Beiträge auf Rentenversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Beiträge auf Rentenversicherung
Sicher leiden viele Andere auch unter dem Betrugsgesetz von 2004 nach auch nachträglich für Altverträge Krankenkassenbeiträge fällig werden. Ich bin brav in der gesetzlichen KK geblieben obwohl ich hätte wechseln können.
Zum Dank werde ich betrogen, wäre ich privat versichert wären keine Beiträge fällig. Aber die eigentliche Frage: Während der gesamten Laufzeit meiner Verträge habe ich bereits SELBER ( selbstständig) die KK Höchstbeträge gezahlt. Praktisch würde ich ja bei Auzahlung dann mehr als die Höchstbeiträge zahlen!?, auch wenn das Geld erst dann abgezogen wird wenn ich als rentner keine Höchstbeiträge mehr zahle! Ist das richtig, gibt es in dem Fall Möglichkeiten um die KK Beiträge herumzukommen?
MFG
Falk 123
Zum Dank werde ich betrogen, wäre ich privat versichert wären keine Beiträge fällig. Aber die eigentliche Frage: Während der gesamten Laufzeit meiner Verträge habe ich bereits SELBER ( selbstständig) die KK Höchstbeträge gezahlt. Praktisch würde ich ja bei Auzahlung dann mehr als die Höchstbeiträge zahlen!?, auch wenn das Geld erst dann abgezogen wird wenn ich als rentner keine Höchstbeiträge mehr zahle! Ist das richtig, gibt es in dem Fall Möglichkeiten um die KK Beiträge herumzukommen?
MFG
Falk 123
Nein, das Gefühl entsteht aber, wenn man aus verbeitragtem Einkommen spart um dann aus der Sparleistung noch einmal verbeitragt zu werden.
Aber das ist ein Gesetz und dieses Gesetz ist nach meiner Kenntnis auch bereits gerichtlich geprüft und bestätigt.
Es gibt da aber eben Besonderheiten die zu beachten sind. Nicht jede Auszahlung aus einer Lebensversicherng ist beitragspflichtig. Nicht jede Rente aus der vollen Rentenhöhe. Etc.
Da der Falk123 hier nur "abkotzt" statt sachlich Fakten zu nennen und Fragen zu stellen, die man auch versteht, können wir ihm leider nicht helfen!
P.S.: Gesetze macht der Bundestag. Die Abgeordneten sind Volksvertreter. Das Volk betrügt sich also selbst! Das ist richtig paradox!
Und wenn er jetzt sagt, dass er nicht gewählt hat, dann sagt er, dass er seine Chance auf Einflussnahme verschenkt hat!
Aber einen Tipp wollen wir ihm geben, oder?
http://www.vzhh.de/gesundheit/93120/gut ... ntner.aspx
Aber das ist ein Gesetz und dieses Gesetz ist nach meiner Kenntnis auch bereits gerichtlich geprüft und bestätigt.
Es gibt da aber eben Besonderheiten die zu beachten sind. Nicht jede Auszahlung aus einer Lebensversicherng ist beitragspflichtig. Nicht jede Rente aus der vollen Rentenhöhe. Etc.
Da der Falk123 hier nur "abkotzt" statt sachlich Fakten zu nennen und Fragen zu stellen, die man auch versteht, können wir ihm leider nicht helfen!
P.S.: Gesetze macht der Bundestag. Die Abgeordneten sind Volksvertreter. Das Volk betrügt sich also selbst! Das ist richtig paradox!
Und wenn er jetzt sagt, dass er nicht gewählt hat, dann sagt er, dass er seine Chance auf Einflussnahme verschenkt hat!
