Hallo zusammen,
ich muss mich für meine einjahrige berufliche Auszeit (Sabbatjahr) privat Krankenversichern. Da meine Frau privat Versichert ist und ich aus gesundheitlichen Gründen keine private KV abschließen kann werde ich mich gesetzlich Versichern.
Zur Beitragsbemessung habe ich eine Frage: Meine Frau Verdient 2800 Brutto. Somit gehe ich davon aus, dass bei mir 1400 Euro angerechnet werden (ich habe aktuell kein eigenes Einkommen).
Jetzt hat mir die Krankenversicherung einen Anmeldebogen geschickt in dem ich auch mein Einkommen aus Eigenkapital (z.B. Sparbuch; Festgeld) angeben muss.
Bedeutet dass, dass zu den 1400 Euro (halbes Gehalt meiner Frau) noch meine Zinsgewinne oben draufkommen? Das waren dann ca. 100 Euro Zinsgewinne im Monat + 1400 Euro = 1500 Euro
... oder werden die Zinsgewinne aus dem Kaptialvermögen nur angerechnet wenn diese höher sind als das Einkommen der Frau?
Gruß und Danke für die Antwort
Joachim
Beitragssatz Sabbatjahr
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Da ihr verheiratet seit, und in der Regel den gesetzl. Güterstand besitzt, d.h. Zugewinngemeinschaft, hat jeder von euch 50 % Anspruch auf das Einkommen des andern, was zur Folge hat, daß die freiw. Versicherung auch aus 50 % des zur Verfügung stehenden Einkommens berechnet wird.
Somit sind die Angaben auch auf Kapitaleinkünfte anzugeben.
Gruß, Rentner
Somit sind die Angaben auch auf Kapitaleinkünfte anzugeben.
Gruß, Rentner