Beitragserhöhung nach Erbschaft

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Ka
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Beitragserhöhung nach Erbschaft

Beitrag von Ka » 22.08.2018, 12:21

Hallo,

nachdem mein Vater im Juni verstorben ist, hat meine Mutter eine größere Summe (insgesamt etwa 150.000 €) aus mehreren Lebensversicherungen erhalten. Bis jetzt wurde ihre Krankenkasse nur über die Auszahlung der ersten Lebensversicherung informiert (ca. 8000 €), woraufhin meiner Mutter mitgeteilt wurde, dass hiermit der Freibetrag noch nicht überschritten sei. Allerdings wird uns aus dem Schreiben nicht ersichtlich, ab wann dieser Schwellenwert überschritten wird und wie genau sich Ihr Beitrag daraufhin verändern würde.
Außerdem wird zeitnah noch eine größere Summe aus dem Verkauf eines Waldgrundstücks hinzukommen (wird auch das der Krankenkasse gemeldet?). Meine Mutter ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und regulär gesetzlich krankenversichert. Mit dem Geld wurde bereits ein Darlehen, das noch auf meinen Vater lief, ausgelöst (ca. 42.000 €), sowie die Beerdigungskosten (ca. 8.000 €) getragen und es ist geplant, dass mir auch ein Teil davon als Schenkung zukommt. Können diese Beträge in irgendeiner Weise abgezogen werden? Müsste auch ich wegen der Schenkung eine höhere Selbstbeteiligung erwarten?
Insgesamt würde ich mich über generelle Informationen zu Richtlinien und Gesetzgebung freuen. Konkret interessiert mich aber, wie sich der zukünftige Beitrag für meine Mutter ungefähr kalkulieren lässt.

Vielen Dank für Ihre Antworten und mit freundlichen Grüßen,

Ka

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.08.2018, 14:39

Hallo, willkommen im Forum
solange die Mutter krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist, sind ausgezahlte Versicherungen nur dann grundsaetzlich beitragspflichtig, wenn es sich um Versorgungsbezüge handelt. Bei der ausgezahlten Versicherung von 8000,00 € war dies offenbar der Fall - die Kasse hat den Betrag auf 10 Jahre umgelegt - da kamen dann pro Monat 66,66 € raus, was dann tatsächlich unter der derzeitigen Grenze von 152,25 € liegt. Es bleibt jetzt die Frage, ob es sich bei den anderen Versicherungen auch um solche Versorgungsbezüge handelt - wenn ja, und die Grenze wird überschritten, muss sie für all diese Versorgungsbezüge 10 Jahre lang zahlen - wenn nein - dann eben nicht, allerdings wenn sie mal eigene Versorgungsbezüge bekommt und die 10 Jahre sind noch nicht abgelaufen, dann wieder ja.
Was den Verkauf angeht, so ist die dafür erhaltene Summe nicht beitragspflichtig, jetzt nicht, solange sie krankenversicherungspflichtig ist, aber auch bei einer eventuellen freiwilligen Versicherung nicht, nur die daraus erzielten Kapitalerträge würden bei einer freiwilligen Versicherung grundsaetzlich beitragspflichtig werden.
Gruss
Czauderna

Ka
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Beitrag von Ka » 22.08.2018, 15:07

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie finde ich denn heraus, ob es sich um Versorgungsbezüge handelt? Die 8000 € stammen aus einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Alten Leipziger; die übrigen Beträge so weit ich mich richtig erinnere aus einer Risikolebensversicherung und einer Kapitalversicherung bei der Provinzial bzw. der Würtembergischen. Ausgezahlt wurden diese vor etwa einem Monat.

Beste Grüße,

Ka

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.08.2018, 15:24

Hallo,
Bei der ersten ist die Sache klar - betriebliche Altersvorsorge - ganz klarer Versorgungsbezug. Bei den anderen sollte es aus den Versicherungsunterlagen hervorgehen. immer dann, wenn ein Arbeitgeber daran beteiligt ist oder war, handelt es sich grundsätzlich um einen Versorgungsbezug.
Gruß
Czauderna

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