Hallo.
Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrentner. Also gesetzl. versichert als Rentner.
Nun möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.
Die kleinste Form eines Nebengewerbes. Werde kaum Umsätze haben.
Alles im Rahmen des Hinzuverdienstes der Rente. Also max. 450e pro Monat/6300e pro Jahr.
Meine Frage:
Die Meldung geht ja auch an die KK, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde.
Erhebt die KK dann extra Beiträge für dieses Kleingewerbe?
Oder eben nicht, da ich ja schon pflichtversichert als Rentner bin (keine Altersrente, sondern volle EMR als Arbeitsmarktrente).
Dankeschön
Bei Kleingewerbe + Rente zusätzliche KK Beiträge?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Bei Kleingewerbe + Rente zusätzliche KK Beiträge?
Hallo,
ja, wenn das Arbeitseinkommen den Betrag von 159,25 € (2020) mtl. überschreitet, müssen dafür Beiträge entrichtet werden -
hier ein Link dazu - https://sozialversicherung-kompetent.de ... raege.html
Gruss
Czauderna
ja, wenn das Arbeitseinkommen den Betrag von 159,25 € (2020) mtl. überschreitet, müssen dafür Beiträge entrichtet werden -
hier ein Link dazu - https://sozialversicherung-kompetent.de ... raege.html
Gruss
Czauderna
Re: Bei Kleingewerbe + Rente zusätzliche KK Beiträge?
Vielen Dank.Czauderna hat geschrieben: ↑19.02.2021, 10:43Hallo,
ja, wenn das Arbeitseinkommen den Betrag von 159,25 € (2020) mtl. überschreitet, müssen dafür Beiträge entrichtet werden -
hier ein Link dazu - https://sozialversicherung-kompetent.de ... raege.html
Gruss
Czauderna
Wenn also bereits der Umsatz mtl. von 159,25e überschritten wird, fallen zusätzliche KK Beiträge an.
Dann ist ein Kleingewerbe uninteressant. Schade.
Vielen Dank