Aber einen Tipp wollen wir ihm geben, oder?
http://www.vzhh.de/gesundheit/93120/gut ... ntner.aspx
Mehrwürdiges Forum
Was ist das hier für ein merkwürdiges Forum. Einer meint ish sollte ruhig bezahlen, ich hätte es ja. Woher weiß Der das? Kennt der mein netto? Neid? Einer meint ich würde nur " abkotzen" was für eine Wortwahl. Das spricht ja für sich. Fachlich hat keiner geantwortet. 1. Ich habe meine Plicht mehr als erfüllt, da ich immer in der Solidargemeinschaft geblieben bin und nicht in die PKV gewechselt bin, dafür werde ic bestraft.2. Die gesetzlichen bestimmungen auch mit dem gemailten Link sind mir bekannt. Die Frage war ob dieses Gesetz auch voll zutrifft für Leute die während Ihrer Vertragslaufzeit schon selber ( nicht über Arbeitgeber volle KK beiträge gezahlt habe, Vielleicht gibt es in diesem Forum auch vernünftige User und nicht nur Caoten
MFG
MFG
Re: Beiträge auf Rentenversicherung
Was ist das denn eine sachliche Darstellung Ihres Problems? Eine Frage?Falk123 hat geschrieben:Sicher leiden viele Andere auch unter dem Betrugsgesetz von 2004 nach auch nachträglich für Altverträge Krankenkassenbeiträge fällig werden. Ich bin brav in der gesetzlichen KK geblieben obwohl ich hätte wechseln können.
Zum Dank werde ich betrogen, wäre ich privat versichert wären keine Beiträge fällig. Aber die eigentliche Frage: Während der gesamten Laufzeit meiner Verträge habe ich bereits SELBER ( selbstständig) die KK Höchstbeträge gezahlt. Praktisch würde ich ja bei Auzahlung dann mehr als die Höchstbeiträge zahlen!?, auch wenn das Geld erst dann abgezogen wird wenn ich als rentner keine Höchstbeiträge mehr zahle! Ist das richtig, gibt es in dem Fall Möglichkeiten um die KK Beiträge herumzukommen?
Nein, er kennt das Gesetz! Sie sind entweder freiwilliges Mitglied der GKV oder versicherungspflichtig, zum Beispiel als Rentner (KVdR). Sie zahlen den beitragssatz aus Einkommen und aus der Auszahlung einer "Direktversicherung" bzw. "bAV"!Falk123 hat geschrieben:Was ist das hier für ein merkwürdiges Forum. Einer meint ish sollte ruhig bezahlen, ich hätte es ja. Woher weiß Der das? Kennt der mein netto? Neid?
Ist das Wort Betrug in Zusammenhang mit Gesetzen etwa eine bessere Wortwahl?Falk123 hat geschrieben:Einer meint ich würde nur " abkotzen" was für eine Wortwahl.
Auf welche Frage denn bitte? Und ich habe zu dem Thema einen Link gesetzt! Dort steht etwas, auch Urteile, etc. - damit könnten Sie sich auseinandersetzen, wenn es Sie denn betrifft!Falk123 hat geschrieben:Das spricht ja für sich. Fachlich hat keiner geantwortet.
Ich weiß nicht ob Ihnen klar ist wie hoch die Beiträge einer PKV für Sie heute wären??!!Falk123 hat geschrieben:1. Ich habe meine Plicht mehr als erfüllt, da ich immer in der Solidargemeinschaft geblieben bin und nicht in die PKV gewechselt bin, dafür werde ic bestraft.
Ansonsten stellt sich mir schon die Frage, wie ich solche Aussagen bewerten soll! Ich habe doch immer gezahlt? ja und? Das Geld ist weg - für Ihre Eltern und deren Altersgenossen! Das nennt man Umlage!
JA! Das Gesetz gilt für alle Menschen gleich! Und wenn Sie bereits früher den Höchstbeitrag gezahlt haben, dann hatten Sie ja mindestens immer einen Euro (oder besser eine D-Mark) auf die Sie keine Beiträge gezahlt haben! Und wenn Sie für ein Einkommen im Alter gespart hätten, das Ihnen heute die Möglichkeit des Höchstbeitrages eröffnen würde, dann wäre die Versicherungsleistung beitragsfrei!Falk123 hat geschrieben:2. Die gesetzlichen bestimmungen auch mit dem gemailten Link sind mir bekannt. Die Frage war ob dieses Gesetz auch voll zutrifft für Leute die während Ihrer Vertragslaufzeit schon selber ( nicht über Arbeitgeber volle KK beiträge gezahlt habe,
Ich wünsche mir auch jeden Tag Fragesteller mit sachliche Fragen und etaillierter Schilderung des Sachverhaltes.Falk123 hat geschrieben:Vielleicht gibt es in diesem Forum auch vernünftige User und nicht nur Caoten
Ich Vorname, Nachname, Geb. am, in, wohnhaft, habe am eine LV bei VERS über abgeschlossen. Der Vertrag war ein XY-Vers gem § Gesetz. Mein AG (Firma hat die Beiträge mtl. 1/4, 1/2; 1/1 JÄHRLICH aus Entgeltumwandlung/Sonderzahlung, etc.
