Beitragsfrage
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Beitragsfrage
Hallo zusammen,
ich und meine Frau sind frisch verheiratet. Ich habe eine feste Arbeitsstelle und verdiene 3600€ Brutto. Meine Frau hat einen 400€ Job und arbeitet auf Basis von Werkverträgen unregelmäßig zusätzlich, was im Schnitt auch nochmal ca. 400€ im Monat bringt. Bisher hat meine Frau immer ~ 150€ an die KK gezahlt. Nun werden aber laut Krankenkasse ~340€ fällig. Also rund 200€ mehr, da kann sie sich das schuften für die Werkverträge im Prinzip sparen.
Ist das Ganze so korrekt von der Krankenkasse? Ich muss ehrlich zugeben ich steige bei der Beitragsberechnung leider nicht durch.
Vielen Dank und Beste Grüße
Basler84
ich und meine Frau sind frisch verheiratet. Ich habe eine feste Arbeitsstelle und verdiene 3600€ Brutto. Meine Frau hat einen 400€ Job und arbeitet auf Basis von Werkverträgen unregelmäßig zusätzlich, was im Schnitt auch nochmal ca. 400€ im Monat bringt. Bisher hat meine Frau immer ~ 150€ an die KK gezahlt. Nun werden aber laut Krankenkasse ~340€ fällig. Also rund 200€ mehr, da kann sie sich das schuften für die Werkverträge im Prinzip sparen.
Ist das Ganze so korrekt von der Krankenkasse? Ich muss ehrlich zugeben ich steige bei der Beitragsberechnung leider nicht durch.
Vielen Dank und Beste Grüße
Basler84
Hallo,
Wenn Du in der PKV versichert bist, dann ist das alles korrekt. in diesem Fälle wird die Hälfte deines Einkommens zur Hälfte des Einkommens deiner Ehefrau hinzugenommen und danach muss deine Ehefrau den Beitrag an ihre GKV-Kasse zahlen.
wärest du auch in der GKV dann wäre deine Ehefrau mit diesem niedrigen Einkommen ( geringfügige Beschäftigung) sogar kostenlos bei dir mitversichert, wären es andere Einkünfte, bliebe es bei den von dir genannten 150,00 €.
Gruss
Czauderna
Wenn Du in der PKV versichert bist, dann ist das alles korrekt. in diesem Fälle wird die Hälfte deines Einkommens zur Hälfte des Einkommens deiner Ehefrau hinzugenommen und danach muss deine Ehefrau den Beitrag an ihre GKV-Kasse zahlen.
wärest du auch in der GKV dann wäre deine Ehefrau mit diesem niedrigen Einkommen ( geringfügige Beschäftigung) sogar kostenlos bei dir mitversichert, wären es andere Einkünfte, bliebe es bei den von dir genannten 150,00 €.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben: wärest du auch in der GKV dann wäre deine Ehefrau mit diesem niedrigen Einkommen ( geringfügige Beschäftigung) sogar kostenlos bei dir mitversichert
bei 400 € Minijob + 400 € Werkvertrag = 800 € gesamt ist Familienversicherung nicht möglich.
Ca. 340 € Beitrag könnte neben PKV-Ehegatteneinkünften auch eine Einstufung als hauptberuflich Selbstständige sein.
Basler: Wie bist du versichert? GKV oder PKV? Steht in dem Bescheid irgendwas von "Einkünften des Ehegatten"? Oder von "hauptberuflicher" Selbstständigkeit? Habt ihr unterhaltspflichtige Kinder?
Gruß
Swantje
Hallo Swantje B. -
da hast du natürlich recht, bei dieser Konstellation geht eine Fahi nicht, ich hatte ja auch extra die geringfügige Beschäftigung genannt - wenn da natürlich mehr ist durch die Werkverträge, dann geht da nix.
Weiterhin habe ich mich von seiner Bemerkung bezüglich der Heirat wahrscheinlich in die Irre leiten lassen. Ich hatte es so verstanden, dass aufgrund der Heirat der Beitrag angehoben wurde.
Die feste Arbeitsstelle und 3600,00 € könnten auch ein Beamter sein, aber sicher ist es so wie Broemmel und Du es geschrieben haben.
Gruss
Czauderna
da hast du natürlich recht, bei dieser Konstellation geht eine Fahi nicht, ich hatte ja auch extra die geringfügige Beschäftigung genannt - wenn da natürlich mehr ist durch die Werkverträge, dann geht da nix.
Weiterhin habe ich mich von seiner Bemerkung bezüglich der Heirat wahrscheinlich in die Irre leiten lassen. Ich hatte es so verstanden, dass aufgrund der Heirat der Beitrag angehoben wurde.
Die feste Arbeitsstelle und 3600,00 € könnten auch ein Beamter sein, aber sicher ist es so wie Broemmel und Du es geschrieben haben.
Gruss
Czauderna
Hallo zusammen,
danke für die bisherigen Antworten und sorry für die späte Antwort :)
Wir sind beide in der GKV bei der KKH. Bisher hat meine Frau im Antrag auf einkommensabhängige Beitragsbemessung angegeben, dass sie selbstständig freiberuflich tätig ist. Bisher wie gesagt ~150€ monatlich. Jetzt hat sie bei der Krankenkasse angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass es nun wohl ~350€ werden. Das wären dann ja ca. 50% Ihres Einkommens. Kommt mir nur komisch vor :).
Bescheid gibt es seit unserer Heirat bisher aber keinen.
Kinder gibt es auch keine :)
Beste Grüße und vielen Dank!
