Vieölleicht weiß einer genaueres:
Ein 66 jähriger Mediziner, der Rente aus dem Ärztefond (nicht RV Bund ) bezieht und nebenbei noch als Chirurg stundenweise in Belegklinik tätig ist wird bei der ges. KV als Bezieher von Versorgungsbezügen neben Arbeitseinkommen behandelt.
Wegen der hohen Verdienstsumme geht es über den regulären Beitragssatz hinaus und deshalb greift die Bemessungsgrenze nach § 223 III SGB V
Jedenfalls wurden Einnahmen nur 3 Monate bezogen, danach nicht mehr.
Jedoch berechnet ihm die KK den ermittelten Beitragssatz bis zur Beitragsbenmessungsgrenze weiterhin, obwohl keine Einnahmen mehr stattfanden.
Ist das rechtens? sonst wird doch auch nur auf die aktuelle Monatseinnahme abgestellt und keine Einstufung für ein Jahr vorgenommen
Gruß
JulSch
Beitrag KV bei Rente u Einnahmen aus sebst. Tätigkeit
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