Beitragssatz in der GKV nach Arbeitslosigkeit

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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canugawa
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Beitragssatz in der GKV nach Arbeitslosigkeit

Beitrag von canugawa » 10.07.2008, 18:12

Ich bin derzeit in der GKV (freiwillig) und werde demnächst arbeitslos. Während der Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt die Beiträge. Anschließend werde ich keine Unterstützung mehr bekommen und einige Jahre von meinem Ersparten leben müssen.
Werden nach der Arbeitslosigkeit (während ich mein Erspartes aufbrauchen muss) bei der Beitragsberechnung Einnahmen aus Kapitalvermögen hinzugerechnet oder worauf berechnet mir die GKV dann den Beitrag?
Für Eure Hilfe schon jetzt vielen Dank!
Euer Thomas

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.07.2008, 18:19

Hallo,

kommt darauf an, was Du so zum Leben hast. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du lediglich 800 € mtl. abhebst, wirst Du zur Mindestbemessung eingestuft. Hast Du aber mehr Einnahmen, dann geht es nach dem Betrag.

Mein Tipp: Geh mal bei der Kasse vorbei und sprich mit denen.

LG, Fee

P.S. Es geht bei ca. 130 € Beitrag los, damit Du schon mal einen Anhaltspunkt hast

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 11.07.2008, 13:27

Günstige Kassen können Dir die Versicherung schon ab ca. 115€ anbieten.

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
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Beitrag von Krankenkassenfee » 11.07.2008, 18:19

Hallo,

jetzt vielleicht schon. Aber er wird ja erst mal Arbeitslosengeld beziehen. Und dann ist 2009 und die Karten werden neu gemischt.

In dieser Situation braucht er Beratung. Und die kriegt er nun wahrscheinlich erst mal besser bei der Kasse, wo er ist. Lüppt es da nicht, kann er sich ja immer noch anderweitig umsehen.

LG, Fee

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