Basler84
danke für die bisherigen Antworten und sorry für die späte Antwort :)
Wir sind beide in der GKV bei der KKH. Bisher hat meine Frau im Antrag auf einkommensabhängige Beitragsbemessung angegeben, dass sie selbstständig freiberuflich tätig ist. Bisher wie gesagt ~150€ monatlich. Jetzt hat sie bei der Krankenkasse angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass es nun wohl ~350€ werden. Das wären dann ja ca. 50% Ihres Einkommens. Kommt mir nur komisch vor :).
Bescheid gibt es seit unserer Heirat bisher aber keinen.
Kinder gibt es auch keine :)
Beste Grüße und vielen Dank!
Basler84
-
- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Basler,
das klingt danach, dass die KKH deine Frau nun als "hauptberuflich" selbstständig einstuft, nicht mehr als "nebenberuflich". Mit der Heirat oder deinem Einkommen hat das nichts zu tun. Da du auch gesetzlich versichert bist spielt dein Einkommen keine Rolle.
Ist die Einordnung "hauptberuflich" richtig? Nun, die Regeln sind, gelinde gesagt, kompliziert: http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... aendig.pdf
Indizien:
- die Selbstständigkeit wird zeitlich in größerem Umfang ausgeübt als die Beschäftigung
- das Einkommen aus der Selbstständigkeit ist höher als das Einkommen aus der Beschäftigung
Erstmal werden also Selbstständigkeit und Beschäftigung miteinander verglichen. Allerdings ist bei Zweifeln/Grenzfällen eine "Gesamtschau" der Verhältnisse vorzunehmen. Dabei muss die Selbstständigkeit "deutlich" überwiegen. Deshalb kann auch eine Selbstständigkeit, die 120% der Beschäftigung umfasst noch "nebenberuflich" sein, weil sie zwar überwiegt, aber nicht "deutlich".
Außerdem muss eine "hauptberufliche" Selbstständigkeit auch "die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts" darstellen. Dabei ist dann ggf. auch zu prüfen, ob der Lebensunterhalt deiner Frau nicht auch teilweise durch dein Einkommen sichergestellt wird.
Je mehr aus anderen Quellen angerechnet wird (Beschäftigung, dein Einkommen), desto mehr tritt die Selbstständigkeit bei der Berechnung/Prüfung der Frage "haupt- oder nebenberuflich" in den Hintergrund - verschiebt sich also in Richtung nebenberuflich.
Die Frage ist in Grenz-/Zweifelsfällen also Auslegungssache der betroffenen Kasse, daher wirst du hier im Forum keine Patentlösung finden.
Ich würde hier erstmal den Punkt haupt-/nebenberuflich im Gespräch mit der Kasse beleuchten, wenn ihr der Meinung seid, dass die Selbstständigkeit nicht "Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts" deiner Frau ist. Bisher ist ja noch kein Bescheid erstellt.
Wenn die Kasse aber nicht mit sich reden lässt, oder der Bescheid mit der neuen Einstufung bei 350,00 € bleibt, nun, dann könnt ihr immer noch schriftlich Widerspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten sind aber so sehr von den Verhältnissen im Einzelfall abhängig, dass ich dazu keine Prognose abgeben kann.
Gruß
Swantje
das klingt danach, dass die KKH deine Frau nun als "hauptberuflich" selbstständig einstuft, nicht mehr als "nebenberuflich". Mit der Heirat oder deinem Einkommen hat das nichts zu tun. Da du auch gesetzlich versichert bist spielt dein Einkommen keine Rolle.
Ist die Einordnung "hauptberuflich" richtig? Nun, die Regeln sind, gelinde gesagt, kompliziert: http://www.tk.de/centaurus/servlet/cont ... aendig.pdf
Indizien:
- die Selbstständigkeit wird zeitlich in größerem Umfang ausgeübt als die Beschäftigung
- das Einkommen aus der Selbstständigkeit ist höher als das Einkommen aus der Beschäftigung
Erstmal werden also Selbstständigkeit und Beschäftigung miteinander verglichen. Allerdings ist bei Zweifeln/Grenzfällen eine "Gesamtschau" der Verhältnisse vorzunehmen. Dabei muss die Selbstständigkeit "deutlich" überwiegen. Deshalb kann auch eine Selbstständigkeit, die 120% der Beschäftigung umfasst noch "nebenberuflich" sein, weil sie zwar überwiegt, aber nicht "deutlich".
Außerdem muss eine "hauptberufliche" Selbstständigkeit auch "die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts" darstellen. Dabei ist dann ggf. auch zu prüfen, ob der Lebensunterhalt deiner Frau nicht auch teilweise durch dein Einkommen sichergestellt wird.
Je mehr aus anderen Quellen angerechnet wird (Beschäftigung, dein Einkommen), desto mehr tritt die Selbstständigkeit bei der Berechnung/Prüfung der Frage "haupt- oder nebenberuflich" in den Hintergrund - verschiebt sich also in Richtung nebenberuflich.
Die Frage ist in Grenz-/Zweifelsfällen also Auslegungssache der betroffenen Kasse, daher wirst du hier im Forum keine Patentlösung finden.
Ich würde hier erstmal den Punkt haupt-/nebenberuflich im Gespräch mit der Kasse beleuchten, wenn ihr der Meinung seid, dass die Selbstständigkeit nicht "Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts" deiner Frau ist. Bisher ist ja noch kein Bescheid erstellt.
Wenn die Kasse aber nicht mit sich reden lässt, oder der Bescheid mit der neuen Einstufung bei 350,00 € bleibt, nun, dann könnt ihr immer noch schriftlich Widerspruch einlegen. Die Erfolgsaussichten sind aber so sehr von den Verhältnissen im Einzelfall abhängig, dass ich dazu keine Prognose abgeben kann.
Gruß
Swantje