Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Hallo, ich bin derzeit noch in geringem Umfang selbstständig tätig und freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Im Alter von 62 Jahren (oder älter) möchte ich mir eine Rürup-Kleinbetragsrente als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Meine Fragen dazu:
1. Ich vermute, dass die Auszahlung beitragspflichtig in der freiw. KV ist, aufgeteilt in 120 Monate. Ist das korrekt?
2. Was passiert mit den Beiträgen, wenn ich innerhalb dieser 120 Monate zum KVdR-Rentner werde? (Der KVdR-Status ist gesichert, da ich bis dahin nicht mehr selbstständig tätig sein werde und mein ganzes Leben lang gesetzl. versichert war.)
3. Falls die Beiträge als KVdR-Rentner entfallen sollten, wäre es dann geschickter, den Rentenbeginn und damit die Auszahlung der Rürup-Rente möglichst erst kurz vor den Beginn der gesetzl. Rente zu legen, so dass die KV-/PV-Beiträge auf die Rürup-Rente beinahe vollständig eingespart werden könnten?
Danke und Gruß, Tooni
Im Alter von 62 Jahren (oder älter) möchte ich mir eine Rürup-Kleinbetragsrente als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Meine Fragen dazu:
1. Ich vermute, dass die Auszahlung beitragspflichtig in der freiw. KV ist, aufgeteilt in 120 Monate. Ist das korrekt?
2. Was passiert mit den Beiträgen, wenn ich innerhalb dieser 120 Monate zum KVdR-Rentner werde? (Der KVdR-Status ist gesichert, da ich bis dahin nicht mehr selbstständig tätig sein werde und mein ganzes Leben lang gesetzl. versichert war.)
3. Falls die Beiträge als KVdR-Rentner entfallen sollten, wäre es dann geschickter, den Rentenbeginn und damit die Auszahlung der Rürup-Rente möglichst erst kurz vor den Beginn der gesetzl. Rente zu legen, so dass die KV-/PV-Beiträge auf die Rürup-Rente beinahe vollständig eingespart werden könnten?
Danke und Gruß, Tooni
Re: Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Hallo,
wenn es außer dieser Rente keine weiteren Versorgungsbezüge gibt (Betriebsrenten), dann wäre es interessant zu wissen von welchem Auszahlungsbetrag wir reden. Es könnte nämlich sein, dass es sich ergibt bei der Umlegung auf die 120 Kalendermonate, dass diese Betrag gar nicht beitragspflichtig ist.
Gruss
Czauderna
wenn es außer dieser Rente keine weiteren Versorgungsbezüge gibt (Betriebsrenten), dann wäre es interessant zu wissen von welchem Auszahlungsbetrag wir reden. Es könnte nämlich sein, dass es sich ergibt bei der Umlegung auf die 120 Kalendermonate, dass diese Betrag gar nicht beitragspflichtig ist.
Gruss
Czauderna
Re: Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Vielen Dank - das ist ein interessanter Zusatzaspekt!
Ich habe aber noch ein Anspruch auf zwei (kleine) Betriebsrenten (ca. 100€ und 200€), von daher würde ich erst einmal davon ausgehen, dass in der Summe ein Beitrag fällig wird. Zusätzlich sind ja auch noch Einkünfte aus der Selbstständigkeit und aus Kapitalvermögen vorhanden.
Mir geht es primär um die Frage, was mit den auf 120 Monate verteilten Beiträgen passiert, wenn innerhalb dieses Zeitraum der Status des KVdR-Rentners erreicht wird? Entfällt der Beitrag dann? Gilt dies auch, wenn von den 120 Monaten z.B. erst drei Monate mit Beiträgen angefallen sind?
Danke und Gruß, Tooni
Ich habe aber noch ein Anspruch auf zwei (kleine) Betriebsrenten (ca. 100€ und 200€), von daher würde ich erst einmal davon ausgehen, dass in der Summe ein Beitrag fällig wird. Zusätzlich sind ja auch noch Einkünfte aus der Selbstständigkeit und aus Kapitalvermögen vorhanden.
Mir geht es primär um die Frage, was mit den auf 120 Monate verteilten Beiträgen passiert, wenn innerhalb dieses Zeitraum der Status des KVdR-Rentners erreicht wird? Entfällt der Beitrag dann? Gilt dies auch, wenn von den 120 Monaten z.B. erst drei Monate mit Beiträgen angefallen sind?
Danke und Gruß, Tooni
Re: Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Hallo, vielen Dank für die RückmeldungTooni hat geschrieben: ↑28.07.2020, 19:14Vielen Dank - das ist ein interessanter Zusatzaspekt!
Ich habe aber noch ein Anspruch auf zwei (kleine) Betriebsrenten (ca. 100€ und 200€), von daher würde ich erst einmal davon ausgehen, dass in der Summe ein Beitrag fällig wird. Zusätzlich sind ja auch noch Einkünfte aus der Selbstständigkeit und aus Kapitalvermögen vorhanden.
Mir geht es primär um die Frage, was mit den auf 120 Monate verteilten Beiträgen passiert, wenn innerhalb dieses Zeitraum der Status des KVdR-Rentners erreicht wird? Entfällt der Beitrag dann? Gilt dies auch, wenn von den 120 Monaten z.B. erst drei Monate mit Beiträgen angefallen sind?
Danke und Gruß, Tooni
nein, die 120 Kalendermonate bleiben, wäre auch unlogisch, wenn es anders wäre. Normalerweise wäre es so - wenn es sich nicht um einen Versorgungsbezug handeln würde, sondern beispielsweise um eine Erbschaft, dann wäre diese Einmalzahlung beitragsfrei.