So hätte ich gerne die Fallschilderung! Exakt so. Dann kann man sich reindenken! Ich muss den Vertrag sehen - ab Abschluss! Die Est-Erklärung, etc.
Wie kommen menschend arauif, dass man rechtliche Beurteilungen auf der Basis solcher Angaben abgeben kann. Davon abgesehen ist euine Rechtsberatung in einem Internetforum wohl auch kaum der richtige Rahmen!
P.S.: Und die Antwort auf Ihre Frage (Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich) habe ich oben beantwortet (JA!)!
P.P.S. Hätte, hätte, Fahrradkette
Betrogen im rechtlichen Sinne wird er nicht, aber aus diesem Grunde ist das Gesetz zur Verbeitragung von selbst ersparten Lebensversicherungen durchaus ein gefühlter Betrug, und zwar hochgradig:broemmel hat geschrieben:Du wirst betrogen weil Du entsprechend Deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge zahlen sollst?
Komisches Empfinden.
derKVProfi hat geschrieben:
Nein, das Gefühl entsteht aber, wenn man aus verbeitragtem Einkommen spart um dann aus der Sparleistung noch einmal verbeitragt zu werden.
Mir hat 'mein' Volksvertreter' vor der Wahl nicht erklärt, dass bereits verbeitragte Rücklagen zukünftig beitragspflichtig werden. Wir betrügen uns selbst....nein, wir werden betrogen, indem die Volksvertreter mit den wahrhaften Absichichten sehr sparsam umgehen...könnte ja Wählerstimmen kosten. Tatsache!derKVProfi hat geschrieben:
P.S.: Gesetze macht der Bundestag. Die Abgeordneten sind Volksvertreter. Das Volk betrügt sich also selbst! Das ist richtig paradox!
PS. Selbst wenn Falk Betrug empfindet, so hat der doch eine sachliche Frage gestellt.
Gruss
KKA
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Re: Mehrwürdiges Forum
Stimmt, mir persönlich war dein Ausgangsbeitrag zu unsachlich. Da verkneife ich mir lieber eine Antwort, bevor ich genauso unsachlich antworte. Trotzdem versuche ich es mal sachlich, wohl wissend, dass man damit jemanden, der sich auf der Gefühlsebene befindet, nur sehr schwer erreichen kann.Falk123 hat geschrieben:Fachlich hat keiner geantwortet.
Unter dem "Betrugsgesetz" leidet keiner, da das BVerfG die nichtverfassungsgemäßen Teile beanstandet hat und diese nicht gelten.Falk123 hat geschrieben: Sicher leiden viele Andere auch unter dem Betrugsgesetz von 2004 nach auch nachträglich für Altverträge Krankenkassenbeiträge fällig werden.
Das war und ist alleine deine Entscheidung. Dadurch kannst du keine Sonderbehandlung erwarten.Falk123 hat geschrieben: Ich bin brav in der gesetzlichen KK geblieben obwohl ich hätte wechseln können.
Das halte ich für ein Gerücht.Falk123 hat geschrieben: Zum Dank werde ich betrogen, wäre ich privat versichert wären keine Beiträge fällig.
Meinst du, Angestellte zahlen nicht SELBER? Schenkst du deinen Angestellten die sogenannten Arbeitgeberbeiträge? Kann ich mir nicht vorstellen, die müssen genauso vom Angestellten erwirtschaftet werden wie sein Gehalt. Und die Höchstbeiträge, tscha, im Grunde genommen ist genau diese Beitragsdeckelung ungerecht. Wie so vieles andere im Beitragsbereich, bei Bedarf schreibe ich dir mal, wer sich meiner Ansicht nach eher ungerecht behandelt fühlen darf als ein Selbstständiger, der den Höchstbeitrag zahlt.Falk123 hat geschrieben: Aber die eigentliche Frage: Während der gesamten Laufzeit meiner Verträge habe ich bereits SELBER ( selbstständig) die KK Höchstbeträge gezahlt.
