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Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

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Tiinaa
Beiträge: 2
Registriert: 25.07.2018, 11:41

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Beitrag von Tiinaa » 25.07.2018, 12:29

Hallooo...

Ich hab da mal ne Frage. Ich wurde dieses Jahr im Mai geschieden und war bis dato über meinen Exmann krankenversichert. Die Krankenkasse verlangte danach dass ich mich von da an selbst versiche. Jetzt meine Frage. Ich bin im Minijob und verdiene 450,00 Euro und lebe bei meinem Freund und muss jetzt monatl. 181Euro Beitrag zahlen. Ist dass rechtens?
LG Tiinaa

broemmel
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Beitrag von broemmel » 25.07.2018, 13:03

Das ist der Beitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1.015,00 €.

So gesehen ist das rechtens.

Die Frage ist, was kannst Du tun. Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber sprichst und das Gehalt erhöht wird entsteht Versicherungspflicht. Der Beitrag würde aus dem Gehalt berechnet werden (auch wenn das unter 1.015,00 € liegt).

Das kostet den Arbeitgeber nicht viel mehr und Du wärst darüber versichert.

Tiinaa
Beiträge: 2
Registriert: 25.07.2018, 11:41

Beitrag von Tiinaa » 25.07.2018, 13:25

Hallo broemmel...

Danke für deine Antwort...ok...dacht ich mir..nur meine Bekannten wollten dies nicht glauben....ich hab mit meiner Arbeitgeberin schon geredet aber sie meinte dass sie sich dies nicht Leisten könnte...

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 25.07.2018, 13:28

Hallo Tiinaa,

wenn man noch keine 23 Jahre (Schüler/Studenten 25 Jahre) alt ist, kann man ggf. noch kostenlos über einen Elternteil familienversichert werden.

Beim Scheidungsurteil das Datum der Rechtskraft feststellen. Erst ab diesem Datum sind Beiträge zu entrichten. In der Zeit zwischen dem Scheidungstermin und dem Eintritt der Rechtskraft besteht weiterhin die kostenlose Familienversicherung über den Noch-Ehegatten.

Gruß
RHW

ippuj
Beiträge: 200
Registriert: 03.06.2008, 08:27

Beitrag von ippuj » 25.07.2018, 16:17

Naja, ein Minijob mit 450 Euro kostet den Arbeitgeber 585 Euro (15% Rv=67,50; 13%KV=58,50; 2%Pauschalsteuer=9,00).

Ein versicherungspflichtiger Job mit 451 Euro kostet den Arbeitgeber (laut AOK-Online-Berechnung 538,38 Euro.

Er spart also eigentlich noch Geld.

Hugo68
Beiträge: 10
Registriert: 25.08.2018, 17:58

Beitrag von Hugo68 » 07.09.2018, 08:02

ippuj hat geschrieben:Naja, ein Minijob mit 450 Euro kostet den Arbeitgeber 585 Euro (15% Rv=67,50; 13%KV=58,50; 2%Pauschalsteuer=9,00).
Das ist so nicht ganz korrekt....
Es fehlen die Beiträge zur U 1 und U 2 und die Insolvenzumlage, also nochmal 1,2 % dazu
und bitte nicht zu vergessen die Beiträge zur Unfallversicherung!

Nachzulesen hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... epage.html

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