Beitragserhöhung bei Zinseinnahmen

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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zeckerlrund
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Beitragserhöhung bei Zinseinnahmen

Beitrag von zeckerlrund » 13.07.2011, 15:10

Die Geschichte des Wechsels von der PKV in die GKV habe ich berichtet.
Nun fülle ich zum ersten Mal die "Einkommenserklärung für freiwillig versichterte Mitglieder" aus.
Rentenbescheid, Steuerbescheid 2010 sowie Zinsbescheinigung der Bank habe ich beisammen.
Meine Frage ist, nach welcher Formel errechnet sich die mit Sicherheit kommende Beitragserhöhung aufgrund der Zinseinnahmen?
Wird die Summe hälftig auf die Ehepartner verteilt?
Unser Jahreseinkommen incl. Rente lag bei € 7.500,--, die Zinsen bzw. "Ausschüttung" für eine Totgeburt von Immofonds liegt bei € 2.000,--. Die Zinsen für meinen ganz persönlichen Spargroschen (bin pflichtversichert) ist da schon mit angegeben (richtig so?).
Hoffe, daß es nicht allzuviel sein wird, die Dukaten sind eher rar bei uns.
Danke für Eure Antwort!

Epson
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Beitrag von Epson » 14.07.2011, 18:15

Hallo!

Bei mir würde die Einstufung so laufen:

- Der neue Rentenbetrag ab 01.07.2011 wird mit dem allgemeinen Beitragssatz von 15,5% verbeitragt.

- Solange noch eine Steuererklärung gemacht wird, ist der Bescheid immer vorrangig. Die Zinsbescheinigung der Bank interessiert mich hier nicht. Ich nehme also die Zinseinkünfte laut Steuerbescheid (für den betreffenden Ehegatten) und teile diese durch 12. Der so errechnete Monatsbetrag wird mit 14,9% verbeitragt.

- Komme ich mit der monatlichen Rente und den auf den Monat gerechneten Zinseinkünften nicht über 851,67 €, muss ich die Differenz bis dahin "aufstocken" und auch mit 14,9% verbeitragen.

- Grundsätzlich sollte der Steuerbescheid gleich nach Erhalt unaufgefordert der Kasse vorgelegt werden. Sind die Zinseinkünfte darin nämlich höher als im letzten Bescheid, wird zum nächsten Ersten der Ausstellung des Bescheides der Beitrag (auch rückwirkend) erhöht. Im umgekehrten Fall (Die Zinseinkünfte sind niedriger als im letzten Steuerbescheid), erfolgt die Beitragssenkung zum Folgemonat der Einreichung.

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