Warum? Entweder zahlst du bei der Auszahlung und die zehn Jahre danach eh die Höchstbeiträge, da wird auf die Auszahlung kein zusätzlicher Beitrag fällig. Oder aber nicht, dann kommt es darauf an, ob du weiterhin freiwillig versichert bist, beim Bezug einer gesetzlichen Rente in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert oder wie auch immer versichert bist. Und natürlich auch, um welche Art der Lebensversicherung es sich handelt, wer der Versicherungsnehmer ist und wer die Beiträge gezahlt hat. Abgesehen davon könnte ein Angestellter genauso argumentieren - zuerst zahlt er auf seine Rentenversicherungsbeiträge Krankenversicherungsbeiträge und später auf seine Rente ebenso.Falk123 hat geschrieben: Praktisch würde ich ja bei Auzahlung dann mehr als die Höchstbeiträge zahlen!?, auch wenn das Geld erst dann abgezogen wird wenn ich als rentner keine Höchstbeiträge mehr zahle!
Ohne weitere Angaben ist es unmöglich, diese Frage zu beantworten.Falk123 hat geschrieben: Ist das richtig, gibt es in dem Fall Möglichkeiten um die KK Beiträge herumzukommen?
Betrug
Ich nenne es weiterhin Betrug. Mit dieser Meinung bin ich nicht allein, sondern zig tausende von Rentner. Wie soll ich es sonst nennen wenn durch " Gesetz" Verträge in Nachhinein geändert werden. Das Rentennivau wurde herabgesetzt ( noch ok ) und gleichzeitig Privatvorsorge empfohlen. Jahre nachdem die Verträge abgeschlossen sind ändert man das Gesetz und verlangt auf einmal Krankenkasseneiträge für die Altverträge. Wenn es ab dem Gesetz für Neuverträge gelten würde wäre es auch ok. Ich möchte mal den sehen der sich hier über das Wort Betrug aufregt wenn seine Verträge im Nachhinein Einseitig geändert würden.
MFG
Falk123
MFG
Falk123
Hallo,
das es deiner Meinung nach Betrug ist, nun, diese Meinung darfst du haben, das ändert aber nichts daran, dass die Beitragspflicht höchstrichterlich bestätigt wurde. Du fragst gezielt, wie du um die Zahlung der Beiträge herum kommen könntest - ich sehe da keinen Weg, außer, wenn du freiwillig versichert bist, in die PKV zu wechseln - ob du dort allerdings für eine Vollversicherung weniger als den vergleichbaren GKV-Beitrag zahlen würdest, das wage ich dann doch zu bezweifeln.
Gruss
Czauderna
das es deiner Meinung nach Betrug ist, nun, diese Meinung darfst du haben, das ändert aber nichts daran, dass die Beitragspflicht höchstrichterlich bestätigt wurde. Du fragst gezielt, wie du um die Zahlung der Beiträge herum kommen könntest - ich sehe da keinen Weg, außer, wenn du freiwillig versichert bist, in die PKV zu wechseln - ob du dort allerdings für eine Vollversicherung weniger als den vergleichbaren GKV-Beitrag zahlen würdest, das wage ich dann doch zu bezweifeln.
