit der Beitragssatzerhöhung ausreichend, wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde und die satzungsmäßig vorgesehene Bekanntmachung bis zur Fälligkeit des höheren Beitragssatzes (in der Regel der 15. des Monats, der dem Monat folgt, für den er bestimmt ist) erfolgt."
<http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... faq1048558>
Wie seht ihr das?
In den FAQs des Bundesversicherungsamtes, einem zahnlosen Apparat, der die Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen innehat, heißt es unter 3. Wie haben die gesetzlichen Krankenkassen Beitragssatzerhöhungen bekannt zu machen?:
"Die Krankenkasse hat eine Beitragssatzerhöhung - wie alle anderen Satzungsänderungen auch - bekannt zu machen. Gemäß § 34 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IV wird die Art der Bekanntmachung in der Satzung geregelt. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung der Krankenkasse durch Veröffentlichung der Satzungsänderung im Bundesanzeiger oder im Internet oder/und Aushang in den Geschäftsstellen. Diese Art der Bekanntmachung ist ausreichend, eine darüber hinausgehende Information an die Versicherten, etwa durch ein besonderes Schreiben oder Mitteilungsblatt ist nicht zwingend.
Darüber hinaus ist es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes für die Wirksamkeit der Beitragssatzerhöhung ausreichend, wenn die Genehmigung der Aufsichtsbehörde und die satzungsmäßig vorgesehene Bekanntmachung bis zur Fälligkeit des höheren Beitragssatzes (in der Regel der 15. des Monats, der dem Monat folgt, für den er bestimmt ist) erfolgt."
<http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... faq1048558>
Wie seht ihr das?
Bekanntmachungsfrist für Beitragserhöhungen
???? Wie kann es ausreichend sein, die Erhöhung bis zum 15.10. bekanntzugeben, wenn die Meldungen für September bis 26.09. erfolgen müssen???
Kennt jemand das entsprechende BSG-Urteil?
Kennt jemand das entsprechende BSG-Urteil?
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- Registriert: 23.09.2008, 12:44
Bekanntmachungsfrist für Beitragserhöhungen
Es kommt auf den Tag der Fälligkeit der Beiträge an, nicht auf den Zeitpunkt, bis zu dem die Meldung erfolgen muss. Die Beitragsfälligkeit ist in der Regel der 15. des Monats.
Leider kenne ich die BSG-Entscheidung nicht , aber diese Rechtsprechung wird vom BVA schon seit vielen Jahren so ins Feld geführt, wenn es um dieses Thema geht.
Leider kenne ich die BSG-Entscheidung nicht , aber diese Rechtsprechung wird vom BVA schon seit vielen Jahren so ins Feld geführt, wenn es um dieses Thema geht.
Hm, die Beitragsfälligkeit ist am drittletzten Werktag des laufenden Monats!
Die Umstellung der Beitragsfälligkeit vom 15. des Folgemonats auf den drittletzten Werktag des laufenden Monats wurde zum Januar 2006 eingeführt. Deshalb gab es damals die Möglichkeit, den Januarbeitrag zu sechsteln und in den Monaten Februar bis Juli 2006 in Raten zu zahlen.
Insofern scheint die Veröffentlichung des Bundesversicherungsamts dringend der Aktualisierung zu bedürfen.
Die Umstellung der Beitragsfälligkeit vom 15. des Folgemonats auf den drittletzten Werktag des laufenden Monats wurde zum Januar 2006 eingeführt. Deshalb gab es damals die Möglichkeit, den Januarbeitrag zu sechsteln und in den Monaten Februar bis Juli 2006 in Raten zu zahlen.
Insofern scheint die Veröffentlichung des Bundesversicherungsamts dringend der Aktualisierung zu bedürfen.