Im Jahr 2007 habe ich während 6 Monaten ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehabt, während der übrigen Monate Einünfte aus abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, wobei die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis überwogen.
Jetzt will die Krankenkasse für die 6 Monate (Mai-Oktober) der Selbständigkeit den zu zahlenden Krankenkassenbeitrag nachträglich genau festlegen (vorher habe ich Abschlag gezahlt) und hat mich aufgefordert, die Einkommenssteuererklärung zu schicken. Das habe ich auch gemacht (natürlich mit Schwärzung gewisser Angaben). Nun hat sie einen relativ hohen Beitrag angesetzt, der sich nach den insgesamt aus selbständiger Arbeit während des gesamten Jahres erzielten Einnahmen (Gewinn) richtet. Ich frage mich jetzt:
1) welche Einkünfte sind für die Bemessung des Krankenkassenbeitrages für die 6 Monate der Selbständigkeit maßgeblich. Allein die während der 6 Monate erzielten Einkünfte oder sämtliche auf selbständiger Basis erzielte Einkünfte?
2) Schneide ich mir ins eigene Fleisch, wenn ich der Krankenversicherung sage, dass der in der Steuererklärung aufgeführte Gesamtbetrag der selbständigen Einkünfte sich auf das gesamte Jahr bezieht, während der 6 Monate jedoch ein geringerer Erlös erzielt wurde?
3) Ist eigentlich bei Erlösen aus selbständiger Tätigkeit der Gewinn der Ausgangspunkt für die Bemessung des KV-Beitrages oder die Bruttoeinnahmen?
4) Wenn ich überwiegend Erlöse aus angestellter Tätigkeit erziele (Vollzeit) und nebenbei noch geringe Erlöse aus selbständiger Tätigkeit, richtet sich der KV-Beitrag dann nur nach dem Gehalt aus abhängiger Beschäftigung?
Viele Fragen, sorry, aber in meinem Kopf sind auch viele Fragezeichen. Würde mich über Antworten sehr freuen.
Gruß
Kieler 133
Beitragshöhe bei selbständiger u. abhängiger Arbeit?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Kieler133,
dür den Zeitraum in dem Du kein abhäniges Beschäftigungsverhältnis hattest, sind auch Beiträge als Selbständiger abzuführen.
Sofern Versicherungspflicht als Beschäftigter vorlag, spielen die Einkünfte aus der Selbständigkeit keine Rolle.
Maßgeblich für die Beurteilung bei Selbständigeit neben einem Beschäftigunsgverhältnis ist die Frage der Hauptberuflichkeit:
Also: Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Das Einkommen?
Hast Du Mitarbeiter beschäftigt?
Grundsätzlich ist die Frage, was ist wirtschaftlich eher von Bedeutung.
Für die Beitragseinstufung ist der Gewinn vor Steuerabzug maßgebend.
dür den Zeitraum in dem Du kein abhäniges Beschäftigungsverhältnis hattest, sind auch Beiträge als Selbständiger abzuführen.
Sofern Versicherungspflicht als Beschäftigter vorlag, spielen die Einkünfte aus der Selbständigkeit keine Rolle.
Maßgeblich für die Beurteilung bei Selbständigeit neben einem Beschäftigunsgverhältnis ist die Frage der Hauptberuflichkeit:
Also: Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Das Einkommen?
Hast Du Mitarbeiter beschäftigt?
Grundsätzlich ist die Frage, was ist wirtschaftlich eher von Bedeutung.
Für die Beitragseinstufung ist der Gewinn vor Steuerabzug maßgebend.