Würde die Betriebsrente als Rente gezahlt wäre sie grundsätzlich immer beitragspflichtig, also, auch wenn inzwischen die Krankenversicherung der Rentner eingetreten ist.
So kenne ich es und ich wüsste auch nicht, dass sich daran in den letzten drei Jahren etwas geändert hätte.
Gruss
Czauderna
Re: Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Ja, das ist bei Betriebsrenten sicher zutreffend, aber meine Rürup-Rente, um die es in der Frage geht, ist keine Betriebsrente!Czauderna hat geschrieben: ↑28.07.2020, 20:27...
Würde die Betriebsrente als Rente gezahlt wäre sie grundsätzlich immer beitragspflichtig, also, auch wenn inzwischen die Krankenversicherung der Rentner eingetreten ist.
So kenne ich es und ich wüsste auch nicht, dass sich daran in den letzten drei Jahren etwas geändert hätte.
Gruss
Czauderna
Es handelt sich um eine vollständig privat finanzierte Rente, die in keinem Zusammenhang mit Arbeitseinkünften steht.
Solche Einkünfte sind in der freiw. gesetzl. KV selbstverständlich beitragspflichtig. Keine Frage.
Und in der Pflichtversicherung der KVdR (wenn sie als regelmässige Renten ausgezahlt werden) eben nicht. Da sie nicht zu den Arbeitseinkünften zählen. Das sollte auch soweit unstrittig sein.
Ich bin mir eben nur unsicher, was passiert, wenn in der Zeit einer freiw. Versicherung eine Einmalzahlung erfolgt, die dann fiktiv auf 120 Monate verteilt wird und innerhalb dieses 120 Monate Zeitraumes ein Wechsel zur KVdR erfolgt?
Gruß, Tooni
Re: Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Hallo,Tooni hat geschrieben: ↑29.07.2020, 13:07Ja, das ist bei Betriebsrenten sicher zutreffend, aber meine Rürup-Rente, um die es in der Frage geht, ist keine Betriebsrente!Czauderna hat geschrieben: ↑28.07.2020, 20:27...
Würde die Betriebsrente als Rente gezahlt wäre sie grundsätzlich immer beitragspflichtig, also, auch wenn inzwischen die Krankenversicherung der Rentner eingetreten ist.
So kenne ich es und ich wüsste auch nicht, dass sich daran in den letzten drei Jahren etwas geändert hätte.
Gruss
Czauderna
Es handelt sich um eine vollständig privat finanzierte Rente, die in keinem Zusammenhang mit Arbeitseinkünften steht.
Solche Einkünfte sind in der freiw. gesetzl. KV selbstverständlich beitragspflichtig. Keine Frage.
Und in der Pflichtversicherung der KVdR (wenn sie als regelmässige Renten ausgezahlt werden) eben nicht. Da sie nicht zu den Arbeitseinkünften zählen. Das sollte auch soweit unstrittig sein.
Ich bin mir eben nur unsicher, was passiert, wenn in der Zeit einer freiw. Versicherung eine Einmalzahlung erfolgt, die dann fiktiv auf 120 Monate verteilt wird und innerhalb dieses 120 Monate Zeitraumes ein Wechsel zur KVdR erfolgt?
Gruß, Tooni
ich habe jetzt noch einmal intensiver eingelesen und dazu dieses Urteil gefunden - https://openjur.de/u/169668.html
Nach dem Für alle Kassen gültigen Einnahmekatalog für freiwillig Versicherte nach § 240 SGB V. gehört auch die Rürup-Rente da zu den beitragspflichtigen Einnahmen. https://www.google.com/search?hl=de&sou ... TEQ4dUDCAw
Die Beitragspflicht beginnt mit der Auszahlung und dauert dann 120 Kalendermonate an, gilt aber nur in diesem Falle tatsaechlich für Zeiten einer freiwilligen Versicherung. Da es sich nicht um einen Versorgungsbezug handelt, muss während Pflichtversicherungszeiten
innerhalb dieser 120 Kalendermonate kein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden.
Also, da gebe ich dir recht, mit Beginn der KVdR. wird die Zahlung beendet bzw. unterbrochen bis zum Ablauf der 120 Kalendermonate.
Wäre mir trotzdem lieb, wenn ein anderer Experte dazu noch eine Meldung abgeben könnte.
Gruss
Czauderna
Re: Beiträge für Rürup-Kleinbetragsrente
Hallo Czauderna,
herzlichen Danke für die Mühe, die Sie sich mit der Beantwortung meiner Frage gemacht haben!
Es freut mich natürlich auch, dass wir offenbar zu derselben Einschätzung gekommen sind.
Falls es noch weitere Bestätigungen (oder auch Gegenstimmen) von anderen Teilnehmern geben sollte, würde sich das Bild noch ein wenig abrunden. Ich denke aber auch so, dass die bisherige Sichtweise korrekt ist.
Vielen Dank und Gruß, Tooni
herzlichen Danke für die Mühe, die Sie sich mit der Beantwortung meiner Frage gemacht haben!
Es freut mich natürlich auch, dass wir offenbar zu derselben Einschätzung gekommen sind.
Falls es noch weitere Bestätigungen (oder auch Gegenstimmen) von anderen Teilnehmern geben sollte, würde sich das Bild noch ein wenig abrunden. Ich denke aber auch so, dass die bisherige Sichtweise korrekt ist.
Vielen Dank und Gruß, Tooni