Außerordentliche Kündigung - Frage zu den Fristen

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basti007
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Außerordentliche Kündigung - Frage zu den Fristen

Beitrag von basti007 » 19.10.2008, 16:31

Ich bin etwas verwirrt bezüglich des derzeit noch gültigen SoKü-Rechts bei der GKV bei Beitragserhöhungen.

Bis wann muss ich außerordentlich kündigen, wenn die GKV den Beitragssatz erhöht?

Auf ein paar Seiten heißt es, noch im selben Monat, wenn der Beitragssatz erhöht wurde. Auf anderen Seiten heißt es, bis 2 Monate nach Beitragssatz-Erhöhung.

Welche Aussage ist korrekt?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 19.10.2008, 19:19

Hallo,

zur Zeit kannst Du in dem Monat kündigen, wo die Beitragssatzerhöhung ist und auch noch den Monat danach. die Kündigungsfrist muss du einhalten.

Die Einführung des gesundheitsfond am 1.1. bedingt kein Sonderkündigungsrecht.

Ab 1.1.09 ist die Welt anders. Wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, kannst Du sofort raus.

LG, Fee

basti007
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Beitrag von basti007 » 19.10.2008, 20:37

Vielen Dank, Fee. Das war auch mein Kenntnisstand. Etwas verunsichert bin ich durch ein paar Seiten, die da etwas anderes behaupten. :)

Heißt das, dass die Frist auch, egal wann ich nun innerhalb dieser 2 Monate kündige, immer zum Monatsende des Folgemonats nach Erhöhung greift? Könnte ich also theoretisch auch noch am 29.11 zum 30.11. kündigen (bei Beitragserhöhung zum 1.10)?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 19.10.2008, 21:28

basti007 hat geschrieben:Vielen Dank, Fee. Das war auch mein Kenntnisstand. Etwas verunsichert bin ich durch ein paar Seiten, die da etwas anderes behaupten. :)

Heißt das, dass die Frist auch, egal wann ich nun innerhalb dieser 2 Monate kündige, immer zum Monatsende des Folgemonats nach Erhöhung greift? Könnte ich also theoretisch auch noch am 29.11 zum 30.11. kündigen (bei Beitragserhöhung zum 1.10)?
Nein, das ist ein Mißverständnis. Das Sonderkündigungsrecht setzt die 18-monatige Bindungsfrist außer Kraft, nicht jedoch die Kündigungfrist als solche. Das heißt, eine Kündigung die im November erfolgt, kann frühestens zum 31.01. wirksam werden.

Freundliche Grüße

ratte1

basti007
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Beitrag von basti007 » 20.10.2008, 00:40

Hmm, dann waren für mich gleich zwei Texte, die ich hier habe, nicht ganz eindeutig.

Der erste: "Eine außerordentliche Kündigung muss im gleichen Monat erfolgen wie die Beitragssatz-Erhöhung."
-> Dieser scheint laut der Fee ja falsch zu sein. Die Kündigung kann auch noch im nächsten Monat erfolgen.

Der zweite Text schreibt ebenfalls von den 2 Monaten, fügt aber hinzu: "Die Kündigung greift in dem Fall zu dem Datum, an dem die Erhöhung stattfindet."
-> Ich hab das so verstanden, dass die Kündigung an dem Datum der Erhöhung greift und damit durch die 2-Monatsfrist im übernächsten Monat ausgeführt wird. Auch das scheint ja nicht zu stimmen.

Korrekt ist also, salopp gesagt:
a) Ab einer Beitragserhöhung hab ich 2 Monate Zeit, die Kündigung einzureichen
b) Die Kündigung greift zum Eingang des Schreibens und nicht (rückwirkend) zum Datum der Beitragssatz-Erhöhung und gilt von da an mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende.

Mit anderen Worten: Bei einer Beitragserhöhung im Oktober wäre der letztmögliche außerordentliche Kündigungstermin der 30. November mit Inkrafttreten am 31.01. - korrekt?

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 20.10.2008, 10:48

Guten Morgen,
basti007 hat geschrieben:Bei einer Beitragserhöhung im Oktober wäre der letztmögliche außerordentliche Kündigungstermin der 30. November mit Inkrafttreten am 31.01. - korrekt?
Richtig!

Freundliche Grüße

ratte1

basti007
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Beitrag von basti007 » 21.10.2008, 00:07

Besten Dank, damit bin ich wieder genau bei meiner ursprünglichen Vermutung. Irgendwie erschreckend, dass Verbrauchermagazine das nicht richtig auf die Reihe kriegen. :)

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