Gruss
Czauderna
Betrug
Wenn ich vor vielen Jahren bereits in die PKV eingetreten wäre könnte ich von den in vielen Jahren ersparten Beiträgen die wahrscheinlich jetzt höheren Beiträge locker zahlen.( Hätte ich es mal getan wären wären mir die zusätzlichen betrügerischen KK Beiträge erspart geblieben ) Warum das so ist, keine Beiträge bei PKK, konnte mit kein Schlaumeier hier erklären.Nur weil ein Gesetz verabschiedet wird muss es noch lang nicht moralisch in Ordnung sein. Dafür gibts wohl genug Beispiele. Ich wollte auch nicht wissen wie ich um die Beiträge herumkomme( Die Gesetzeslage ist mit bekannt) Ich konnte mir nur in meiner "Einfalt" nicht vorstellen das in Deutschland so etwas möglich ist ( KK Beiträge nachträglich OBWOHL jahrzehntelang selber Höchstbeiträge schon gezahlt wurden
Falk123
Falk123
Betrug
Noch ein kurzer Nachtrag: Es sollten ja wohl jedem Bekannt sein inwieweit bestimmte Interessenverbände ganze Gesetzestexte für das Parlament ausarbeiten. Auf Nachfrage letzte Woche im Fernsehen zur Frage an den SPD Gesundheitsexperten ob den dieses Gesetz in Ordnung wäre: Da wollen wir nicht dran rühren, wo soll den dann das fehlende Geld herkommen" Keine Aussage zu irgendeiner fachlichen Begründung. Das sagt doch wohl Alles.
Falk123
Falk123
Betrug
Bevor ich mich weiter ärgere: Bitte mal den Verbraucherzentralen nachfragen was diese von dem Gesetz halten ( Das Gleiche wie ich,da Sie täglich erleben wie den Leuten durch das Gesetz Ihre Altersvorsorge bricht mit der Sie Kalkuliert haben da Sie sich auf die Gesetze verlassen haben )
Irrtum
Falk 123
Irrtum
Falk 123
Hallo, ich darf mal aus deinem Eingangsbeitrag zitieren ...."ist das richtig, gibt es in dem Fall Möglichkeiten um die KK Beiträge herumzukommen?. Soviel dazu.
Wenn ich deine weiteren Beiträge richtig bewerte, dann geht es dir um eine Grundsatzdiskussion über eine bestehende rechtliche Vorschrift - das hättest du gleich schreiben sollen.
Dass du deinem Ärger Luft machen wolltest, ja, das kann ich verstehen, aber dann solltest Du doch trennen - zwischen konkreter Fragestellung bezüglich deiner Möglichkeiten und einer Kritik am Gesetzgeber.
Gruss
Czauderna
Wenn ich deine weiteren Beiträge richtig bewerte, dann geht es dir um eine Grundsatzdiskussion über eine bestehende rechtliche Vorschrift - das hättest du gleich schreiben sollen.
Dass du deinem Ärger Luft machen wolltest, ja, das kann ich verstehen, aber dann solltest Du doch trennen - zwischen konkreter Fragestellung bezüglich deiner Möglichkeiten und einer Kritik am Gesetzgeber.
Gruss
Czauderna
Re: Betrug
Vielleicht, weil Du es nicht explizit gefragt hast.Falk123 hat geschrieben:Warum das so ist, keine Beiträge bei PKK, konnte mit kein Schlaumeier hier erklären.
Dann hättest Du nämlich so etwas gehört:
In der GKV richten sich die Beiträge nach dem Solidaritätsprinzip (also nach der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit - habe ich ein hohes Einkommen, zahle ich viele Beiträge, bei einem niedrigen eben weniger).
In der PKV ist es das Äquivalenzprinzip. Hier spielt das Einkommen (und auch welcher Art es ist) keine Rolle, es zählen indiviuelles Risiko und Vertragsinhalte. Schlecht, wenn auf einmal Einnahmen wegbrechen, die Beiträge sich aber nicht daran bemessen.
Falk123, Du schimpfst auf die Regelung. Das ist verständlich. Ändern wirst Du es nicht können. Und die Entscheidung für oder gegen ein Absicherungssystem (GKV / PKV) hast Du ebenfalls eigenverantwortlich getroffen. Das betrifft dann auch Änderungen, die man nicht zu verantworten hat oder beeinflussen kann. Die Suppe muss man nun mal auslöffeln - auch wenn sie einem nicht schmeckt.
Fachlich dürfte sonst alles gesagt sein.
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- Beiträge: 50
- Registriert: 25.11.2011, 20:33
Hallo,
auch ich hatte/habe ja das gleiche Problem wie Falk 123 (nachzulesen unter meinem Beitrag vom 13.12.2013 KV-Beiträge auf private Rentenversicherung in der Rubrik KV für Selbständige, ).
