Ich ging am 1.1.2012 in Rente und bekam zu diesem Zeitpunkt auch die Betriebsrente kapitalisiert ausbezahlt. Ich wusste um die 10 Jahre = 120 Monate Beitragszahlung an die Krankenkasse. Ich entschloss mich daher weiter zu arbeiten um diese Beiträge zu umgehen. Nach 9 Jahren = 108 Monate beendete ich meine Tätigkeit zum 31.12.2020.
ich erwartete jetzt noch eine Forderung der Krankenkasse über 12 Beitragsmonate bis 31. 12. 2021. die Kasse fordert von mir aber Beiträge bis 31.1.2022 mit dem Hinweis dass die Beitragsforderung mit dem der Auszahlung folgenden Monat beginnt, also erst im Februar 2012. dies bedeutet dass meine für Jan. 2012 bezahlten Beiträge über das Beschäftigungsverhältnis nicht berücksichtigt werden/wurden und ich somit meiner Meinung nach mit 121 Monaten belastet werde. Ein entsprechender Widerspruch bei meiner Kasse wurde zurück gewiesen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Beitragsbeginn für kapitalisierte Betriebsrente
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Re: Beitragsbeginn für kapitalisierte Betriebsrente
Hallo und willkommen im Forum,
So auf den ersten Blick sehe ich die Kasse im Recht, allerdings muss ich mich selbst dazu noch etwas schlauer machen. Vielleicht kann ja inzwischen ein anderer Experte/in weiterhelfen. Ansonsten melde ich mich morgen nochmal.
Gruss
Czauderna
So auf den ersten Blick sehe ich die Kasse im Recht, allerdings muss ich mich selbst dazu noch etwas schlauer machen. Vielleicht kann ja inzwischen ein anderer Experte/in weiterhelfen. Ansonsten melde ich mich morgen nochmal.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsbeginn für kapitalisierte Betriebsrente
Hallo,
die Kasse ist im Recht. Aus Deiner Sicht sind es leider 121 Monate statt 120.
Das muss ich noch nachträglich präzisieren: Es sind natürlich nur 120 Monate. Nur ist dieser Zeitraum von 120 Monaten um einen Monat nach hinten versetzt, so dass es bei Deinem Timing nicht 12, sondern 13 Monate sind, die noch unter die Beitragspflicht fallen.
Aber ist es wirklich nur der eine Monat, der dich stört? Nicht eher, dass Du ab 2012 volle Beiträge hättest zahlen müssen, obwohl es Dir damals als "beitragsfrei" verkauft wurde? Und das vielleicht nicht einmal zu Unrecht, nach der seinerzeitigen Gesetzeslage?
Das ziehe ich zum Teil zurück: Sicher hat es Dich gestört, denn nicht zuletzt um diese Beitragspflicht zu vermeiden, hast Du ja verlängert und immerhin 9 von 10 Jahren durchgehalten. Respekt.
Gruß
von GS
die Kasse ist im Recht. Aus Deiner Sicht sind es leider 121 Monate statt 120.
Das muss ich noch nachträglich präzisieren: Es sind natürlich nur 120 Monate. Nur ist dieser Zeitraum von 120 Monaten um einen Monat nach hinten versetzt, so dass es bei Deinem Timing nicht 12, sondern 13 Monate sind, die noch unter die Beitragspflicht fallen.
Aber ist es wirklich nur der eine Monat, der dich stört? Nicht eher, dass Du ab 2012 volle Beiträge hättest zahlen müssen, obwohl es Dir damals als "beitragsfrei" verkauft wurde? Und das vielleicht nicht einmal zu Unrecht, nach der seinerzeitigen Gesetzeslage?
Das ziehe ich zum Teil zurück: Sicher hat es Dich gestört, denn nicht zuletzt um diese Beitragspflicht zu vermeiden, hast Du ja verlängert und immerhin 9 von 10 Jahren durchgehalten. Respekt.
Gruß
von GS
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Re: Beitragsbeginn für kapitalisierte Betriebsrente
Hallo GS und Czauderna,
Danke für die hilfreichen Antworten und die Mühe
Gruß Willi
Danke für die hilfreichen Antworten und die Mühe
Gruß Willi