Hallo!
Folgendes Szenario:
"B" war vom 10.04.2019 bis zum 12.04.2019 durch seinen Arbeitgeber in der GKV pflichtversichert. Davor und danach ist er laut Krankenkasse freiwillig versichert gewesen.
Frage:
Kann die KK anteilsmäßig für den Monat April Beiträge erheben?
"B" soll nämlich um die 180 € selber zahlen, obwohl der Arbeitgeber KV-Beiträge abgeführt hatte.
Danke.
Anteilsmäßige Beiträge sind möglich?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Anteilsmäßige Beiträge sind möglich?
Hallo,
so, wie geschildert kann sie das und zwar vom 01.04. - 09.04. und vom 13.4. - 30.04. - wobei die Frage auftaucht, ob es sich da tatsaechlich bei drei Tagen um ein " versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis" gehandelt hat - wenn ja, dann Teilbeitrag okay.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert kann sie das und zwar vom 01.04. - 09.04. und vom 13.4. - 30.04. - wobei die Frage auftaucht, ob es sich da tatsaechlich bei drei Tagen um ein " versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis" gehandelt hat - wenn ja, dann Teilbeitrag okay.
Gruss
Czauderna
Re: Anteilsmäßige Beiträge sind möglich?
Danke.
Es war tatsächlich ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag usw. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber haben gewusst, dass es so schnell wieder enden würde. Der Entleiher hatte zu wenig Aufträge und brauchte die Leute nicht (mehr).
Es war tatsächlich ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag usw. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber haben gewusst, dass es so schnell wieder enden würde. Der Entleiher hatte zu wenig Aufträge und brauchte die Leute nicht (mehr).