Auch ich finde diese Regelung, nach der für Geld, was versteuert und für das bereits KV-Beiträge gezahlt wurden , noch ein zweites mal Beiträge zur KV erhoben werden sollen, zutiefst unsozial. Ich fand diese Regelung bei mir besonders krass, weil mein Geld nur 3 Jahre lang in dieser Rentenversicherung liegt. Bei Einzahlung auf der Bank sind nur Beiträge auf die Zinsen zu zahlen, bei Einzahlung in eine private Rentenversicherung aber Beiträge auf das gesamte (mein erspartes!) Kapital. Ich bin den Akteuren dieses Forums zu Dank verpflichtet, weil ich durch die Kommentare hier begriffen habe, wie ich das ganze handhaben muss, um um diese Zahlung herumzukommen (wird aber nur gehen, weil ich das Geld erst mal nicht angerührt habe und in 2 Jahren in die KvdR kommen kann). Ich bin aber trotzdem nicht der Meinung, dass diese Regelung gerecht ist. Auch ich habe als Selbständige mehr als 30 Jahre lang den Höchstbeitrag in der GkV gezahlt (zuletzt vor 2 Jahren 644 Euro im Monat), mein Ehemann hat in der PKV in dem gesamten Zeitraum immer weniger bezahlt als ich. Dafür kann er jetzt auch noch seine privat getätigten Rentenversicherungszahlungen für sich behalten. Und er hatte zudem immer die Vorteile einer privaten Versicherung. Das Argument, dass man sich ja auch hätte privat versichern können, trifft nur zu für Leute, die zum Zeitpunkt der Antragstellung immer gesund waren, was bei mir leider nicht zutraf. Mir ist wohl bewusst, dass hier im Forum keiner was für diese Regelung kann und dass es letztendlich eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Trotzdem macht einen so was stocksauer. Insofern kann ich Falk 123 verstehen.
LG von Franziska
auch ich hatte/habe ja das gleiche Problem wie Falk 123 (nachzulesen unter meinem Beitrag vom 13.12.2013 KV-Beiträge auf private Rentenversicherung in der Rubrik KV für Selbständige, ).
Auch ich finde diese Regelung, nach der für Geld, was versteuert und für das bereits KV-Beiträge gezahlt wurden , noch ein zweites mal Beiträge zur KV erhoben werden sollen, zutiefst unsozial. Ich fand diese Regelung bei mir besonders krass, weil mein Geld nur 3 Jahre lang in dieser Rentenversicherung liegt. Bei Einzahlung auf der Bank sind nur Beiträge auf die Zinsen zu zahlen, bei Einzahlung in eine private Rentenversicherung aber Beiträge auf das gesamte (mein erspartes!) Kapital. Ich bin den Akteuren dieses Forums zu Dank verpflichtet, weil ich durch die Kommentare hier begriffen habe, wie ich das ganze handhaben muss, um um diese Zahlung herumzukommen (wird aber nur gehen, weil ich das Geld erst mal nicht angerührt habe und in 2 Jahren in die KvdR kommen kann). Ich bin aber trotzdem nicht der Meinung, dass diese Regelung gerecht ist. Auch ich habe als Selbständige mehr als 30 Jahre lang den Höchstbeitrag in der GkV gezahlt (zuletzt vor 2 Jahren 644 Euro im Monat), mein Ehemann hat in der PKV in dem gesamten Zeitraum immer weniger bezahlt als ich. Dafür kann er jetzt auch noch seine privat getätigten Rentenversicherungszahlungen für sich behalten. Und er hatte zudem immer die Vorteile einer privaten Versicherung. Das Argument, dass man sich ja auch hätte privat versichern können, trifft nur zu für Leute, die zum Zeitpunkt der Antragstellung immer gesund waren, was bei mir leider nicht zutraf. Mir ist wohl bewusst, dass hier im Forum keiner was für diese Regelung kann und dass es letztendlich eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Trotzdem macht einen so was stocksauer. Insofern kann ich Falk 123 verstehen.
LG von Franziska