Hallo Allerseits,
folgende Sachlage:
Meine Frau arbeitet als Angestellte 21,5 Std/Woche mit ca 1500 Brutto und ist über diesen Job in der GKV pflichtversichert.
Seit 2012 ist sie zusätzlich Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH mit 50% Anteil und nicht weisungsgebunden (also Selbstständigenstatus).
Der Arbeitsaufwand hierfür beläuft sich auf ca. 9-10 Std/Woche, Gehalt + Gewinnanteil ca. 50.000 - 60.000/Jahr (ebay machts möglich).
Ca. 90 % der Arbeitsleistung unserer Seite für die GmbH erbringe ich als mithelfender Ehemann ohne Gehaltszahlung, d.h. meine Frau bringt effektiv ca. 1 Std/Woche für die GmbH auf.
Ich bin bei meiner Frau familienversichert.
Unserer KV haben wir diese Tätigkeit bisher noch nicht gemeldet, da unser Steuerberater meinte, das sei nicht nötig. Jetzt habe ich mich mit dem Thema selbst beschäftigt (online recherchiert) und festgestellt, daß das wahrscheinlich ein großer Fehler war.
Meine Fragen: Ist hier von haupt- oder nebenberuflicher Selbständikeit auszugehen?
Wenn hauptberuflich, ist dann mit einer Nachzahlung zu rechnen?
Würden auf die Nachzahlung auch Zinsen gefordert?
Weitere Konsequenzen?
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Beiträge und Eure Einschätzung!
Arbeitnehmer und selbständig
Moderatoren: Czauderna, Karsten